Niederschrift (Kurzfassung) über die 148. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission
16.07.2025
10.10.2024 | |
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Beginn | 09:00 Uhr |
Ende | 15:30 Uhr |
Tagungsort: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn
Tagungsart: Videokonferenz über MS-Teams
1 Allgemeine Beschlüsse
1.1 Verfahrensregelungen
- Mitgliedschaft im Ausschuss
- Interessenbekundung
- Vertraulichkeit
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Anträge zur Tagesordnung
- Annahme der Tagesordnung
Der Vorsitzende eröffnet die 148. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission und begrüßt die Teilnehmenden.
Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest und verweist auf die Vertraulichkeit der Sitzung sowie die bereits per E-Mail zugesandte Interessenerklärung. Diese ist ausgefüllt an das BfArM zurückzusenden, wenn zu Tagesordnungspunkten (TOP) besondere Interessen bestehen.
Die Tagesordnung (SharePoint-Version 6, Stand 09.10.2024) wird angenommen.
Tagesordnung und Arbeitspapiere werden über MS Teams und SharePoint zur Verfügung gestellt.
1.2 Annahme der Niederschrift der 147. Beratung des Ausschusses Analytik am 3. und 4. Juli 2024
2. Entwurf vom 30.09.24
Das Protokoll wird einstimmig angenommen.
2 Arzneibuchgremien
2.1 Bericht über die 30. Sitzung der DAB-Kommission am 9. Oktober 2024
mündlich
2.2 Information über die TK der HOM WP am 8. Juli 2024 zu “Lycopodium for homoeopathic preparations (2503)“ in Bezug auf die Erarbeitung einer semi-quantitativen HPTLC Methode
mündlich
In dem Zusammenhang:
- Draft Agenda
- Minutes of the teleconference of the HOM WP
2.3 Information über die TK der HOM WP am 11. Juli 2024 zur Finalisierung des Monografie-Entwurfs „Coffea for homoeopathic preparations (3138)“
mündlich
In dem Zusammenhang:
- Draft Agenda
- Minutes of the teleconference of the HOM WP
Der Ausschuss nimmt die Berichte unter TOP 2.1 bis 2.3 zur Kenntnis.
3 Europäische Monografien zur nationalen Stellungnahme
3.1 Pharmeuropa 36.2 (Deadline: 30.06.2024 bzw. für NPAs: 31.08.2024)
3.1.1 Calendula for homoeopathic preparations (2492) (Rapporteur CH + DE)
Consolidated comments, Sept. 2024 PA/PH/Exp. HOM/T (24) 27 DRT
Einige Mitglieder des Ausschusses Analytik sehen einen Kommentar zum Pharmeuropa-Entwurf kritisch. In diesem wird vorgeschlagen bei der Identitätsprüfung im DC-Kasten die Intensitäten der Zonen zu ergänzen. Aus Sicht des Ausschusses ist die vorgeschlagene Differenzierung zu kleinteilig und die Bewertung der einzelnen Intensitäten schwierig und zeitaufwändig. Dies ist für die Identitätsprüfung weder sinnvoll noch stellt dies einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn dar. Das BfArM erläutert, dass aufgrund des nun vorgenommenen Bezugs auf die allgemeine Methode 2.8.25 (statt auf 2.2.27) keine Beschreibung der Intensitäten der Zonen gemäß 2.8.25 bedeuten würde, dass die Zonen der Untersuchungslösung die gleichen Intensitäten aufweisen müssen wie die Referenzlösung. Dies trifft jedoch meist nicht zu und die Intensitäten sind schwächer.
Auch einen weiteren Kommentar zur Änderung der Spezifikationen für die Trockenrückstände der verschiedenen Urtinkturen kann der Ausschuss nicht nachvollziehen. Darin wird vorgeschlagen aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsvorschriften der einzelnen Urtinkturen auch unterschiedliche Spezifikationen für die Trockenrückstände festzulegen. Dieser Änderungswunsch beruht jedoch auf rein theoretischen Berechnungen, bei denen die unterschiedlichen Pressrückstände und die vorliegenden Chargendaten nicht miteinbezogen wurden. Aus Sicht des Ausschusses sollte deshalb die jetzige weiter gefasste Spezifikation beibehalten werden, da damit die Urtinkturen aller Herstellungsvorschriften und die tatsächlichen Chargenwerte abgedeckt werden.
3.1.2 Chamomilla for homoeopathic preparations (2493) (Rapporteur F)
- Konsolidierter Kommentar des Ausschusses Analytik, 01.08.24
- Consolidated comments Pharmeuropa 36.2, Sept. 2024
Zu TOP 3.1.1 und 3.1.2 liegt ein Kommentar der französischen Behörde vor.
