BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Navigation und Service
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu X / Twitter
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu LinkedIn
Informationen und Schulungsunterlagen
PharmNet.Bund
Das BfArM informiert auf dieser Seite über die Anwendungen die über das Portal PharmNet.Bund zur Verfügung gestellt werden. Das Informationsangebot richtet sich insbesondere an die Pharmazeutische Industrie.
Auf dieser Seite werden Schulungsunterlagen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu PharmNet.Bund und den einzelnen Fachanwendungen zur Verfügung gestellt. Das BfArM bietet seit 2020 in Kooperation mit den Verbänden der Pharmazeutischen Industrie BAH, BPI und vfa ein Schulungsprogramm für die PharmNet.Bund-Anwendungen an. Die Verbände informieren über die Schulungsangebote und die Möglichkeiten zur Anmeldung. Für die Teilnahme an den Schulungen ist eine Mitgliedschaft in einem der genannten Verbände keine Voraussetzung.
Schulungen 2024
Die Schulungen sind kostenfrei und finden als Online-Webex-Meetings statt.
Unter dem Link Online-Anmeldung können Sie sich online für die jeweilige Schulung anmelden.
Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes
• Das künftige digitale Postfach
• Weiterentwicklung der Anwendung zur Meldung des Stufenplanbeauftragten
• Ausblick auf die Entwicklung weiterer Produkte im OZG-Kontext
Lieferengpässe
• Aktueller Prozess und bestehende Meldeverpflichtungen
• Vorstellung Umgang mit bereits absehbar neuen Herausforderungen
• Vernetzung nationaler und EU-Aktivitäten
Vorstellung der ersten Ausbaustufe des Portals zur Meldung der aktiven Wirkstoffhersteller gemäß ALBVVG
Mit Inkrafttreten des ALBVVG am 27.07.2023 wurde eine neue Meldeverpflichtung in Bezug auf das
Herstellungsland der aktiv genutzten Wirkstoffe für bestimmte Arzneimittel eingeführt. Das BfArM möchte
in der Informationsveranstaltung die erste Ausbaustufe des Meldeportals vorstellen und einen Ausblick über
die weitere Entwicklung geben.
Die Anwendung enthält neue Datenfelder wie Informationen zu den Absatzmengen, Verschreibungsvolumina und der Marktanteile der abzumeldenden Arzneimittel. Werden diese Informationen für alle Arzneimittel benötigt?
Nein. Aktuell gilt die Anforderung prioritär für Arzneimittel, deren Wirkstoff auf einer der Listen aufgeführt ist, auf den ICU-Listen genannt wird und/oder deren Marktanteile ≥ 25% sind.
Die Meldekriterien für Lieferengpässe stellen auch für SSC Abmeldungen evidente Kriterien dar, um ein versorgungskritisches Potential zu identifizieren. Die Angaben und Daten werden als vertraulich eingestuft, vom BfArM nicht an Dritte weitergegeben und lediglich intern genutzt. Angaben zu OTC Produkten dürften nach gegenwärtigem Verständnis vernachlässigbar sein.
Die Funktionalität, dass die Datenfelder vorbelegt leer sind, wurde umgesetzt.
Produktinformationstexte
Link zur Fachanwendung mit den dort hinterlegten Informationen und Dokumenten:
Zieht die Nichteinhaltung der Frist von 3 Wochen zur Einreichung nach Verfahrensabschluss negative Konsequenzen nach sich?
Nein. Bis zur vollständigen Verfügbarkeit aller Funktionalitäten und Anwendungen wird ein Abweichen von bestehenden Fristen toleriert.
Wie ist vorzugehen, wenn für gelöschte Zulassungen noch eine Aufforderung erfolgt?
Bitte teilen Sie unter Angabe der Verfahrensnummer dem PIT Team den Sachverhalt mit (PIT@bfarm.de) – Aufforderung wird gelöscht
Wie kann Aktualität der letzten hochgeladenen Version der Texte gewährleistet werden, wenn diverse Variation-Verfahren parallel durchgeführt werden?
Es ist zu gewährleisten, dass die jeweilige verfahrensspezifische Einreichung den individuellen Änderungstatbestand berücksichtigt (Pooling = Zusammenfassung div. Verfahren mit ident. Textversion ist möglich). Vorabimplementierung sind obsolet, da jedes textrelevante Verfahren eine Einreichung erfordert.
Wann sind PIT Aufforderung nach Erhalt des EoP des RMS zu erwarten?
PIT Aufforderungen werden mit Abschluss des nationalen Datensatzes initiiert. Bedeutet in Abhängigkeit der Workload des jeweiligen Teams schnellstmöglich, wobei textrelevante Verfahren prioritär abzuschließen sind.
An wen werden die automatischen E-Mails aus dem PIT System übermittelt?
Die automatischen E-Mails werden an den jeweiligen Hauptnutzer versendet. Hauptnutzer ist derjenige, der seitens des Unternehmens in Verbindung mit dem Zertifikat, als erster registrierter Nutzer hinterlegt wurde.
