Niederschrift über die 149. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission
16.07.2025
26.02.2025 | |
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Beginn | 09:00 Uhr |
Ende | 16:30 Uhr |
Tagungsort: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn
Tagungsart: Videokonferenz über MS-Teams
1 Allgemeine Beschlüsse
1.1 Verfahrensregelungen
- Mitgliedschaft im Ausschuss
- Interessenbekundung
- Vertraulichkeit
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Anträge zur Tagesordnung
- Annahme der Tagesordnung
Der Vorsitzende eröffnet die 149. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission und begrüßt die Teilnehmenden.
Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest und verweist auf die Vertraulichkeit der Sitzung sowie die bereits per E-Mail zugesandte Interessenerklärung. Diese ist ausgefüllt an das BfArM zurückzusenden, wenn zu Tagesordnungspunkten (TOP) besondere Interessen bestehen.
Die Tagesordnung (SharePoint-Version 4, Stand 25.02.2025) wird angenommen.
Tagesordnung und Arbeitspapiere werden über MS Teams und SharePoint zur Verfügung gestellt.
1.2 Annahme der Niederschrift der 148. Beratung des Ausschusses Analytik am 10.Oktober 2024
2. Entwurf vom 17.02.25
Das Protokoll wird einstimmig angenommen.
2 Arzneibuchgremien
2.1 Bericht über die 180. Sitzung der Ph.-Eur.-Kommission am 19. und 20. November 2024
mündlich
In dem Zusammenhang:
- Extract of the draft report of the 180th session
- Presentation of status update on pilot phase for semi-quantitative HPTLC fingerprint for homoeopathic preparations for Calendula (2492)
2.2 Bericht über die 28. Sitzung der HAB-Kommission am 29.01.2025
mündlich
2.3 Bericht über die 32. Sitzung der HOM WP am 30. und 31. Oktober 2024
mündlich
In dem Zusammenhang:
- Draft agenda
- Summary of Decisions
- Report
2.4 Information über die TK der HOM WP am 07.01.2025 zu “Phosphorus for homoeopathic preparations“ (2509), siehe auch unter TOP 5.2.5
mündlich
In dem Zusammenhang:
- Draft agenda
- Summary of Decisions mit draft after TC, 01/2025, Annex 1
2.5 Information über die TK der HOM WP am 13.01.2025 zum Ergebnis der Untersuchungen des EDQM zur HPTLC-Pilotphase für „Calendula for homoeopathic preparations“
mündlich
In dem Zusammenhang:
- Draft agenda
- EDQM lab results, Dec. 2024
- List of samples used in EDQM lab report
- Minutes of the TK
Der Ausschuss nimmt die Berichte unter TOP 2.1 bis 2.5 zur Kenntnis.
3 Europäische Monografien zur nationalen Stellungnahme
3.1 Pharmeuropa 36.4 (Deadline: für NPAs: 28.02.2025):
3.1.1 Chapter "2.8.25 HPTLC of Herbal Products (2085)"
- Kommentare (Stand 23.01.2025)
- Kommentar, 20.02.25
- Kommentar, 20.02.25
- Ergänzter Kommentar, 24.02.25
Der Ausschuss spricht sich gegen die Aufnahme von pflanzlichen Drogen für homöopathische Zubereitungen und Urtinkturen in den Anwendungsbereich des revidierten Kapitels 2.8.25 aus.
Die Gründe dafür sind wie folgt:
- Die Anforderungen an die Identitätsprüfung sind deutlich überhöht und entsprechen nicht mehr dem tatsächlichen Zweck der Sicherstellung einer geeigneten und reproduzierbaren Qualität.
- Die Prüfung der Identität ist nicht mehr mit einer einfachen Methode durchführbar. Dies ist insofern relevant, da die Ph. Eur. auch für Apotheken und Arzneimitteluntersuchungsstellen gilt. Diesen steht keine aufwändige Ausrüstung für die Identitätsprüfung zur Verfügung.
- Die festgelegten Parameter sind zu eng gefasst und erlauben keine Alternative.
- Die kleinteilige Festlegung der einzelnen Parameter impliziert, dass die Methode nicht robust ist.
- Die deutschen Hersteller von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln führen die Identitätsprüfung unter TLC- und HPTLC-Bedingungen gemäß 2.2.27 durch. Ein Wechsel zu 2.8.25 ist nicht ohne weiteres möglich, da die Anforderungen in beiden Methoden unterschiedlich sind. Das bedeutet, dass Urtinkturen, welche die Identitätsprüfung nach 2.2.27 erfüllen, nicht unbedingt auch den Qualitätsanforderungen gemäß 2.8.25 entsprechen.
- Eine Umstellung auf 2.8.25 würde zudem sowohl die Hersteller als auch das BfArM vor große Herausforderungen stellen, da sich die Zulassungs- und Registrierungsunterlagen auf 2.2.27 beziehen. Dies betrifft unter anderem auch die im Rahmen von Stabilitätsstudien durchgeführten Identitätsprüfungen mittels HPTLC. Diese Untersuchungen müssten unter enormem Aufwand und Kosten erneut vorgenommen werden.
- Zudem bestehen auch im Rahmen der HPTLC-Projekte für homöopathische Urtinkturen mit nicht-toxischen Stoffen zum Teil Probleme mit der Umsetzung der Anforderungen an 2.8.25. Dies betrifft den Einsatz von Intensitätsmarkern bei der Identitätsprüfung. Die Beschreibung von Intensitäten der Zonen in den Chromatogrammen werden aufgrund der großen Variabilität von homöopathischen Urtinkturen nicht als sinnvoll angesehen Aus dem gleichen Grund ist es auch nicht immer möglich einen zweiten geeigneten Marker für die semi-quantitative Bestimmung zu finden.
Das BfArM wird die Argumente in den finalen Kommentar einarbeiten und an das EDQM weiterleiten (Post Meeting Note: Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Kommentar ist dem Ausschuss zur Information zur Verfügung gestellt worden).