Darin wird der auf der Break-out-Sitzung beim EDQM in 2018 geschlossene Kompromiss der nationalen europäischen Zulassungsbehörden semi-quantitative HPTLC-Methoden für pflanzliche Drogen für homöopathische Zubereitungen und deren Urtinkturen mit nicht-toxischen Inhaltsstoffen auszuarbeiten generell in Frage gestellt.
Im Ausschuss Analytik besteht grundsätzlich Konsens, dass die semi-quantitativen Projekte fortgesetzt werden sollen. Bevor der Ausschuss die begonnenen Arbeiten weiterführt, soll abgewartet werden, ob die Projekte in der HOM WP fortgesetzt oder eingestellt werden.
Laut dem Vorsitzenden der HOM WP gäbe es bei Einstellung der Projekte weitere Aufgaben für die HOM WP, die vermutlich eine größere Zustimmung in der HOM WP finden würden, wie z. B. die Überarbeitung von veralteten Monografien, die Ausarbeitung von Bestimmungsmethoden für toxische Inhaltsstoffe und die Fortsetzung der Arbeiten bei den Mineralien-Monografien. Es könnte bereits ein entsprechender Vorschlag für ein alternatives Arbeitsprogramm abgestimmt und der Ph.-Eur.-Kommission vorgelegt werden.
Dies wird zunächst nicht weiterverfolgt.
3.2 Pharmeuropa 36.4 (Deadline: 31.12.2024 bzw. für NPAs: 28.02.2025)
3.2.1 "2.8.25 High-performance thin-layer chromatography of herbal drugs and herbal drug preparations" PA/PH/Exp. 13B/T (24) 29 ANP
In den Gruppen 13A, 13B und der TCM WP beim EDQM ist die allgemeine Methode 2.8.25 überarbeitet und in Pharmeuropa veröffentlicht worden. Sie enthält unter anderem auch einen neuen Abschnitt zur quantitativen Auswertung und eröffnet die Möglichkeit des Einsatzes einer HPTLC-Systemeignungslösung bestehend aus acht verschiedenen Substanzen als chemische Referenzsubstanz für die Durchführung des Systemeignungstests.
Pflanzliche Drogen für homöopathische Zubereitungen und deren Urtinkturen sind nun ebenfalls in den Anwendungsbereich der Methode aufgenommen worden. Dies erfolgte jedoch ohne Einbindung und Konsultation der HOM WP. Aufgrund der homöopathischen Besonderheiten wird dies sowohl von Seiten des Ausschusses Analytik als auch des BfArM kritisch gesehen.
Das BfArM bittet deshalb die Ausschussmitglieder um Zusendung von Kommentaren zur Revision von 2.8.25. Da die Revision auch auf der Agenda der kommenden HOM-WP-Sitzung Ende Oktober steht und die Kommentare bereits dort eingebracht werden könnten, wird um eine möglichst zeitnahe Kommentierung gebeten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Kommentierung innerhalb der Anhörungsfrist bis spätestens zum 31.12.2024.
(PMN: Das BfArM wird ebenfalls einen Kommentar erstellen und diesen im Vorfeld mit dem Ausschuss Analytik abstimmen. Darin wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die HOM WP vor Veröffentlichung der Revision in Pharmeuropa keine Möglichkeit zur Kommentierung hatte.)
4 Änderungsanträge für das Europäische Arzneibuch
4.1 [Allium sativum for homoeopathic preparations (2023)] (Rapporteur DE)]
Die Überarbeitung des Entwurfs mit den auf der 147. Sitzung besprochenen Änderungen im DC-Kasten steht noch aus und wird im Nachgang der Sitzung mit den beteiligten Ausschussmitgliedern abgestimmt. Danach wird der Entwurf auf der 149. Sitzung finalisiert.
5 Europäische Dokumente
5.1 Semi-quantitative HPTLC-Pilotprojekte
5.1.1 Basisdokumente für die Ausarbeitung / Überprüfung von semi-quantitativen HPTLC-Methoden
- Draft procedure
- Draft template for analytical report HPTLC
Zur Information:
- Minutes of the teleconference: First draft templates for project plan and validation protocol, July 2024
- Validation protocol template semi-quant. HPTLC
- Project Charter/ Plan for method development
Die oben genannten Dokumente sind noch im Entwurf-Stadium. Sie wurden durch das EDQM und ein HOM-WP-Mitglied erstellt und sollen in der HOM WP diskutiert und final abgestimmt werden.
Die Entwürfe werden dem Ausschuss Analytik im Vorfeld zur Information zur Verfügung gestellt. Eine Diskussion im Ausschuss Analytik wird zunächst zurückgestellt, bis geklärt ist, ob es mit den semi-quantitativen HPTLC-Pilotprojekten weitergeht.