Bietet das System eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail im Hinblick auf die Texteinreichung an?
Eine E-Mail-Benachrichtigung zur Texteinreichung ist über PIT derzeit nicht verfügbar. Mittelfristig soll diese Information in die Status-E-Mails integriert werden.
Ist es erforderlich, die Fach- und Gebrauchsinformation (FI/GI) nach Abschluss eines Renewals ohne Textänderungen (auch shortened Renewals oder administrative nationale Verlängerungen) über PIT hochzuladen?
Nein. Da die Produktinformationstexte (GI/FI) in diesen Verfahren nicht geändert wurden, erhalten Sie keine Aufforderung zur Einreichung der finalen Texte. Das Datum des Renewals bzw. das Datum der Verlängerung (Bescheiddatum) ist in Abschnitt 9. der Fachinformation durch den Zulassungsinhaber eigenverantwortlich zu aktualisieren und das aktualisierte Dokument mit der folgenden textrelevanten Variation einzureichen.
Elektronische Änderungsanzeigen
Link zur Fachanwendung mit den dort hinterlegten Informationen und Dokumenten:
Wie sollen Unternehmen vorgehen, wenn sie fehlerhafte Daten für ihre Produkte in AMIce finden?
Für mögliche Datenkorrekturen, gab es bereits zu AMIS einen etablierten Prozess. Es wird darum gebeten, diese Informationen an die E-Mail-Adresse amanda-support@bfarm.de zu übermitteln.
Welches Datum ist das Zulassungsdatum in der Fachinformation?
Als Zulassungsdatum ist das Wirksamkeitsdatum anzugeben.
RuBen-Benutzerregistrierung/Zertifikate
Informationen zum Zertifikat, Einrichtung eines Zugangs und zur Benutzerverwaltung stehen in den einzelnen Fachanwendungen zur Verfügung.
FAQ
Werden Zertifikate global oder individuell verteilt?
Zertifikate werden grundsätzlich individuell bereitgestellt.
Gibt es die Benutzerrolle "Stellvertreter" im System?
Die Einrichtung der Stellvertreter-Rolle für den Hauptnutzer ist zurzeit nicht möglich.
Kann der Hauptnutzer gewechselt werden?
Ja, jedoch müssen die unter dem vorherigen Hauptnutzer angelegten Nutzer mit dem neuen Hauptnutzer verknüpft werden.
Wie kann ein Hauptnutzer mehrere PNRs verwalten? Die Zugangsdaten der Unternehmen waren doch jeweils an eine PNR gebunden und nicht an mehrere.
Es gab vor der Umstellung je PNR eine Registrierung. Die Benutzerverwaltung erlaubt es nun, mehrere PNRs mit einer Nutzerkennung zu betreuen.
Wir haben Zulassungen beim BfArM und beim PEI – ist der eine Hauptnutzer dann auch für beide der gleiche?
Ja, es kann anwendungsbezogen mehrere Hauptnutzer geben; bspw. 1 Hauptnutzer für die BfArM- und einen für die PEI-Anwendungen.
Braucht man für verschiedene Firmen verschiedene Registrierungen als Nutzer oder kann man mit der einen Registrierung Zulassungen für mehrere Firmen eines Firmenverbunds arbeiten?
Sofern die verschiedenen Firmen nicht miteinander verbonden sind, sind separate Registrierungen erforderlich. Als Nutzer muss man dann den Hauptnutzer der jeweiligen, zu betreuenden Firma bitten, eine Nutzerkennung hierfür zur Verfügung zu stellen.
Sind die alten Zugangsdaten für das PharmNet-Bund Portal (Benutzername + Passwort) weiterhin gültig oder müssen neue Zugangsdaten angelegt werden?
Die Zugangsdaten sind weiterhin gültig. Je nach Schutzbedarf der Anwendung sind jetzt ggf. aber zusätzlich Nutzerzertifikate erforderlich, um die Anwendung nutzen zu können.
Wie kann man in der Rubrik Benutzerverwaltung-Vertreter organisieren, einen Vertreter für den Hauptnutzer registrieren?
Derzeit kann diese Funktion nur im Zusammenhang mit der Anwendung PEI-CR genutzt werden.
Für die BfArM-Anwendungen kann je PNR nur ein Hauptnutzer benannt werden.
Wie kann der Hauptnutzer seine Vertretung organisieren (z. B. bei längerer Abwesenheit)? Es ist nicht möglich, einen "normalen" Nutzer als Vertreter zu benennen.
Nein, derzeit kann diese Funktion nur im Zusammenhang mit der Anwendung PEI-CR genutzt werden.
Für die BfArM-Anwendungen kann je PNR nur ein Hauptnutzer benannt werden.
Dieser Aspekt wird bei der Weiterentwicklung der Benutzerverwaltung bereits berücksichtigt.
Gibt es die Möglichkeit, mehrere Unternehmen mit verschiedenen PNR Nummern mit dem gleichen Email-Zertifikat zu betreuen?
Gibt es die Möglichkeit für Benutzer die mit mehreren pUs arbeiten und über ein Email-Zertifikat verfügen, alle in Frage kommenden Kunden anmelden zu können?