3.1.2 Oxalic acid dihydrate (2963)
(Anpassung in der HAB-Monografie „Acidum oxalicum“ in Bezug auf das Ausgangsmaterial erforderlich)
Die Substanz wird als Ausgangsmaterial in der HAB-Monografie „Acidum oxalicum“ eingesetzt.
Sofern keine Kommentare eingehen, die gegen die Revision in der Ph. Eur. sprechen, und die Ph.-Eur.-Kommission die Änderung annimmt, ist im HAB beim Ausgangsmaterial ein Bezug auf die Ph.-Eur.-Monografie vorzunehmen.
4 Änderungsanträge für das Europäische Arzneibuch
4.1 Allium sativum for homoeopathic preparations (2023)
Überarbeiteter Entwurf, 12.02.25
Der DC-Kasten und die Beschreibung der DC-Methode sind mit zwei Ausschussmitgliedern abgestimmt und die Änderungen in den Monografie-Entwurf eingearbeitet worden.
Sofern noch weitere Änderungen erforderlich sein sollten, wird um Rückmeldung an das BfArM gebeten.
Der „Request for Revision“ zur Änderung der Ph.-Eur.-Monografie und die Weiterleitung des Entwurfs an das EDQM erfolgt erst nach Abschluss der Arbeiten zu den HPTLC-Projekten.
5 Europäische Dokumente
5.1 Semi-quantitative HPTLC-Pilotprojekte
5.1.1 Arnica, Planta tota for homoeopathic preparations (2580) (Rapporteur DE)
- HPTLC 1.1.5 + 1.1.7 mother tinctures, 10/2024
Für Abstimmung der weiteren Vorgehensweise:
- Gegenüberstellung der DCs + Konzentrationen der Referenzlösungen
- Vorschlag für die semi-quantitative HPTLC, 25.02.25
Auf der letzten Sitzung der HOM WP erging der Arbeitsauftrag an die deutsche Delegation die HPTLC gemäß der Chlorogensäure-Methode noch einmal zu wiederholen, da zum Teil nicht reproduzierbare DCs erhalten wurden.
Im Zusammenhang mit den bisher durchgeführten Überprüfungen der Methode in zwei verschiedenen Laboren war festgestellt worden, dass die Zone der Chlorogensäure in der Referenzlösung b schwach beziehungsweise nicht mehr sichtbar war.
Aus diesem Grund überprüft das Labor, das die Methode entwickelt hatte, die Konzentrationen der Referenzlösungen a und b noch einmal (Post Meeting Note: Im Nachgang der Sitzung schlägt es höhere Konzentrationen für die Referenzlösung a und b vor).
Es stellt sich weiterhin die Frage, ob bei den erneuten Untersuchungen die Detektion ausschließlich mit Naturstoff-Reagenz erfolgen und bei 366 nm ausgewertet werden soll, wie im ursprünglichen Methodenvorschlag angegeben.
Laut dem Ausschuss Analytik ist dies für die semi-quantitative Auswertung der Zonen in den Urtinkturen aufgrund der starken Intensitäten der Zonen ausreichend und eine Nachbehandlung mit Macrogol-400-Lösung nicht erforderlich.
Mit Naturstoff-Reagenz lassen sich Chlorogensäure und Kaffeesäureester gut detektieren. Allerdings müsste für die Auswertung der Flavonoide Hyperosid und Rutosid, die entsprechend dem Arbeitsauftrag aus der 32. HOM-WP-Sitzung zusätzlich aufgetragen werden sollen, mit Macrogol-400-Lösung nachbehandelt werden.
Das Ausschussmitglied, dessen Labor die Chlorogensäuremethode entwickelt hat, gibt zu bedenken, dass bei Einbeziehung der Flavonoide und der Nachbehandlung bei der Detektion gegebenenfalls für die semi-quantitative Bestimmung die Konzentrationen der Referenzlösungen noch einmal angepasst werden müssten.
Der Ausschuss Analytik hält die Einbeziehung der Flavonoide nicht für notwendig und empfiehlt die Untersuchung gemäß der ursprünglichen Methode mit den Referenzsubstanzen Chlorogensäure und 1,5-Dicaffeoylchinasäure vorzunehmen.
Somit wird entschieden die erneuten Untersuchungen entsprechend den oben abgestimmten Punkten mit Urtinkturen nach Vorschrift 1.1.5 und 1.1.10 gemäß dem aktuell gültigen Kapitel 2.8.25 durchzuführen (Referenzen Chlorogensäure und 1,5-Dicaffeoylchinasäure, Detektion mit Naturstoff-Reagenz).
Zur Klärung weiterer Fragen zur praktischen Durchführung erfolgt vor Start der Untersuchungen ein Austausch zwischen dem Labor, das die erneute Überprüfung durchgeführt und den Personen, welche die Methode entwickelt haben.
5.1.2 Calendula for homoeopathic preparations (2492) siehe auch TOP 2.5 (Rapporteur CH + DE)
- Answers from the Rapporteur to DRT comments
- DEC-Dokument, 01/2025
Die HOM WP hat zwischenzeitlich den Monografie-Entwurf unter Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare in Pharmeuropa überarbeitet.
Im Zusammenhang mit der Diskussion der HPTLC-Ergebnisse des EDQM-Labors stellte sich die Frage, ob bekannt ist, weshalb zwei deutsche Urtinkturen nicht den "Test on Minimum Intensity" (TMI) erfüllen.
Das BfArM fragt deshalb bei den Ausschussmitgliedern der beiden Firmen nach, ob es sich um Einzelfälle handelt oder generell Probleme bestehen. Die Mitglieder erläutern, dass die Ursachen nicht bekannt sind und die Urtinkturen die Anforderungen des HAB erfüllen. Die eine Firma hat die HPTLC-Methode gemäß Pharmeuropa-Entwurf noch einmal an einer aktuellen Urtinktur überprüft; wobei diese den Anforderungen entsprach.
Das Ausschussmitglied der anderen Firma vermutet als Grund für die Nichteinhaltung des TMI den niedrigen Trockenrückstand der Urtinktur, der noch innerhalb der Spezifikation liegt, aber grenzwertig ist.
