BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Validierung der Verfahren

Hinweise zur Einreichung von Neuzulassungs- und Registrierungsanträgen sowie Änderungs- und Verlängerungsanträgen beim BfArM

Um eine zügige Bearbeitung aller Verfahren im Zusammenhang mit der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, d.h. Neuzulassungen und Neuregistrierungen im nationalen und europäischen Verfahren sowie Änderungsanzeigen/ Variations und Verlängerungen / Renewals zu gewährleisten, sind die folgenden Punkte zu beachten:

Seit der Umstellung der Verwaltungspraxis zum 5. August 2013 verzichtet das BfArM für alle Antragsverfahren bei Nutzung des PharmNet.Bund-Portals oder CESP sowie bei Nutzung anderer elektronischer Speichermedien (CD/DVD) auf eine Einreichung in Papierform. Eine Einreichung in Papierform ist nur in den Fällen erforderlich, wenn zusätzliche Unterlagen ausschließlich auf dem Postweg eingereicht werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie unter eSubmission

Hinweise zur Einreichung in Papierform

Bei Einreichung der Anträge im BfArM ist unterhalb des Adressfeldes deutlich der ATC-Code der/des betreffenden Arzneimittel/s anzugeben. Ausnahme: Bei nationalen Sammel-Änderungsanzeigen zu verschiedenen Arzneimittelgruppen, die nur zulässig sind bei Änderung der Adresse oder des Namens von Firmen, kann die Aufnahme des ATC-Codes entfallen.

Für alle phytotherapeutischen und traditionellen Arzneimittel (Neuzulassung und -registrierung, Änderung, Verlängerung) ist die entsprechende Arzneimittelgruppe „Phyto” oder „109A” oder „Trad” hinter dem ATC-Code anzugeben. Für alle homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel (Neuzulassung und -registrierung, Änderung, Verlängerung) ist immer der ATC-Code „V60” zu verwenden.

Die Antragsunterlagen sind so anzuordnen, dass alle Originalunterlagen in einem Ordner bzw. einem Karton und Kopien in separaten Ordnern bzw. Kartons eingereicht werden. Bei Arzneimittelserien von beispielsweise 3 Stärken eines Arzneimittels sind folglich nicht 3 Ordner bzw. Kartons mit je 1 Original plus 1 (n) Kopie(n) an das BfArM zu senden, sondern es ist ein Ordner bzw. Karton mit den 3 Originalen und zusätzlich 1 (n) Ordner bzw. Karton(s) mit den entsprechenden Kopien einzureichen. Bei Einreichung von Datenträgern (CDs/DVDs) sind diese – vollständig beschriftet (ENR, Arzneimittelbezeichnung, ggf. Verfahrensnummer, ggf. Modul) – dem ’Original’ -Ordner / -Paket beizufügen. Dadurch entfallen beim BfArM aufwändige Umsortierungen.

Jede Sendung, die aus mehreren Paketen besteht, ist mit dem Hinweis auf die Anzahl der zur Lieferung gehörenden Pakete zu versehen. Zum Beispiel: Die Sendung umfasst 5 Pakete – dann trägt jedes Paket den entsprechenden Hinweis Paket 1 von 5, Paket 2 von 5, Paket 3 von 5 usw.. Bei Einreichung von Anträgen, die mehrere Kartons umfassen, sind die Kartons von außen deutlich mit einem Hinweis auf den jeweiligen Inhalt des entsprechenden Paketes (z.B. Original, Kopie, Anschreiben, Modul 1, Modul 2, usw.) zu kennzeichnen.

Jede Sendung sollte – sofern sie mehrere Pakete umfasst – immer mit einem Begleitschreiben, das auf den Gesamtinhalt der Sendung hinweist (z.B. Verlängerungsanträge zur ENR …in Paket 1, Änderungsanzeigen zur ENR … mit Auflagenerfüllung in Paket 2, Änderungsanzeigen zur ENR… ohne Auflagenerfüllung in Paket 4, Nachlieferung zur ENR …in Paket 5 usw.) versehen sein. Dieses Begleitschreiben sollte immer im Paket 1 obenauf liegen. Die üblichen Anschreiben zu den einzelnen Vorgängen bleiben davon unberührt. Bei Einreichung von Anträgen, die mehrere Kartons umfassen, sind die Kartons von außen deutlich mit den entsprechenden Inhalten (inkl. Angaben zu Original/Kopie bzw. ATC-Code) zu kennzeichnen.

Die Pakete sollten im Einzelnen nicht mehr als 10 kg wiegen! Wird dieses Gewicht überschritten, bitten wir, den Inhalt auf mehrere Pakete aufzuteilen. Die interne Zustellung durch Botendienst und die Handhabung in den entsprechenden Fachgebieten wird damit wesentlich erleichtert.

siehe auch:

Im Anschreiben ist zusätzlich mit der Anschrift des Antragstellers die entsprechende E-Mail-Adresse des zuständigen Bearbeiters anzugeben.

Sind im Vorfeld der Einreichung schriftlich mit dem BfArM Vorabklärungen zu einem Verfahren erfolgt, bitten wir um Beifügung des Schriftwechsels.

Bei Renewals mit Deutschland als RMS sind die Dispatchdaten-Listen an die E-Mail-Adresse Dispatch-Lists@bfarm.de zu senden.

Themenrelevante Links

Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen bei Einreichung von Neuzulassungsanträgen

Hinweise zur Einreichung von Unterlagen zur Format-Änderung ins CTD -Format

Weitere Informationen zur Einreichung von Dublettenanträgen

FAQ zu Variations, insb. zur Umsetzung der Variation Regulation für rein nationale Zulassungen zum 04.08.2013

Hinweise zur Überprüfung der Gültigkeit eines Certificate of Suitability (CEP)

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