BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Expertengruppe Off-Label

Anwendung von Arzneimitteln außerhalb des zugelassenen Indikationsbereichs

Grundlagen und Historie

Off-Label Use ist die zulassungsüberschreitende Anwendung von zugelassenen Fertigarzneimitteln bei Patientengruppen oder Anwendungsgebieten (Indikationen), für die sie von der nationalen oder europäischen Zulassungsbehörde nicht zugelassen sind. Grundsätzlich ist Ärztinnen und Ärzten nach sorgfältiger Aufklärung der Patientin oder des Patienten erlaubt, Arzneimittel außerhalb der jeweiligen Zulassung zu verordnen. Die sich daraus ergebenden arzneimittelrechtlichen, haftungsrechtlichen und sozialrechtlichen Probleme waren immer wieder Gegenstand von Rechtsstreiten, nicht zuletzt auch wegen der Erstattungsfähigkeit. In einem richtungweisenden Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. März 2002 (B 1 KR 37/00 R) wurden schließlich die Kriterien festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit eine Erstattung für die Verordnung von Arzneimitteln im Off-Label Use durch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Betracht kommt. Demnach muss es sich 1. um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung handeln, für die 2. keine andere Therapie verfügbar ist und 3. auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht.

2002 - Um den Auflagen dieses Urteils rasch und kompetent nachkommen zu können, hat das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) mit Erlass vom 17. September 2002 die Errichtung der Expertengruppe "Anwendung von Arzneimitteln außerhalb des zugelassenen Indikationsbereichs" (Expertengruppe Off-Label) zunächst für den Fachbereich Onkologie angeordnet.

2005 - Mit Erlass des BMGS vom 31. August 2005 wurden Expertengruppen Off-Label für weitere Fachbereiche errichtet. Zunächst gab es drei Expertengruppen für die Fachbereiche:

  • Onkologie
  • Infektiologie mit Schwerpunkt HIV/AIDS
  • Neurologie/Psychiatrie.

Struktur und Arbeitsweise wurden fortlaufend optimiert und aktualisiert.

2009/2010 - Mit Errichtungserlass vom 21. Oktober 2009 hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Verbesserungen der Arbeitsabläufe festgelegt. Dieser Erlass wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2010 gültig. Die Erlasse vom 17. September 2002 und 31. August 2005 wurden durch ihn ersetzt. Die Berufungsperioden betrugen bis dato jeweils zwei Jahre, das wurde mit dem Erlass aus 2009 auf drei Jahre erhöht.

2017 - Mit der Neuberufung 2017 wurden die Expertengruppe Off-Label in den Fachbereichen Onkologie und Neurologie/Psychiatrie fortgeführt und der neue Fachbereich Innere Medizin eingerichtet. Die Geschäftsordnung wurde jeweils entsprechend angepasst.

2020 - Mit Erlass vom 26. Mai 2020, der die vorherigen Erlasse aufhebt, wird eine fachübergreifende Expertengruppe Off-Label eingerichtet, deren Arbeitsorganisation in der vollständig überarbeiteten Geschäftsordnung geregelt ist. Wichtigste Änderung gegenüber der bisherigen Arbeitsweise besteht darin, dass die Bearbeitung der Arbeitsaufträge unter Einbeziehung externer Sachverständiger in fachbezogenen Arbeitsgruppen erfolgt, die sich aus Mitgliedern der Gesamtexpertengruppe zusammensetzen.

Berufungsperioden

BerufungsperiodeFachbereiche
September 2003 bis August 2005 Onkologie
Dezember 2005 bis Dezember 2007 Onkologie, Neurologie/Psychiatrie,
Infektiologie mit Schwerpunkt HIV/AIDS
Januar 2008 bis Dezember 2009Onkologie, Neurologie/Psychiatrie,
Infektiologie mit Schwerpunkt HIV/AIDS
Januar 2010* bis Dezember 2012Onkologie, Neurologie/Psychiatrie,
Infektiologie mit Schwerpunkt HIV/AIDS
Januar 2011 bis Dezember 2012Ophthalmologie

Verlängerung der Berufungsperiode 2010-2012

bis Juli 2013

Onkologie, Neurologie/Psychiatrie,
Infektiologie mit Schwerpunkt HIV/AIDS
April 2014** bis 2017 Onkologie, Neurologie/Psychiatrie, Innere Medizin
2017 bis 2020Onkologie, Neurologie/Psychiatrie, Innere Medizin
2021 bis 2024Experten / Expertinnen aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen, mindestens jedoch aus den Fachbereichen Innere Medizin, Onkologie und Neurologie/Psychiatrie

*Die Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren berufen.

**Die Berufung gilt bis zur Bildung einer neuen Expertengruppe gegebenenfalls über den Berufungszeitraum von drei Jahren hinaus fort.

Aufgaben

Die Expertengruppe Off-Label hat folgende Aufgaben:

  • Abgabe von Bewertungen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis über die Anwendung von zugelassenen Arzneimitteln für Indikationen und Indikationsbereiche, für die sie nach dem Arzneimittelgesetz nicht zugelassen sind. Die Bewertungen sind in geeigneten Zeitabständen zu überprüfen und erforderlichenfalls an die Weiterentwicklung des Stands der wissenschaftlichen Erkenntnis anzupassen.
  • Auskunftserteilung gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 91 SGB V zu Fragen des Stands der wissenschaftlichen Erkenntnis über die Anwendung von zugelassenen Arzneimitteln für Indikationen und Indikationsbereiche, für die sie nach dem Arzneimittelgesetz nicht zugelassen sind.

Methodenpapier

Die früheren Expertengruppen Off-Label haben ein Methodenpapier erarbeitet, welches als Vorlage für die Bewertungen bzw. zur Extraktion von Therapiestudien zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis über den Off-Label Gebrauch von zugelassenen Arzneimitteln verwendet wird.

Mitglieder

Der Expertengruppe Off-Label gehören an:

  • mindestens vierzig, jedoch höchstens fünfzig Experten/Expertinnen aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen, mindestens jedoch aus den Fachbereichen Innere Medizin, Onkologie und Neurologie/Psychiatrie,
  • mindestens fünf, höchstens sechs Biostatistiker/Biostatistikerinnen oder Biometriker/Biometrikerinnen,
  • mindestens zwei, höchstens drei klinische Pharmakologen/Pharmakologinnen,
  • mindestens acht, höchstens zehn Vertreter oder Vertreterinnen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

Mitglieder ohne Stimmrecht sind drei Vertreter oder Vertreterinnen aus verschiedenen Patientenselbsthilfegruppen und ein oder zwei Vertreter oder Vertreterinnen der pharmazeutischen Industrie.

Das Bundesministerium für Gesundheit beruft die Mitglieder vorzugsweise unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Fachgesellschaften und des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer auf Bundesebene und der für die Wahrnehmung der Interessen der Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter maßgeblichen Organisationen für die Dauer von drei Jahren. Die Berufung gilt bis zur Bildung einer neuen Expertengruppe, gegebenenfalls über den Berufungszeitraum von drei Jahren hinaus fort.

Aktuelle Mitgliederliste

Beratungsergebnisse

Arbeitsergebnisse in Form von Bewertungen zu einzelnen Arzneimitteln werden mit der Mehrheit der Stimmberechtigten verabschiedet und dem Gemeinsamen Bundesausschuss als Empfehlung zur Beschlussfassung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V zugeleitet.

Sachstandstabelle / Bewertungen

Bereits weitergeleitete Bewertungen können Sie in der Sachstandstabelle Sachstandstabelle aufrufen.

Sitzungen der Expertengruppe Off-Label

Die Sitzungstermine werden nach Festlegung, die Tagesordnungen ca. 4 Wochen vor dem Sitzungstermin veröffentlicht.

Aufforderung zur Kommentierung durch interessierte Fachkreise

Die Expertengruppe Off-Label erarbeiten Bewertungen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis über die Anwendung von zugelassenen Arzneimitteln für Indikationen und Indikationsbereiche, für die sie nach dem Arzneimittelgesetz nicht zugelassen sind. Die Expertengruppe beschließt einen Bewertungsvorschlag, der von der Geschäftsstelle im Internet veröffentlicht wird. Interessierte Fachkreise werden hiermit aufgefordert, innerhalb einer Frist von acht Wochen kurz und präzise, sowie auf relevante Kritikpunkte beschränkt, Stellung zu nehmen.

Kommentierungsaufruf an interessierte Fachkreise

Ergebnisprotokolle

Die Ergebnisprotokolle der Expertengruppe Off-Label sowie der früheren fachbereichsbezogenen Expertengruppen sind auf den folgenden Seiten gelistet.

Ergebnisprotokolle der Expertengruppen Off-Label

Stellenausschreibung externe Sachverständige

Die Expertengruppe hat die Aufgabe, Bewertungen eines Off-Label Use auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Aufbereitung zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nach § 1 Absatz 2 erster Spiegelstrich (Erlass) zu erstellen und diese als Empfehlung dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorzulegen.