Bei Fortsetzung der Projekte werden die Erfahrungen der Gruppen 13A, 13B und der TCM WP des EDQM im Hinblick auf die Anforderungen an die Validierung der semi-quantitativen Methoden mit einbezogen, soweit dies für die Homöopathie anwendbar ist.
5.2 Monografien mit semi-quantitativer HPTLC
5.2.1 Arnica, Planta tota for homoeopathic preparations (2580) (Rapporteur DE)
- Chlorogensäure-Methode mit 1.1.5-Urtinkturen, 17.09.24
- Chlorogensäure-Methode mit 1.1.5-/1.1.7-Urtinkturen, 28.08.24
- Chlorogensäure-Methode mit 1.1.5-Urtinkturen für HOM WP, 08.10.24 )
Wie auf der letzten Ausschuss-Sitzung besprochen hat das Labor, das die ersten Untersuchungen durchgeführt hatte, die „Chlorogensäure-Methode“ noch einmal mit den gleichen Proben wie das zweite Labor überprüft. Es wird bestätigt, dass die Methode mit allen Urtinkturen gemäß Vorschrift 1.1.5 funktioniert. Da die Zone der Chlorogensäure in der Referenzlösung R/4 (“Referenzlösung d“) in den Original-DCs nicht mehr sichtbar war (vgl. H7417.5682), wird vorgeschlagen für den "Test on Minimum Intensity" (TMI) die Referenzlösung R/2 (“Referenzlösung b“) einzusetzen.
Das BfArM wird die Ergebnisse mit den ergänzten Angaben (unter anderem zu den Chargendaten) an das EDQM und die HOM WP weiterleiten.
Bei Fortsetzung der semi-quantitativen HPTLC-Pilotprojekte in der HOM WP werden im Ausschuss Analytik die Arbeiten wie folgt weitergeführt:
1.1.5-Urtinkturen:
- Die Linearität für den TMI wird mit unterschiedlichen Konzentrationen überprüft, die zwischen R/2 und R/4 liegen, um sicherzustellen, dass die Urtinkturen die Anforderungen an die Mindestintensität erfüllen.
- Für die Wiederholung der Untersuchung in den Laboren der anderen HOM-WP-Mitglieder werden die gleichen Proben zur Verfügung gestellt, die bei den Untersuchungen im Ausschuss verwendet wurden.
1.1.7-Urtinkturen:
- Die Untersuchungen werden aufgrund der erhaltenen uneinheitlichen Ergebnisse mit der „Chlorogensäure-Methode“ zunächst ausschließlich auf nationaler Ebene fortgesetzt. Dabei werden neben den bereits untersuchten Urtinkturen auch die im BfArM vorliegenden weiteren Proben mituntersucht.
5.2.2 Lycopodium for homoeopathic preparations (2503) (Rapporteur DE für die semi-quantitative HPTLC)
Methodenvorschläge:
- HPTLC gemäß "Loquat leaf" (2978), 07.10.24
Die Überprüfung der semi-quantitativen HPTLC-Methode gemäß „Loquat leaf“ (2978) der Ph. Eur. ergab die folgenden Resultate:
- Die Methode ist prinzipiell für die Droge und Urtinktur von Lycopodium geeignet.
- Im Tageslicht sind die Referenzen nach Besprühen schlecht erkennbar; eine Auswertung bei 366 nm ist jedoch gut möglich.
- Auch bei Verdünnung der Referenz Oleanolsäure um den Faktor 4 (Referenzlösung d) ist die Zone der Oleanolsäure noch gut sichtbar.
- Die Urtinkturen wurden analog zur oben genannten Ph.-Eur.-Monografie im Verhältnis 1:10 verdünnt, wobei noch eine blau fluoreszierende Zone oberhalb der Oleanolsäure erkennbar ist. Oleanolsäure selbst ist aufgrund der zu hohen Verdünnung nicht mehr sichtbar.
- Die Referenz Ölsäure ist in einem Vorversuch mit aufgetragen worden und war im DC nicht erkennbar, weshalb sie im Hauptversuch nicht mehr eingesetzt worden ist.
Bei Fortsetzung der semi-quantitativen HPTLC-Pilotprojekte in der HOM WP wird der Ausschuss Analytik die Untersuchungen wie folgt weiterführen:
- Die Urtinktur wird in einer Verdünnung von 1:2 oder 1:3 eingesetzt und das Applikationsvolumen reduziert, um eine bessere Trennung der Oleanolsäure von der darüber liegenden Zone zu erhalten.