Das BfArM bittet darum anhand der Chargendaten und Herstellungsprotokolle zu prüfen, ob sich daraus eine Ursache, für die nicht spezifikationskonformen Ergebnisse ableiten lässt.
Es empfiehlt außerdem weitere aktuelle Urtinkturen gemäß der HPTLC-Methode des Pharmeuropa-Entwurfs zu überprüfen.
(Post Meeting Note: Die Zeit sollte dafür genutzt werden, da der Monografie-Entwurf für Calendula erst nach Abschluss der anderen beiden semi-quantitativen HPTLC-Projekte für Arnica, Planta tota und Chamomilla der Ph.-Eur.-Kommission zur Annahme vorgelegt wird. Zudem ist noch einmal eine Anhörung von Calendula in Pharmeuropa geplant, um die Monografie mit den anderen beiden Monografien zu vereinheitlichen. Somit besteht noch die Möglichkeit erforderliche Änderungen im Monografie-Entwurf vorzunehmen.)
5.1.3 Chamomilla for homoeopathic preparations (2493) (Rapporteur F)
Answers Rapporteur to DRT comments
Das Dokument dient der Information.
5.2 Neue Monografien in Bearbeitung
5.2.1 Belladonna for homoeopathic preparations (2489) (Rapporteur DE)
- Feedback sample preparation /assay according to RfR, 10/2024
- Letzter abgestimmter Entwurf, Stand 09.01.2025
- Request for Revision (extension), EDQM, 13.01.25
Die HOM WP hat den Monografie-Entwurf bereits final überprüft.
Da der „Request for Revision“ nicht die Änderung der botanischen Beschreibung miteinschließt, wird auf der März-Sitzung der Ph.-Eur.-Kommission noch deren Zustimmung eingeholt, bevor der Entwurf in Pharmeuropa 37.3 veröffentlicht wird.
Sofern noch relevante Änderungen erforderlich sind, bittet das BfArM um Rückmeldung zum Entwurf bis zum 18. März 2025.
5.2.2 Coffea for homoeopathic preparations (3138) (Rapporteur F)
- Draft for Pharmeuropa 37.2, 10/2024
- Proposals for ID A + B, 10/2024
Im Entwurf sind alle Kommentare aus dem Ausschuss Analytik bis auf die Reduzierung des Injektionsvolumens bei der HPLC berücksichtigt worden.
Den Vorschlägen 1, 2 und 4 für die makroskopische und mikroskopische Identität A und B hat die HOM WP nicht zugestimmt.
5.2.3 Gelsemium recens for homoeopathic preparations (2498) (Rapporteur DE) und Gelsemium siccum for homoeopathic preparations (2828) (Rapporteur F)
- HPTLC + assay accorrding to Ph. F., 10/2024
- HPTLC + assay accorrding to HAB, 10/2024
- Gelsemium siccum, Identität A + B, 01/2025
- HPTLC gemäß Ph. F. + HPLC gemäß französischem Vorschlag, 24.02.25
Ein Labor aus dem Ausschuss Analytik hat die HPTLC gemäß Ph. F. und die Gehaltsbestimmung gemäß HAB mit dem verlängerten Gradienten entsprechend dem Vorschlag der französischen Delegation mit 1.1.5- und 1.2.9-Urtinkturen überprüft.
Die HPTLC-Methode war gut durchführbar und führte zu gut getrennten Zonen.
Bei der Gehaltsbestimmung scheint die Untersuchung nicht mit dem verlängerten Gradienten durchgeführt worden zu sein. Außerdem weichen die Retentionszeiten für die Referenzen von denen im HAB ab.
Das Ausschussmitglied wird Rücksprache mit dem Labor halten und hierzu Rückmeldung geben (Post Meeting Note: Es stellte sich heraus, dass die Gehaltsbestimmung mit dem längeren Gradienten durchgeführt wurde und der Bericht lediglich einen Übertragungsfehler enthält. Die längeren Retentionszeiten der beiden Referenzsubstanzen sind korrekt und liegen in einer ähnlichen Größenordnung wie bei der französischen Delegation.
Die Verlängerung des Gradienten wird für die 1.1.5- und 1.2.9-Urtinkturen jedoch nicht als sinnvoll angesehen, da einerseits damit keine gleichmäßige Elution erfolgt und andererseits bei den 1.2.9-Urtinkturen beim Sempervirin-Peak ein Tailing auftritt und der Symmetriefaktor bei > 1,8 liegt. Es wird daher empfohlen für die Gelsemium-recens-Urtinkturen gemäß 1.1.5 und 1.2.9 den Gradienten entsprechend der HAB-Monografie beizubehalten.)
Da bei der jetzt durchgeführten Gehaltsbestimmung die Gehaltswerte von Gelsemin und Sempervirin mit 0,063 bis 0,164 % zum Teil außerhalb der im Ph.-Eur.-Monografie-Entwurf vorgeschlagenen Spezifikation von 0,070–0,20 % liegen, ist eine Anpassung erforderlich. Hierfür bittet das BfArM, um Zusendung aller vorliegender Gehaltswerte.
5.2.4 Lycopodium for homoeopathic preparations (2503) (Rapporteur DE für die semi-quantitative HPTLC)
- HPTLC according to Loquat leaf (2978), 10/2024
- HPTLC Loquat leaf (2978) and Pumpkin seed (2941), 10/2024
- Identity A and B including drawing and pictures, 10/2024
- Draft monograph, 10/2024
Auf der letzten HOM-WP-Sitzung erging an den Experten, der die HOM WP bei der Entwicklung der semi-quantitativen HPTLC-Methoden unterstützt, der Arbeitsauftrag das Fließmittel für die Methode zu optimieren. Als Grundlage dient die Ph.-Eur.-Monografie "Loquat leaf" (2978) und der Vorschlag aus dem Ausschuss Analytik.
Hierfür sind bereits Lycopodium-Proben (Droge und Urtinktur) aus dem Ausschuss Analytik zur Verfügung gestellt worden.
(Post Meeting Note: Laut Rücksprache mit dem Experten werden die Arbeiten zur Optimierung demnächst starten.)
5.2.5 Phosphorus for homoeopathic preparations (2509) (Rapporteur CH)
- Draft with method description for Dil. D3, 07/2024
- Validation report Dil. D3, photometry, 10/2024
- Evaluation of the validation report, 12/2024
- Draft for substance and D3 after TC, 01/2025
- Analysenzertifikat für Identität B an der Substanz, 01/2025
- Überarbeiteter Entwurf, 20.02.25
Auf der Telekonferenz der HOM WP zu Phosphorus (siehe auch unter TOP 2.4) sind folgende Arbeitsaufträge an die deutsche Delegation ergangen:
- Vervollständigung der Validierungsunterlagen der photometrischen Bestimmungsmethode gemäß der HAB-Methode für die Dil. D3
- Bestimmung des Gehalts und Validierung der Methode für die Substanz
- Vorlage von Analysenzertifikaten für die Identitätsprüfung B gemäß HAB an der Substanz und der Dil. D3
- Überarbeitung des Monografie-Entwurfs des EDQM insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte:
- Überprüfung der Gehaltsformeln für die Substanz und Dil. D3
- Beantwortung der Frage, weshalb bei den Kompensationslösungen für die Untersuchungs- und Referenzlösungen Schwefelsäure eingesetzt wird
- Rückmeldung, ob bei der Dil. D3 statt der phosphatfreien Wasserstoffperoxid-Lösung 30 % RH das Ph.-Eur.-Reagenz eingesetzt werden kann
Zurzeit werden noch Untersuchungen im Labor eines Ausschussmitglieds durchgeführt.
Wenn die Ergebnisse rechtzeitig vorliegen und dies zeitlich noch möglich ist, erfolgt vor der HOM-WP-Sitzung am 20. und 21. März 2025 ein Austausch zwischen dem oben genannten Ausschussmitglied und den Ausschussmitgliedern, bei denen Phosphorus in homöopathischen Arzneimitteln eingesetzt wird.
Dabei soll auch geklärt werden, welcher Nachweis als zweite Identitätsprüfung für die Dil. D3 geeignet ist.
Der Ausschuss spricht sich gegen die im EDQM-Entwurf aufgeführte Prüfung der Identität über den „assay“ aus. Die Gehaltsbestimmung ist insbesondere für Hersteller, welche die Dil. D3 beziehen und keine Ausrüstung und Erfahrung mit der Bestimmung haben, nicht durchführbar.
Es wird vorgeschlagen stattdessen die folgenden Identitätsreaktionen zu überprüfen:
- Beibehaltung der Identitätsprüfung A gemäß HAB: „Die Mischung von 1 ml frisch hergestellter Lösung D3 und 2 ml Wasser R zeigt eine starke Opaleszenz.“
- Chemolumineszenz über den forensischen Nachweis auf weißen Phosphor mittels Mitscherlich-Probe: „Der Erlenmeyerkolben wird im Stativ eingespannt und mit 250 ml Wasser gefüllt. Dazu wird etwa 500 mg weißer Phosphor gegeben. Der Kolben wird mit den Stopfen geschlossen und das Steigrohr aufgesetzt. Der Raum wird abgedunkelt und das Wasser mit dem weißen Phosphor über dem Bunsenbrenner zum Sieden gebracht. Es entsteht eine weiß-bläuliche Flamme am Ende des Steigrohrs.“
- Probe ins UV-Licht stellen, UV-Licht ausschalten und prüfen, ob die Probe fluoresziert
- Nasschemische Prüfung gemäß Ph. Eur. 2.3.1a mit Silbernitrat-Lösung R1
Weiterhin empfiehlt der Ausschuss den Monografie-Entwurf nach Abschluss der Untersuchungen neu auf der Grundlage der HAB-Monografie „Phosphorus“ zu erstellen, da dies der langjährigen Erfahrung und der tatsächlichen Durchführung der Prüfungen in der Praxis entspricht. Hierzu gehört bei der Gehaltsbestimmung auch die Beibehaltung der Einwaage von 1,000 g und das Verdünnen mit Wasser zu 100,0 ml im letzten Schritt.
Aufgrund der Komplexität der Thematik und zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der praktischen Durchführung der Prüfungen wird das Ausschussmitglied, dessen Labor die aktuellen Untersuchungen durchführt, an der HOM-WP-Sitzung am 21. März als ad-hoc Spezialist zum Tagesordnungspunkt zu Phosphorus virtuell teilnehmen.
5.2.6 Thuja for homoeopathic preparations (2518) (Rapporteur F)
- Assay according to HAB, 10/2024
- Draft monograph, 10/2024
- Slightly different validation parameters, HAB, 10/24
- HPTLC results, 01/2025
- Gegenüberstellung der DCs von F und DE
Die französische Delegation hat zwischenzeitlich die GC-Bestimmungsmethode gemäß HAB überprüft und der Aufnahme der Methode in den Ph.-Eur.-Monografie-Entwurf zugestimmt. Die Überprüfung erfolgte mit einer DB-5-Säule (95 % Polydimethylsiloxan und 5 % Diphenyl) anstelle der im HAB eingesetzten HP-1-Säule (100 % Polydimethylsiloxan). Mit letzterer wurde die Validierung der Thujon-Bestimmungsmethode für die HAB-Monografie durchgeführt.
In der aktuellen Literatur wird bei der Bestimmung auf ätherische Öle jedoch auf die DB-5-Säule referenziert. Aus diesem Grund sollte, sofern keine relevanten Gründe dagegensprechen, die DB-5-Säule verwendet werden.
Das Labor eines Ausschussmitglieds wird deshalb die Vergleichbarkeit der GC-Bestimmung der DB-5-Säule mit der HP-1-Säule überprüfen. Wenn die DB-5-Säule vergleichbar ist, müsste die Validierung der Methode mit dieser Säule durchgeführt werden.
In dem Zusammenhang stellt sich im Ausschuss auch die Frage, ob die französische Delegation die Bestimmung mit dem gleichen Temperaturprogramm wie im HAB durchgeführt hat [Post Meeting Note: Die Bedingungen waren weitgehend vergleichbar. Geringe Unterschiede bestanden bei der Temperatur am Probeneinlass und Detektor mit 240 °C (im HAB: 250 °C).]
Das BfArM weist darauf hin, dass die französische Delegation bei der Überprüfung der Gehaltsbestimmungsmethode die Berechnungsformel für den Gehalt aus den Validierungsunterlagen für die HAB-Methode übernommen hat. Dort ist die Formel nicht korrekt wiedergegeben worden. In der HAB-Monografie ist die Formel korrekt. Das BfArM hat die französische Delegation und das EDQM über die fehlerhafte Angabe informiert.
Für die Rückmeldung auf der kommenden HOM-WP-Sitzung und die spätere Überarbeitung des Monografie-Entwurfs bittet das BfArM um Überprüfung, ob die Gehaltsspezifikation von 0,10–0,50 % Gesamt-Thujon, berechnet als α-Thujon, für die 1.1.5-Urtinkturen beibehalten werden kann. Andernfalls wird um kurzfristige Zusendung von Gehaltsdaten gebeten.
(Post Meeting Note: Neue Gehaltswerte sind nicht vorgelegt worden, so dass das BfArM zwischenzeitlich die bisher vorliegenden Gehaltswerte und GC-Chromatogramme für die 1.1.5-Urtinkturen an EDQM und HOM WP weitergeleitet hat.)
Die französische Delegation hat außerdem die HPTLC-Untersuchung noch einmal mit französischen und deutschen Urtinkturen durchgeführt und einen neuen DC-Kasten vorgeschlagen. Der Ausschuss spricht sich dafür aus den DC-Kasten wie folgt zu ändern:
Auf Höhe von Thujon: Beibehaltung der Zone und Beschreibung als schwach
Auf Höhe von Borneol und darüber: Beibehaltung der Zonen, da diese in den deutschen Urtinkturen prägnant sind, auch wenn sie nicht immer auf gleicher Höhe auftreten.
Das BfArM wird dies an HOM WP und EDQM zurückmelden.
6 Neue Monografien für das HAB
7 Vorschläge zu bestehenden Monografien des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs
7.1 Überarbeitung von HAB-Monografien mit fehlenden Gehaltsbestimmungen auf toxische Inhaltsstoffe
7.1.1 Thujon-haltige Urtinkturen
- Chargendaten und DCs zu Artemisa vulgaris, 30.10.24
- Thujon-Bestimmung der Urtinkturen, 27.11.24
Siehe unter TOP 7.1.1.1 bis 7.1.1.4
7.1.1.1 Artemisia absinthium ex herba siccata, ethanol. Infusum (Absinthium, ethanol. Infusum)
- Rückmeldung zum Monografie-Entwurf, 22.11.24
- Überarbeiteter Entwurf, 19.02.25
Der Ausschuss bespricht den überarbeiteten Entwurf, welcher basierend auf der Rückmeldung des Ausschussmitglieds, bei dem der Stoff im Programm ist, erstellt wurde.
Entsprechend dem Laborbericht wurden mittels TLC besser getrennte Zonen erhalten als mit der HPTLC. Der Ausschuss spricht sich dennoch dafür aus die HPTLC beizubehalten, um beide Optionen in der Monografie anzugeben und da die Untersuchungen meistens mittels HPTLC durchgeführt werden.
Der Monografie-Entwurf wird im Bundesanzeiger angehört.
7.1.1.2 Artemisa absinthium (Absinthium)
Überarbeiteter Entwurf, 19.02.25
Das zweite Labor, das die Überprüfung der Gehaltsbestimmungsmethode mittels GC gemäß der HAB-Monografie „Thuja occidentalis“ mit den verschiedenen Thujon-haltigen Urtinkturen durchgeführt hat, bestätigt die Ergebnisse des ersten Labors.
Der Ausschuss sieht keine Notwendigkeit zusätzlich zu α-Thujon auch β-Thujon als Referenzsubstanz einzusetzen, wie dies ein Mitglied auf der letzten Sitzung vorgeschlagen hatte.
Basierend auf den ermittelten Gehaltswerten wird für die Grenzwertbestimmung auf Gesamt-Thujon als Obergrenze 0,035 %, berechnet als α-Thujon, festgelegt.
Weiterhin wird entschieden bei der Untersuchungslösung, die für die Thujon-Grenzwertbestimmung eingesetzt wird, die Einwaage der Urtinktur mit zwei Nachkommastellen anzugeben und diese über einen hierfür üblichen Membranfilter zu filtrieren.
Bei der Prüfung auf Identität mittels DC wird die Angabe, dass die Untersuchungslösung auf etwa 5 bis 7 ml eingeengt wird, beibehalten.
Weiterhin werden die Ausschussmitglieder, die Artemisa absinthium im Programm haben, gebeten:
- die fehlenden HPTLC-Parameter zuzusenden
- den DC-Kasten zu überprüfen und DCs vorzulegen
- die Spezifikationen für relative Dichte und Trockenrückstand zu überprüfen
- die Berechnungsformel für den Thujon-Gehalt zu überprüfen
Danach wird der Entwurf überarbeitet und auf der 150. Sitzung abschließend diskutiert.
7.1.1.3 Artemisa vulgaris
Überarbeiteter Entwurf, BfArM, 21.02.25
Bei der Gehaltsbestimmung auf Thujon gemäß der HAB-Methode ist in zwei Laboren kein Thujon in den Artemisia-vulgaris-Urtinkturen nachgewiesen worden.
Der Ausschuss entscheidet deshalb keine Grenzwertbestimmung auf Thujon in die Monografie aufzunehmen.
Vor der finalen Abstimmung des Entwurfs auf der 150. Sitzung sind noch folgende Arbeiten durchzuführen:
- Prüfung auf Identität, DC: Zusendung der Angaben zu den HPTLC-Parametern
- Überprüfung des DC-Kastens und Vorlage von DCs
- Überprüfung der Spezifikationen: relative Dichte und Trockenrückstand
7.1.1.4 Artemisa abrotanum (Abrotanum)
Überarbeiteter Entwurf, 21.02.25
Der Ausschuss beschließt unter Prüfung auf Reinheit eine Grenzwertbestimmung auf Gesamt-Thujon aufzunehmen, da in einem der beiden Labore in fünf von acht Urtinkturen Thujon-Gehalte zwischen etwa 0,0018 bis 0,007 % ermittelt wurden.
Ausgehend davon wird eine Obergrenze von 0,01 %, berechnet als α-Thujon, festgelegt.
Weiterhin wird entschieden für die Herstellung von Referenzlösung und Interner-Standard-Lösung die gleichen Konzentrationen wie bei der Gehaltsbestimmung gemäß dem Bericht eines Ausschussmitglieds einzusetzen.
Hinsichtlich der Identitätsprüfung mittels DC spricht sich der Ausschuss dafür aus, die jetzige DC-Methode beizubehalten, auch wenn keine stoffspezifischen Referenzen eingesetzt werden, da Artemisa abrotanum nur in wenigen homöopathischen Arzneimitteln eingesetzt wird.
Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.
Vor der Finalisierung des Monografie-Entwurfs auf der 150. Sitzung sind noch die folgenden Punkte offen:
- DC-Methode:
- Zusendung der Angaben zu den HPTLC-Parametern
- Überprüfung des DC-Kastens und Vorlage von DCs
- Überprüfung der Spezifikationen für relative Dichte und Trockenrückstand
- Überarbeitung des Monografie-Entwurfs unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte.
7.1.2 Chinon-haltige Urtinkturen
7.1.2.1 Chimaphila umbellata
- Chinon-Bestimmung mittels Einpunktkalibrierung, 18.02.25
- Chinon-Bestimmung mittels Einpunktkalibrierung, 20.02.25
Aufgrund der in einem Labor ermittelten niedrigen Gehalte bei der photometrischen Bestimmung der Gesamt-Chinone gemäß der HAB-Monografie „Juglans regia“ im Vergleich zu einem zweiten Labor ist die Untersuchung noch einmal in beiden Laboren über eine Einpunktkalibierung durchgeführt worden. Dabei sind deutlich höhere und übereinstimmendere Gehalte ermittelt worden als über die spezifische Absorption.
Da bisher nur Urtinktur-Chargen von zwei Herstellern untersucht wurden, werden nun auch Chargen von weiteren Herstellern mit einbezogen. Für die erneuten Untersuchungen wird die Referenzlösung für die Einpunktkalibrierung, wie im Bericht auf der letzten Seite angegeben, hergestellt.
7.1.2.2 Drosera
Chargendaten zu Drosera, 29.07.24
Auf der 147. Sitzung war der Arbeitsauftrag ergangen eine vergleichende Chinon-Bestimmung gemäß der Methode der HAB-Monografie „Juglans regia“ und der Arzneibuchmethode der DDR mit Drosera-Urtinkturen durchzuführen.
(Post Meeting Note: Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse vor und sind an das BfArM weitergeleitet worden. Die Ergebnisse werden auf der 150. Sitzung besprochen.)
7.1.3 Furocumarin-haltige Urtinkturen
Angelica archangelica, ethanol. Decoctum (Archangelica, ethanol. Decoctum)
Die Fortsetzung der Untersuchungen von Angelica archangelica, ethanol. Decoctum gemäß einer validierten firmeneigenen Methode für die Identifizierung und Gehaltsbestimmung von fünfzehn Furocumarinen in ätherischen Ölen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt (vergleiche auch Protokoll der 148. Sitzung, TOP 7.1.3, S. 11).
7.1.3.1 Levisticum officinale, ethanol. Decoctum
7.1.3.2 Petroselinum crispum convar. crispum (Petroselinum crispum, Petroselinum)
Die Bestimmungsmethode auf Furocumarine ist bereits mit ethanolischen Dekokten von Levisticum officinale und Petroselinum crispum convar. crispum überprüft worden. Der Bericht wird auf der 150. Sitzung vorgelegt.
7.1.4 Anpassung der HAB-Monografien an Ph.-Eur.-Monografien in Bezug auf das Ausgangsmaterial
7.1.4.1 Centella asiatica (Hydrocotyle asiatica)
Rückmeldung: Stand der Überarbeitung beim EDQM? mündlich
Zurzeit ist die Überarbeitung der Ph.-Eur.-Monografie noch nicht abgeschlossen.
Sobald dies erfolgt ist, wird die Berichterstatterin den Ausschuss Analytik informieren. Zudem wird das BfArM noch einmal nach dem Bearbeitungsstand des „Request for Revision“ beim EDQM fragen, den der Ausschuss Analytik bereits 2018 eingereicht hatte.
7.1.4.2 Hamamelis virginiana, ethanol. Decoctum (Hamamelis, ethanol. Decoctum)
Rückmeldung zur Anpassung an die Ph. Eur., 23.11.2024
Entsprechend der Rückmeldung eines Ausschussmitglieds, dessen Firma das Decoctum im Programm hat, ist zurzeit kein Ph.-Eur.-konformes Ausgangsmaterial zu beziehen, mit dem der geforderte Mindest-Gehalt an Gerbstoffen eingehalten werden kann.
Auf Nachfrage des BfArM im Ausschuss Analytik liegen den anderen Herstellern momentan keine Informationen vor, dass bei ihnen vergleichbare (Beschaffungs-)Probleme bestehen.
Grundsätzlich sind bei Verwendung von Ausgangsmaterial aus der Ph. Eur. für homöopathische Urtinkturen bzw. Zubereitungen die Anforderungen der Ph. Eur. einzuhalten.
Deshalb wird in die HAB-Monografie beim Ausgangsmaterial ein Verweis auf die Ph.-Eur.-Monografie „Hamamelisrinde“ (2532) aufgenommen und dies im Bundesanzeiger angehört. Falls generelle Probleme mit dem Bezug von Ph.-Eur.-konformen Ausgangsmaterial bestehen sollten, haben die pharmazeutischen Unternehmer die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen.
7.2 Monografien
7.2.1 Aesculinum
mündlich
Im Ausschuss Pharmazeutische Chemie hat sich die Frage ergeben, ob in der DAB- Monografie „Aesculin“ bei der Bestimmung der spezifischen Drehung das zum Lösen der Substanz eingesetzte Dioxan durch ein anderes geeignetes Lösungsmittel ausgetauscht werden kann.
Da die Substanz auch als Ausgangsstoff in der HAB-Monografie „Aesculinum“ eingesetzt wird, wird hierzu auch der Ausschuss Analytik befragt. Die Hersteller im Ausschuss Analytik setzen den Stoff nicht in homöopathischen Arzneimitteln ein und können die Frage daher nicht beantworten.
Die Berichterstatterin wird dies dem wissenschaftlichen Sekretär des Ausschusses Pharmazeutische Chemie zurückmelden.
7.2.2 Aurum metallicum
Anfrage zur Herstellung, 24.02.25
Ein Ausschussmitglied schlägt die folgende Änderung bei der Herstellung des Ausgangsmaterials vor:
„Das entstandene Goldpulver wird im ersten Schritt mit 1 N HCl gewaschen.
Im zweiten Schritt wird mit gereinigtem Wasser gewaschen. Das gewaschene Goldpulver wird getrocknet.“
Hintergrund ist die Beobachtung, dass beim Waschen mit 1 N HCl bereits nach dem ersten Waschschritt spezifikationskonformes Ausgangsmaterial vorliegt. Dies betrifft die Einhaltung der Reinheitsprüfung auf Eisen von maximal 200 ppm, welches aus der Lösung von Eisen(II)-sulfat-Heptahydrat stammt, das bei der Herstellung der Substanz eingesetzt wird.
Dagegen wurde beim ausschließlichen Waschen mit gereinigtem Wasser (wie dies im HAB vorgeschrieben ist) eine deutlich größere Menge Waschflüssigkeit benötigt. Zudem war teilweise ein zweiter und dritter Waschschritt erforderlich.
Einem anderen Ausschussmitglied, bei dem Aurum metallicum ebenfalls eingesetzt wird, sind keine vergleichbaren Probleme bekannt.
Es findet zunächst ein Austausch zwischen den beiden Ausschussmitgliedern statt.
Falls das Problem weiterhin besteht, wird der Änderungsantrag an den Ausschuss Herstellungsregeln weitergeleitet, da dies in dessen Zuständigkeit fällt.
7.2.3 Carbo animalis
Änderungsantrag Säurelösliche Verunreinigungen und Sulfatasche, 18.02.25
Aufgrund von Problemen mit der Einhaltung der Spezifikationen für Sulfatasche und Säurelösliche Verunreinigungen und basierend auf vorgelegten Chargendaten werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
- Sulfatasche: maximal 4,0 % (HAB: maximal 3,0 %)
- Säurelösliche Verunreinigungen: 8–25 % (HAB: 15–25 %)
Die Spezifikationsanpassungen werden u. a. auch damit begründet, dass die beiden Parameter wesentlich von den eingesetzten Materialien der Gerbung abhängig sind. Im vorliegenden Fall erfolgte der Prozess in einer Bio-Gerberei mittels Rinden-/Pflanzengerbung (mit Akazienrindenextrakt) ohne Metallsalze.
Der Ausschuss stimmt den Änderungen zu. Diese werden im Bundesanzeiger angehört.
7.2.4 Citrullus colocynthis (Colocynthis)
- HPTLC-Methode gemäß modifizierter HAB-Methode an weiteren Chargen, 21.01.25
- Änderungsantrag zu Trocknungsverlust und Asche, 14.02.25
Ein Ausschussmitglied legt DCs (TLC und HPTLC) für die Aufarbeitung der Proben gemäß der modifizierten HAB-Methode (Ausschütteln mit Ether) für die weiteren bisher noch nicht untersuchten Drogen- und Urtinktur-Muster vor.
Die Aufarbeitung ist für Droge und Urtinktur gut durchführbar und führt zu vergleichbaren Ergebnissen wie bei den anderen Laboren.
Da in den Proben die Zone auf Höhe von Scopoletin manchmal nur schwach sichtbar ist, wird diese entsprechend dem Vorschlag zum DC-Kasten als „Kann“-Zone beschrieben.
Weiterhin wird bei der Droge basierend auf vorgelegten Chargendaten eine Änderung der Spezifikationen für den Trocknungsverlust auf maximal 13 % (HAB: maximal 12,0 %) und für die Asche auf maximal 20,0 % (HAB: maximal 18,0 %) beantragt.
Der Änderung wird zugestimmt.
Der Monografie-Entwurf wird mit allen bisher besprochenen Änderungen überarbeitet und auf der 150. Sitzung final abgestimmt.
7.2.5 Eutrochium purpureum (Eupatorium purpureum)
Wiederholung der HPTLC mit Plattenkonditionierung, 19.11.24
Ein Labor hat die DC-Methode gemäß HAB noch einmal auf vorkonditionierten HPTLC- und TLC-Platten wiederholt, da bei den vorhergehenden Untersuchungen zur Ergänzung der HPTLC-Parameter eine hohe Luftfeuchte herrschte.
Es ergaben sich keine wesentlichen Unterschiede in Bezug auf die RF-Werte.
In der kürzlich revidierten Monografie liegen die RF-Werte jedoch niedriger, da dort als Grundlage für den DC-Kasten andere DCs herangezogen wurden.
Da die aktuellen Untersuchungen lediglich an zwei Chargen durchgeführt wurden, wird entschieden zunächst keine Änderung vorzunehmen, sondern vorher noch weitere Urtinktur-Chargen zu prüfen. In dem Zusammenhang weisen die anderen Ausschussmitglieder darauf hin, dass der Stoff nur von wenigen Herstellern im Ausschuss eingesetzt wird.
7.2.6 Hibiscus sabdariffa (Sabdariffa)
Änderungsantrag zu Dichte und Trockenrückstand, 12.11.24
Basierend auf vorgelegten Chargendaten wird eine Änderung der Spezifikationen für die relative Dichte und den Trockenrückstand beantragt.
