Jedes EU-Land führt ein eigenes Register mit den dort ansässigen Versandhändlern. Registrierte Händler erkennen Sie an dem EU-Sicherheitslogo mit der Flagge des jeweiligen Landes auf deren Webseiten.
Gemäß Länderliste des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) dürfen
1. Arzneimittel, die zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind, zurzeit aus
- Island
- den Niederlanden (gilt nur, wenn gleichzeitig eine Präsenzapotheke existiert)
- Schweden (gilt nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel)
- Tschechien (gilt nur für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel)
2. Arzneimittel, die zur Anwendung am oder im tierischen Körper bestimmt sind, aus
- Tschechien (gilt nur für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel)
nach Deutschland versendet werden.
Bitte beachten Sie, dass sich diese Versandapotheken ebenfalls an das deutsche Recht halten müssen. Das BfArM ist keine Überwachungsbehörde für den Arzneimittelhandel und kann daher hierfür keine Gewähr übernehmen.
Bis 2020 stand auch das Vereinigte Königreich auf dieser Länderliste. Nach dem Wirksamwerden des Brexit ist ein Versandhandel mit Arzneimitteln von dort nach Deutschland aber nicht mehr zulässig.
Länderliste des Bundesministeriums für Gesundheit als PDF zum Download (PDF, 148 kB)