- Neben der Zone auf Höhe der Oleanolsäure bietet sich auch die semi-quantitative Auswertung der blau fluoreszierenden Zone bei einem RF von 0,2 an. Es wird überprüft, ob sich hierfür Glycyrrhizin- oder Glycyrrhetinsäure als zweite Referenz eignet.
5.3 Neue Monografien in Bearbeitung
5.3.1 Gelsemium recens for homoeopathic preparations (2498) und Gelsemium siccum for homoeopathic preparations (2828)
HPTLC- und HPLC-Methode gemäß Ph. F., 07.10.24 )
Die Ph.-F.-Methoden für HPTLC und HPLC sind im Ausschuss Analytik mit 1.1.5-, 1.1.10-, 1.2.9-Urtinkturen und Drogenmaterial überprüft worden.
Beide Methoden funktionieren. Der Ausschuss favorisiert jedoch die kürzlich optimierten HPTLC- und HPLC-Methoden des HAB aus den folgenden Gründen:
HPTLC:
- Grundsätzlich unterscheiden sich die DC-Methoden der Ph. F. und des HAB nicht wesentlich.
- Die Ph.-F.-Methode enthält bisher noch keine HPTLC-Parameter.
Mit dem eingesetzten Applikationsvolumen von 10 µl für die deutschen Urtinkturen sind die Zonen deutlich überladen. Hierfür würde sich die oben genannte optimierte HPTLC-Methode gemäß HAB mit dem dort angegebenen niedrigeren Applikationsvolumen anbieten.
Bei der Ph.-F.-Methode wird zusätzlich zur Auswertung bei 366 nm (Detektion A) mit Kaliumhexacyanoferrat(III)-Lösung und Eisen(III)-chlorid-Hexahydrat detektiert (Detektion B). Für eine eindeutige Identifizierung ist die Detektion A ausreichend, insbesondere da Detektion B keine zusätzlichen Informationen liefert.
HPLC:
- Bei der Ph.-F.-Methode wird lediglich Gelsemin bestimmt. Da Sempervirin ein vergleichbares toxikologisches Potential aufweist, ist dieses mitzubestimmen.
- Die Ph.-F.-Methode weist schlechte Peaksymmetrien bei der Referenzlösung (ca. As1,45) und der Untersuchungslösung (ca. As 1,50) auf, die vermutlich durch die niedrige Flussrate von 0,4 ml/min und das hohe Einspritzvolumen von 20 µl bedingt sind.
Die Untersuchungsergebnisse werden auf Englisch zur Verfügung gestellt und an das EDQM und die HOM WP weitergeleitet.
5.3.2 Thuja for homoeopathic preparations (2518) (Rapporteur F)
- Validierung Thujon-Bestimmung gemäß HAB (Deutsch), 30.07.24
- Validierung Thujon-Bestimmung gemäß HAB (Englisch), 21.08.24
Vor der Überprüfung der HAB-Methode für die Thujon-Bestimmung durch die französische Delegation sollten dem EDQM und der HOM WP die Validierungsunterlagen vorgelegt werden. Diese sind zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt und an das EDQM und die HOM WP weitergeleitet worden.
Das Ausschussmitglied, in dessen Labor die Validierung damals durchgeführt worden ist, erläutert, dass sich die Angaben zur verwendeten GC-Säule in den Validierungsunterlagen zum Teil hinsichtlich der Dimensionen, von denen im HAB unterscheiden. Alle Abweichungen liegen jedoch innerhalb der zugelassenen Toleranzen gemäß Ph. Eur. 2.2.46, so dass die Validierungsunterlagen die HAB-Methode vollständig abdecken.
Das bei der HAB-Methode angegebene Splitverhältnis von 1:25 ergibt sich nicht direkt aus den Validierungsunterlagen. Dort ist ein Split-Durchfluss von 25 ml/min angegeben. Die Angabe, die zur Errechnung des Splitverhältnisses fehlt, ist die Durchflussrate; diese liegt bei 1 ml/min. Daraus ergibt sich das Splitverhältnis von 1:25.
Das Ausschussmitglied erläutert, dass die Methode gut funktioniert und im Rahmen eines Ringversuchs im Ausschuss Analytik überprüft worden ist.
Die vorgelegten Validierungsunterlagen sind aus Sicht des Ausschusses Analytik ausreichend und geeignet die Validierung der Methode für die Thujon-Bestimmung im HAB zu belegen.
5.3.3 Phosphorus for homoeopathic preparations (2509) (Rapporteur CH)
- Draft monograph, assay for D3, CH, July 2024
- Hinweise zum draft monograph, 29.09.24
- Validierung der HAB-Methode für die Dil. D3, 27.09.24
- DIN-EN-ISO-Methode 6878:2004
Auf der letzten Ausschuss-Sitzung war entschieden worden die photometrische Bestimmung und Validierung gemäß HAB zunächst an Phosphorus Dil. D3 vorzunehmen.
Gemäß dem Ausschussmitglied, in dessen Labor die Überprüfung stattgefunden hat, war die Methode an der Dil. D3 einfach und ohne aufwändige instrumentelle Ausrüstung durchführbar und ist damit für einen breiten Anwenderkreis und als Arzneibuchmethode gut geeignet.
Die Validierung erfolgte gemäß den gültigen einschlägigen Guidelines.
Die HAB-Methode basiert auf einem vergleichbaren analytischen Messprinzip wie die validierte europäische DIN EN ISO Norm 6878:2004 für die Bestimmung von Phosphor zur Überprüfung der Wasserbeschaffenheit.
Aufgrund den bei der Untersuchung gemachten Erfahrungen schlägt das Labor vor die Methodenbeschreibung hinsichtlich der folgenden Punkte zu konkretisieren:
- Bei der Gehaltsbestimmung sollte bei der Herstellung der „Prüflösung“ nach Zusatz der Schwefelsäure und Salpetersäure bis zur Entwicklung einer intensiven braunen Farbe unter Rückfluss erhitzt werden.
- Um sicherzustellen, dass die verwendete „phosphatfreie Wasserstoffperoxid-Lösung 30% RH“ (Anmerkung: sie ist nicht immer in der geforderten Qualität im Handel erhältlich) nicht doch einen Phosphat-Eintrag bei der Analyse leistet, wird dieser durch die Herstellung und Messung einer Blindlösung ermittelt. Hierzu ist es erforderlich, die zur Herstellung der Lösung S (Solution S) benötigte zudotierte Menge „phosphatfreie Wasserstoffperoxid-Lösung 30% RH“ zu notieren und mit genau dieser Menge eine Blindlösung herzustellen.
- Bei der Berechnung des Gehaltes sollte die Reinheit von Kaliumdihydrogenphosphat mitberücksichtigt werden.
Im Zusammenhang mit dem überarbeiteten Monografie-Entwurf des Rapporteurs für die HOM WP ist aufgefallen, dass bei der Gehaltsformel für die Substanz aufgrund der Reduzierung der Einwaage von 1,00 g auf 250 mg die Einwaage „m“ für die Substanz mit dem Faktor 4 multipliziert werden müsste. Zudem müsste es bei der Referenzlösung Kaliumdihydrogenphosphat „ad 100,0 ml“ und nicht „in 100,0 ml“ Wasser heißen. Das BfArM wird die Hinweise an den Rapporteur weiterleiten.
6 Neue Monografien für das HAB
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7 Vorschläge zu bestehenden Monografien des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs
7.1 Überarbeitung von HAB-Monografien mit fehlenden Gehaltsbestimmungen auf toxische Inhaltsstoffe
7.1.1 Thujon-haltige Urtinkturen
7.1.1.1 Artemisia absinthium ex herba siccata, ethanol. Infusum (Absinthium, ethanol. Infusum)
Überarbeitung des Monografie-Entwurfs, 26.09.24
Ein Ausschussmitglied, bei dem der Stoff im Programm ist, wird den überarbeiteten Monografie-Entwurf überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Angaben zum DC-Kasten und die Spezifikationen für Trockenrückstand und relative Dichte. Weiterhin wird es Rückmeldung zu den HPTLC-Parametern und zur Konzentration der Referenzlösung geben. Die Formel für die Gehaltsberechnung ist entsprechend anzupassen.
Danach wird der Entwurf entsprechend überarbeitet und die unten genannten Angaben werden ergänzt:
- Streichung der Gehaltsspezifikation und Aufnahme der Thujon-Bestimmung als Grenzwert-Bestimmung unter „Prüfung auf Reinheit“ mit einer Obergrenze von 0,02 % (m/m) Gesamt-Thujon, berechnet als α-Thujon
- Streichung des Geruchs bei der Urtinktur
- Ergänzung der HPTLC-Parameter (s. o.)
Mit diesen Änderungen wird die Monografie im Bundesanzeiger angehört.
7.1.1.2 Verschiedene Thujon-haltige Urtinkturen
Thujon-Bestimmung der Urtinkturen, 16.07.24
Die Überprüfung der Gehaltsbestimmungsmethode auf Thujon mittels GC-FID gemäß der HAB-Monografie „Thuja occidentalis“ mit den Urtinkturen von Artemisia abrotanum; Artemisia absinthium; Artemisia absinthium, ethanol. Infusum und Artemisa vulgaris ergab, dass die Methode hierfür geeignet ist.
Aufgrund der ermittelten niedrigen Thujon-Gehalte wird empfohlen die Einwaage zur Herstellung der Untersuchungslösung zu erhöhen und eine Grenzwert-Bestimmung mit einer Obergrenze aufzunehmen. Bei Artemisa vulgaris ist keine Bestimmung erforderlich, da kein Thujon nachgewiesen werden konnte.
Der Ausschuss hält grundsätzlich für die toxikologisch relevanten Stoffe im HAB eine Grenzwert-Bestimmung mit einer Obergrenze für ausreichend. Damit werden die Anforderungen gemäß der EU-Richtlinie 2001/83/EG erfüllt.
Der Vorschlag im Bericht für die Bestimmung der Artemisia-absinthium-Urtinktur sowohl α-Thujon als auch ß-Thujon als Referenzsubstanzen einzusetzen, ist bisher noch nicht diskutiert worden. Zunächst wird ein zweites Labor die Thujon-Bestimmung mit den oben genannten Thujon-haltigen Urtinkturen durchführen. Danach wird die noch offene Frage diskutiert und es werden Obergrenzen für die Grenzwert-Bestimmung in den verschiedenen Monografien festgelegt.
Weiterhin werden in den verschiedenen Monografien die DC-Beschreibungen durch DC-Kästen ersetzt. Hierfür wird um Zusendung von DCs ans BfArM gebeten.
7.1.2 Chinon-haltige Urtinkturen
7.1.2.1 Chimaphila umbellata
- Überprüfung der Juglans-Methode, 03.10.24
- Überarbeitung des Monografie-Entwurfs, 26.09.24
Ein zweites Labor hat bei der photometrischen Bestimmung der Gesamt-Chinone gemäß der HAB-Methode für Juglans regia deutlich geringere Gehalte erhalten als das erste Labor.
Als Ursache wurde zunächst die schlechte Phasentrennung aufgrund der Bildung eines braunen Niederschlags nach Zusatz von Eisen(III)-chlorid-Lösung vermutet. Dies konnte jedoch ausgeschlossen werden, da auch nach Abtrennung des Niederschlags mittels Zentrifugation die Gehalte in der gleichen Größenordnung lagen wie bei der ersten Bestimmung.
Aufgrund der abweichenden Gehaltswerte in beiden Laboren beschließt der Ausschuss die Untersuchung mit der oben genannten Methode über eine Einpunktkalibierung, vergleichbar wie bei Aspidosperma quebracho-blanco, zu wiederholen. Dabei wird die Wellenlänge von 422 nm beibehalten, auch wenn in diesem Bereich kein Maximum in Chimaphila-umbellata-Urtinktur auftritt, da die Absorptionswerte des zweiten Labors mit 0,2144 bis 0,3640 im üblichen Bereich lagen.
7.1.3 Furocumarin-haltige Urtinkturen
Angelica archangelica, ethanol. Decoctum (Archangelica, ethanol. Decoctum)
Bestimmung in Angelica ethanol. Decoctum, 15.08.24
Die Adaption einer validierten firmeneigenen Methode für die Identifizierung und Gehaltsbestimmung von 15 Furocumarinen [„IFRA-Markern“ (IFRA = International Fragrance Association)] in ätherischen Ölen mittels HPLC, der Detektion bei 310 nm bzw. zusätzlich bei 210–400 nm und einem Direktauftrag der Dekokte ergab Gehalte zwischen 300 mg/kg bis 342 mg/kg. Dabei erfolgte die Zuordnung der Peaks über die Retentionszeiten und die UV/VIS-Spektren des IFRA-Mixes der 15 Furocumarine.
Das Labor wird weitere ethanolische Dekokte von Levisticum officinale und 3a-Urtinkturen von Petroselinum crispum convar. crispum mit dieser Bestimmungsmethode untersuchen.
Abhängig von den Ergebnissen ist in einem zweiten Schritt geplant die Methode zu vereinfachen und die Bestimmung über einen ausreichend weit gefassten Retentionsbereich, mit ein oder zwei Referenzsubstanzen, wie z. B. Bergapten oder Xanthotoxin, und gegebenenfalls bei einer höheren Wellenlänge als 310 nm durchzuführen.
7.1.4 Anpassung der HAB-Monografien an Ph.-Eur.-Monografien in Bezug auf das Ausgangsmaterial
7.1.4.1 Capsella bursa-pastoris, ethanol. Infusum (Capsella, ethanol. Infusum)
Rückmeldung: Streichung der Monografie im HAB möglich? mündlich
Da das Infus laut dem Hersteller nicht mehr hergestellt wird, ist beabsichtigt die HAB-Monografie zu streichen.
Die Streichung wird vorher im Bundesanzeiger angehört.
7.1.4.2 Centella asiatica (Hydrocotyle asiatica)
Rückmeldung: Stand der Überarbeitung beim EDQM? mündlich
Aufgrund des „Request for Revision“ (RfR) des Ausschusses Analytik ist die DC-Methode für die Identitäts- und Reinheitsprüfung überarbeitet worden.
Die Finalisierung der Monografie steht noch aus.
Die Änderung der Spezifikation der Asche (ebenfalls im RfR des Ausschusses Analytik thematisiert) ist seit der ersten Diskussion des RfR in der Gruppe 13A nicht mehr besprochen worden.
Das BfArM wird diesbezüglich noch einmal beim EDQM nachfragen.
7.1.4.3 Hamamelis virginiana, ethanol. Decoctum (Hamamelis, ethanol. Decoctum)
Rückmeldung zum Mindest-Gehalt an Gerbstoffen gemäß Ph. Eur. mündlich
Laut dem Hersteller des ethanolischen Dekoktes wird noch Rückmeldung gegeben, ob die Überprüfung der Gehaltsbestimmung gemäß Ph.-Eur.-Methode 2.8.14 mit arzneibuchkonformem Ausgangsmaterial durchgeführt werden kann.
7.2 Monografien
7.2.1 Cinnamomum verum (Cinnamomum)
HPTLC und Vorschlag für eine neue DC-Methode, 16.09.24
Ein Labor hat versucht bei der Identitätsprüfung mittels DC durch den Zusatz von 20 Volumteilen Ethylacetat zum Toluol die Trennung der Zonen zu verbessern. Dies führte nicht zu dem gewünschten Ergebnis, sondern nur zu höheren RF-Werten.
Aus Sicht des Ausschusses Analytik ist keine weitere Optimierung der DC-Methode erforderlich.
Im Entwurf für den Bundesanzeiger (s. unter TOP 8) ist bei der DC-Methode bereits korrigiert worden, dass Cumarin bei 254 nm nicht sichtbar ist, sondern erst nach Besprühen mit methanolischer Kaliumhydroxid-Lösung und einer Auswertung bei 365 nm.
7.2.2 Citrullus colocynthis (Colocynthis)
HPTLC-Methode gemäß der modifizifizierten HAB-Methode, 30.09.24
Das Labor, das die Aufarbeitung mittels Extrelut-Säule vorgeschlagen hatte, hat die modifizierte HAB-Methode mit der Ether-Ausschüttelung an einigen Drogen- und Urtinktur-Mustern überprüft. Bisher konnte die Untersuchung noch nicht an allen Proben durchgeführt werden. Dies wird noch nachgeholt. Grundsätzlich funktioniert die Methode. Die Zonen in den DCs waren jedoch weniger intensiv als in den DCs der anderen beiden Labore.
7.2.3 Drimia maritima, ethanol. Digestio (Urginea maritima, ethanol. Digestio; Scilla alba, ethanol. Digestio)
Validierungsbericht für die Gehaltsbestimmung, 02.08.24 )
Die Validierungsunterlagen für die Gehaltsbestimmungsmethode mittels HPLC auf Gesamtbufadienolide, berechnet als Proscillaridin, dienen der Information und zur Dokumentation der Validierung der Methode.
Der Monografie-Entwurf für das ethanolische Digestio und die Reagenzienbeschreibung für Proscillaridin RH für den Bundesanzeiger (s. unter TOP 8) wurden überprüft. Es besteht kein weiterer Änderungsbedarf.
7.2.4 Eutrochium purpureum (Eupatorium purpureum)
HPTLC und Änderungsvorschlag bei der DC-Methode, 16.09.24
Im Zusammenhang mit der Ergänzung der HPTLC-Parameter für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist aufgefallen, dass sich die DCs aus den aktuellen Untersuchungen von den vorhergehenden DCs unterscheiden, die als Grundlage für den DC-Kasten dienten.
Da jedoch bei der aktuellen Überprüfung die Luftfeuchtigkeit verhältnismäßig hoch war, wird das Labor die Untersuchung noch einmal mit einer Vorkonditionierung der Platten nach Auftragung der Untersuchungs- und Referenzlösungen wiederholen.
Sollten die dabei erhaltenen DCs von dem DC-Kasten im Entwurf für den Bundesanzeiger abweichen, ist dies auf der kommenden Sitzung des Ausschusses Analytik erneut zu beraten und der überarbeitete Entwurf wird der HAB-Kommission noch nicht zur Verabschiedung vorgelegt.
7.2.5 Pilocarpus (Jaborandi)
- Chromatographische Profile der Pilocarpus-Arten, 04.07.24
- Rückmeldung zur Verfügbarkeit der Pilocarpus-Arten, 30.09.24
In Bezug auf die Bestimmung der Pilocarpin-Derivate war auf der letzten Sitzung aufgrund der Probleme mit der Zuordnung der Peaks zu den Pilocarpin-Derivaten beschlossen worden ein ausreichend großes Retentionszeitfenster unter Berücksichtigung der im HAB zugelassenen und im Handel verfügbaren Pilocarpus-Arten festzulegen.
Ausführliche Informationen zu den chromatographischen Profilen mit den jeweiligen Retentionszeiten, den Gehalten und der Zusammensetzung der Pilocarpin-Derivate in den einzelnen Pilocarpus-Arten sind in der zur Verfügung gestellten Literatur enthalten (PMN: Eine Übertragung der dort angegebenen Retentionszeiten der Pilocarpin-Derivate ist nicht möglich, da sich die im Ausschuss Analytik eingesetzte HPLC-Methode von der Methode in der Literaturstelle unterscheidet.)
Hinsichtlich der Frage, welche der drei im HAB zugelassenen Pilocarpus-Arten im Handel verfügbar sind, gibt ein Ausschussmitglied Rückmeldung, dass zuletzt Pilocarpus pennatifolius geliefert wurde. Grundsätzlich sind alle drei Arten erhältlich, wobei die Hersteller keinen Einfluss darauf haben, welches Ausgangsmaterial tatsächlich geliefert wird.
Deswegen entscheidet der Ausschuss das Retentionszeitfenster so groß zu wählen, dass damit alle zugelassenen Pilocarpus-Arten abgedeckt werden.
Ein Labor wird weitere Urtinkturen der im HAB zugelassenen Pilocarpus-Arten von verschiedenen Herstellern gemäß dem Methodenvorschlag untersuchen und einen Vorschlag für ein geeignetes Retentionszeitfenster vorlegen. Im noch zu erstellenden Monografie-Entwurf sollen die jeweiligen relativen Retentionen bezogen auf Pilocarpin angegeben werden.
Die Untersuchung an Drogenmustern wird erst in einem zweiten Schritt vorgenommen.
Wie bereits allgemein besprochen soll in der Urtinktur keine Gehaltsbestimmung, sondern eine Grenzwert-Bestimmung erfolgen.
7.2.6 Plantago major (Plantago)
Ein Labor wird die vorgeschlagene DC-Methode noch einmal mit einer geringeren Auftragemenge überprüfen.
Alle, die den Stoff im Programm haben, werden die Spezifikationen für relative Dichte und Trockenrückstand überprüfen und hierzu Rückmeldung geben.
7.2.7 Simarouba cedron (Cedron)
Änderungsantrag (Trockenrückstand und relative Dichte), 05.09.24
Die Spezifikationen für relative Dichte und Trockenrückstand werden, wie vorgeschlagen, geändert.
Für den Ersatz der DC-Beschreibung durch einen DC-Kasten werden dem BfArM DCs zur Verfügung gestellt.
Danach wird die Monografie entsprechend überarbeitet.
7.2.8 Symphytum officinale (Symphytum)
Überarbeitung des Monografie-Entwurfs, 25.09.24
Der Ausschuss Analytik hat den überarbeiteten Monografie-Entwurf überprüft und diesem zugestimmt.
Ein Hersteller, der den Stoff im Programm hat, wird noch Rückmeldung zur Spezifikation für die relative Dichte geben.
Bei Zustimmung zur Spezifikation wird der Entwurf im Bundesanzeiger angehört.
8 Dokumente zur Information
- Report of the 30rd HMM WP, 3rd June 2024
- Report of the 31st HOM WP meeting, August 2024
- Extract of the draft report of the 178th COM session
- Extract of the draft report of the 179th COM session
- Draft agenda 32nd HOM WP 30-31 October 2024 (09.10.24)
- Bundesanzeiger-Entwürfe von September 2024 (vorab)
Die Dokumente dienen der Information.
9 Termine
HOM WP:
32. Sitzung: 30. und 31. Oktober 2024
33. Sitzung: 20. und 21. März 2025
34. Sitzung: 16. und 17. Oktober 2025
HAB-Kommission: 28. Sitzung (hybrid): 29. Januar 2025 ab 13:00 Uhr bis voraussichtlich 16:00 Uhr
Ausschuss Analytik:
Aufgrund der erhaltenen Rückmeldungen zur Terminabstimmung werden die Sitzungen in 2025 an den folgenden Terminen stattfinden:
149. Sitzung (virtuell):
9. KW: Mi 26.02.2025
150. Sitzung (Präsenz):
26. KW: Di 24. Juni und Mi 25. Juni 2025
151. Sitzung (virtuell):
44. KW Do 30. Oktober 2025
Der Vorsitzende dankt den Teilnehmenden und schließt die Sitzung um 15:30 Uhr.