Zur Erstellung eines Gutachtens soll zunächst die Recherche und Evaluierung des wissenschaftlichen Erkenntnismaterials durch einen Biometriker / medizinischen Statistiker (m/w/d) nach den Vorgaben des Methodenpapiers durchgeführt werden. Auf der Basis der generierten Ergebnisse wird die fachliche Bewertung nachfolgend durch einen medizinischen Sachverständigen (m/w/d) vorgenommen. Die weitere Bearbeitung bis zur Beschlussreife erfolgt in einer Arbeitsgruppe. Die finale Bewertung wird von der Expertengruppe Off-Label beschlossen und als Empfehlung an den G-BA weitergeleitet

Die in der Stabsstelle P12 organisatorisch angesiedelte Expertengruppe Off-Label sucht externe Sachverständige auf Werkvertragsbasis. Die Honorierung erfolgt auf der Grundlage des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

1. Biometriker oder medizinischer Statistiker (m/w/d)

Aufgaben

  • Recherchen in medizinischen Literaturdatenbanken nach Vorgabe des Methodenpapiers der Expertengruppe Off-Label
  • Methodische Analyse des aktuellen Standes der medizinischen Erkenntnisse im Rahmen des Auftrags

    • Biometrische Auswertung des verfügbaren Erkenntnismaterials
    • Prüfung auf inhaltliche, methodische und statistische Sinnhaftigkeit
    • Statistische Datenanalysen
    • Aufbereitung und Prüfung der Ergebnisse
  • Zusammenarbeit mit dem medizinischen Sachverständigen in der Arbeitsgruppe

Anforderungen

  • Hochschulabschluss im Bereich Biometrie oder medizinische Statistik, Promotion erwünscht
  • Zertifikat „Medizinische Biometrie“ (GMDS, IBS-DR)
  • gute methodische Kenntnisse in der Auswertung klinischer Studien
  • fundierte Erfahrung speziell mit medizinischen Datenbanken
  • Interesse an medizinischen Fragestellungen

2. Medizinischer Sachverständiger (m/w/d)

Aufgaben

  • Recherchen in medizinischen Literaturdatenbanken nach Vorgabe des Methodenpapiers der Expertengruppe Off-Label
  • Auswertung des verfügbaren Erkenntnismaterials nach Vorgabe des Methodenpapiers
  • Bewertung des Off-Label Use als Diskussions-Vorlage für die jeweilige Arbeitsgruppe
  • Zusammenarbeit mit dem Biometriker bzw. medizinischen Statistiker in der Arbeitsgruppe

Anforderungen

  • Hochschulstudium der Medizin, Approbation, Promotion oder vergleichbare naturwissenschaftliche Qualifikation in dem Fachgebiet des Arbeitsauftrages
  • Erfahrung in der klinischen Prüfung von Arzneimitteln
  • gute methodische Kenntnisse in der Auswertung klinischer Studien und der Beurteilung von Arzneimitteln
  • mehrjährige klinische Erfahrung in dem Fachbereich des Arbeitsauftrages
  • fundierte Erfahrung im Umgang mit EDV, speziell medizinischen Datenbanken, Office-Funktionen und moderner Datenkommunikation

Die Bewerbungsunterlagen müssen eine Erklärung über Beziehungen zu Interessenverbänden, Auftragsinstituten und der pharmazeutischen Industrie einschließlich Art und Höhe von Zuwendungen enthalten. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen und dem

senden Sie bitte an die Geschäftsstelle oder in elektronischer Form an: olu@bfarm.de

Zurzeit liegen folgende Arbeitsaufträge zur Vergabe vor:

  • Temozolomid, Irinotecan, Sirolimus und Dasatinib (RIST) bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit rezidiviertem oder refraktärem Neuroblastom
  • Dabrafenib in Kombination mit Trametinib beim anaplastischen Schilddrüsenkarzinom mit BRAF-V600E-Mutation

Erlass und Geschäftsordnung

Erlass über die Einrichtung einer Expertengruppe zur Anwendung von Arzneimitteln außerhalb des zugelassenen Indikationsbereichs (26.05.2020)

Geschäftsordnung der Expertengruppe Off-Label (22.03.2021)

Geschäftsstelle

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Stabsstelle P12 (P12.2.14)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

E-Mail: olu@bfarm.de
Tel.: +49 (0)228-99-307-3958

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