Der Ausschuss beschließt die relative Dichte auf 0,900–0,915 (HAB: 0,905–0,920) und den Trockenrückstand auf mindestens 2,8 % (HAB: mindestens 4,0 %) zu ändern.
Da im HAB für die Urtinktur eine andere wenig gebräuliche DC-Methode eingesetzt wird als für das Ausgangsmaterial in der Ph. Eur., wird überprüft, ob die Methode der Ph.-Eur.-Monografie „Hibiscusblüten“ (1623) geeignet ist.
Im Anschluss erfolgt die Überarbeitung der HAB-Monografie.
7.2.7 Magnesium chloratum
Falscher Bezug auf Identität A der Substanz bei Dil. D1, 27.11.24
Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass in der HAB-Monografie der Verweis auf die Identitätsprüfung A der Substanz in der Ph.-Eur.-Monografie „Magnesiumchlorid-Hexahydrat“ (0402), bei der es sich um die Prüfung auf „Wasser“ handelt, für die Dil. D1 keinen Sinn ergibt.
In der HAB-Monografie wird deshalb bei der Dil. D1 die Identitätsprüfung A gestrichen und auf die Identitätsprüfungen B und C der Substanz in der Ph. Eur. verwiesen.
Die Korrektur wird im Bundesanzeiger angehört.
7.2.8 Pilocarpus (Jaborandi)
Die Ergebnisse der Gehaltsbestimmung von weiteren Urtinkturen der im HAB zugelassenen Pilocarpus-Arten von verschiedenen Herstellern und der Vorschlag für ein geeignetes Retentionszeitfenster werden auf der 150. Sitzung vorgelegt.
7.2.9 Plantago major (Plantago)
Überprüfung DC-Methode gemäß eines Alternativ-Vorschlags, 20.02.25
Ein zweites Labor hat die DC-Methode gemäß eines Alternativ-Vorschlags mit einer geringeren Auftragemenge überprüft. Die DC-Methode ist grundsätzlich gut durchführbar. Im Vergleich zum ersten Labor tritt die Referenzsubstanz Cholesterol bei einem höheren RF-Wert auf; weiterhin erscheint die gelbe Zone in der Untersuchungslösung oberhalb und nicht auf Höhe von Phloroglucin. Das zweite Labor hat im Vergleich zum ersten die Kammersättigung über 60 Minuten statt 20 Minuten durchgeführt.
Entsprechend den Erfahrungen verschiedener Ausschussmitglieder sollte die Zeit der Kammersättigung auf 20 Minuten reduziert werden, da sich bei längerer Zeit aufgrund des niedrigen Siedepunktes des im Fließmittel enthaltenen Diisopropylethers die Zusammensetzung des Fließmittelgemisches und damit auch die RF-Werte ändern.
Das zweite Labor wird deshalb die DC-Überprüfung mit einer Kammersättigung von 20 Minuten wiederholen.
Weiterhin sind noch die Spezifikationen zu überprüfen.
Nach Wiederholung der DC-Untersuchung und Rückmeldung zu den Spezifikationen wird der Monografie-Entwurf abschließend überarbeitet.
7.2.10 Simaroubra cedron (Cedron)
- DCs für die Erstellung des DC-Kastens, 03.02.25
- DCs und Rückmeldung zur Monografie, 14.02.25
- Rückmeldung zur Überarbeitung der Monografie, 14.02.25
- Überarbeiteter Entwurf, 14.02.2025
- Änderung bei der pharmakognostische Beschreibung, 18.02.25
- Chargendaten und DCs, 20.02.25
Der Monografie-Entwurf ist in Abstimmung mit zwei Ausschussmitgliedern überarbeitet worden. Im Nachhinein hat sich noch eine Änderung der pharmakognostischen Beschreibung ergeben. Zudem wurden noch Chargendaten und DCs eines weiteren Labors vorgelegt, die mit den Angaben im überarbeiteten Entwurf übereinstimmen.
Vor der Anhörung im Bundesanzeiger wird noch die Rückmeldung eines anderen Ausschussmitglieds zu den Spezifikationen abgewartet (Post Meeting Note: Die Zustimmung ist zwischenzeitlich erfolgt).
Weiterhin werden in den Entwurf noch die Änderungen der pharmakognostischen Beschreibung eingearbeitet.
7.2.11 Strychninum nitricum
Änderungsantrag zur Gehaltsbestimmung, 07.11.2024
Ein Ausschussmitglied stellt einen Änderungsantrag zur Eliminierung des Blindwerts bei der Gehaltsbestimmung mittels potentiometrischer Titration.
Hintergrund ist, dass die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse bei Messung des Blindwerts schlecht war und zu niedrige Gehalte ermittelt wurden.
Dagegen lagen ohne Messung des Blindwertes die Gehalte innerhalb der Spezifikation. Dies wurde auch noch einmal mit der Alternativmethode „Titration im wasserfreien Milieu mit Perchlorsäure“ bestätigt.
Deshalb wird in Analogie zu anderen Titrationen, die in Anwesenheit von organischen Lösungsmitteln durchgeführt werden, wie zum Beispiel Atropinum sulfuricum, die Eliminierung der Blindwertbestimmung vorgeschlagen.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Gehaltsbestimmung mittels potentiometrischer Titration nicht durch die HPLC ausgetauscht werden kann. Diese wird in der HAB-Monografie bereits für die Identitäts- und Reinheitsprüfung eingesetzt.
Das Labor, das den Änderungsantrag gestellt hat, wird dies überprüfen.
8 Dokumente zur Information
9 Termine
HOM WP:
33. Sitzung: 20. und 21. März 2025
34. Sitzung: 13. und 14. November 2025
Ausschuss Analytik:
150. Sitzung (Präsenz): Mo 23. Juni und Di 24. Juni 2025
151. Sitzung (virtuell): Do 30. Oktober 2025
Der Vorsitzende dankt den Teilnehmenden und schließt die Sitzung um 16:30 Uhr.