Wenn Sie für mehrere pUs arbeiten, sollten die Nutzerkennungen von dem jeweiligen, zu betreuenden pU eingerichtet werden.
Hierbei kann es vorkommen, dass Sie je nach Anzahl zu betreuender Unternehmen entsprechend viele Nutzerkennungen besitzen.
Kann vom Hauptnutzer als zusätzlicher Nutzer ein externer Dienstleister angelegt werden und muss dieser ein eigenes Zertifikat einreichen?
Ja. Ein Zertifikat ist dabei nur erforderlich, wenn der Dienstleister auf unsere Anwendungen mit hohem Schutzbedarf zugreifen soll.
Kann ein Zertifikat eines Hauptnutzers für Fa. A sein und "normaler" Nutzer für Fa. B?
Ja, das Zertifikat kann vom BfArM von Nutzerkennung A nach Nutzerkennung B übertragen werden.
Ist es möglich, dass ein Consultant derzeit mit einem Zertifikat Hauptnutzer für zwei unterschiedliche PNRs sein kann?
Nach Auffassung des BfArM sollte das Unternehmen nach Möglichkeit selber einen Hauptnutzer stellen, da der Hauptnutzer nicht nur den administrativen Bereich, sondern auch die (interne) Benutzerverwaltung managed. Dieser Hauptnutzer könnte dann auch Consultants als weitere Nutzer anlegen.
Wird man informiert, wenn das Zertifikat ausläuft?
Sie werden einerseits von Ihrem Zertifikatsaussteller ein paar Wochen vorher per Email, und von uns informiert. Hierüber erhalten Sie eine automatisierte Email.
Wie lange dauert die Freischaltung nach Hochladen eines Zertifikats durch den Hauptnutzer durch einen BfArM-Administrator?
In der Regel sollte die Freischaltung eines Zertifikats für den Hauptnutzer durch unsere behördliche Administration innerhalb eines Werktages erfolgt sein. Wenn jedoch das Zertifikat erst am Nachmittag hochgeladen wurde, erfolgt zumeist die Freigabe am Folgetag (außer Wochenende).
Die Freischaltung eine Zertifikats für einen Nutzer kann der Hauptnutzer jederzeit in der Benutzerverwaltung vornehmen. Hierfür muss die BOB-Administration nicht eingreifen.
In allen Fällen erhalten Sie als (Haupt-) Nutzer eine Benachrichtigung per Email über die Freischaltung oder Ablehnung eines Zertifikats.
Wenn der Hauptnutzer (mit Zertifkat) einem anderen Nutzer Rechte gegeben hat, kann dieser andere Nutzer (mit eigenem Zertifikat) alles nutzen, auch wenn der Hauptnutzer seines nicht mehr hat? (weil z.B. abgelaufen)?
Ja, angelegte Nutzer werden mit maximal den Zugriffsrechten ausgestattet wie der Hauptnutzer.
Sofern das Zertifikat des Hauptnutzer abgelaufen ist, kann er selbst die Anwendungen nicht mehr nutzen und auch die Benutzerverwaltung nicht administrieren.
Wenn ein Benutzer im Browser 2 Zertifikate hinterlegt, kann das die Anwendung bei der Behörde auflösen?
Nach der Anmeldung erscheint eine Meldung, in der Sie das richtige Nutzerzertifikat auswählen und bestätigen müssen.
Welche Rolle spielen die weiteren Email Adressen, die man für verschiedene Anwendungen angeben kann? Wenn man eine generische Adresse angibt, geht dann alle Kommunikation für die jeweilige Anwendung an diese generische Email-Adresse?
Für Statusmeldungen usw. können fachanwendungsspezifische anderslautende Email-Adressaten benannt werden. Werden diese Felder nicht genutzt, wird die Email-Adresse aus der Nutzerkennung herangezogen.
Wie kann sichergestellt werden, dass ein Consultant, der für einen Zulassungsinhaber über PharmNet-Bund eine Variation einreicht (die Berechtigung vom Hauptnutzer des Unternehmens also erhalten hat), nicht Zugang zu allen Daten bzw. Variations des Zulassungsinhabers erhält? Wird hier eine Begrenzung möglich sein? Was ist geplant?
Als Consultant sind Sie vom Zulassungsinhaber beauftragt worden, für diesen etwaige Einreichungen vorzunehmen. Hierfür haben Sie ja eine entsprechende Nutzerkennung eingerichtet bekommen.
Der Hauptnutzer kann dem Nutzer weitere Einschränkungen zu bestimmten Präparaten/Arzneimittel vergeben, in dem dieser dem Nutzer den Zugriff nur auf bestimmte ENRs einräumt.
Ist es angedacht, dass in Zukunft auch für das CESP Zugang ein Zertifikat notwendig wird?
Die Anwendung CESP wird nicht vom BfArM entwickelt. Dem BfArM liegen aktuell keine Kenntnisse vor, ob dieses in der Weiterentwicklung von CESP beabsichtigt ist.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz