BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Hier werden häufig gestellte Fragen zum Versandhandels-Register beantwortet.

Ich suche einen bestimmten Arzneimittelhändler. Wie finde ich ihn in der Übersicht aller registrierten Händler?

Öffnen Sie eine der Übersichten der registrierten Arzneimittelhändler.

Folgende Tastenkombinationen erleichtern Ihnen die Suche in der Übersicht:

Drücken Sie gleichzeitig die Tasten "Strg" und "F": es öffnet sich ein Suchfeld.
Geben Sie nun Ihren Suchbegriff ein (z. B. Name oder Ort des Händlers). Drücken Sie die Enter-Taste.
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Dürfen auch Internet-Arzneimittelhändler aus dem Ausland Arzneimittel nach Deutschland versenden?

Jedes EU-Land führt ein eigenes Register mit den dort ansässigen Versandhändlern. Registrierte Händler erkennen Sie an dem EU-Sicherheitslogo mit der Flagge des jeweiligen Landes auf deren Webseiten.

Gemäß Länderliste des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) dürfen

1. Arzneimittel, die zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind, zurzeit aus

  • Island
  • den Niederlanden (gilt nur, wenn gleichzeitig eine Präsenzapotheke existiert)
  • Schweden (gilt nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel)
  • Tschechien (gilt nur für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel)

2. Arzneimittel, die zur Anwendung am oder im tierischen Körper bestimmt sind, aus

  • Tschechien (gilt nur für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel)

nach Deutschland versendet werden.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Versandapotheken ebenfalls an das deutsche Recht halten müssen. Das BfArM ist keine Überwachungsbehörde für den Arzneimittelhandel und kann daher hierfür keine Gewähr übernehmen.

Bis 2020 stand auch das Vereinigte Königreich auf dieser Länderliste. Nach dem Wirksamwerden des Brexit ist ein Versandhandel mit Arzneimitteln von dort nach Deutschland aber nicht mehr zulässig.

Länderliste des Bundesministeriums für Gesundheit als PDF zum Download (PDF, 148 kB)

Sind Internet-Arzneimittelhändler für Tierarzneimittel im Versandhandels-Register zu finden?

Nein. Das Versandhandels-Register beihnhaltet zunächst nur Versandhändler von Humanarzneimitteln.

Der gesuchte Internet-Arzneimittelhändler ist nicht im Versandhandels-Register enthalten. Was bedeutet das?

Sie können einen Händler nicht in der Liste finden? Das kann folgende Gründe haben:

Die Apotheke besitzt die Versanderlaubnis, ist aber noch nicht im Register erfasst.
Die Apotheke besitzt keine Versanderlaubnis.
Der Händler ist zum Versand von Arzneimitteln befugt, ist aber noch nicht im Register erfasst.
Der Händler ist nicht zum Versand von Arzneimitteln befugt.

Wenn Sie Arzneimittel bei Versandhändlern mit Sitz im Ausland bestellen möchten, beachten Sie bitte unsere Hinweise in der FAQ.

Siehe auch FAQ-Eintrag: "Dürfen auch Internet-Arzneimittelhändler aus dem Ausland Arzneimittel nach Deutschland versenden?"

Ich möchte mich über einen Internet-Arzneimittelhändler beschweren, der in Ihrem Versandhandels-Register aufgeführt ist. Bin ich damit bei Ihnen richtig?

Nein. Wenden Sie sich bitte an die Behörde, die diesem Händler die Versanderlaubnis erteilt hat. Sie finden sie in der Übersicht der registrierten Arzneimittelhändler in der Spalte mit dem Titel "Für die Erlaubnis zuständige Stelle". Daneben steht Ihnen der Rechtsweg offen.

Ist ein Internet-Arzneimittelhändler in jedem Fall legal, wenn auf ihren Webseiten das EU-Sicherheitslogo steht?

Nein. Denn für sich allein besitzt das Logo noch keine Aussagekraft!

Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen:

  1. Klicken
    Klicken Sie auf das Logo: Ist der Arzneimittelhändler im Register enthalten, öffnet sich eine Webseite des BfArM (ehemals DIMDI) mit dem Registereintrag des Händlers.
  2. Prüfen
    Überprüfen Sie, ob die Adresse der Webseite (URL) in der Browserzeile des Registereintrages mit einem Schloss-Symbol gekennzeichnet ist und nach dem https:// mit "versandhandel.dimdi.de/" beginnt. Achten Sie besonders auf den Schrägstrich (/) nach ".de".
    Ein Schloss-Symbol in der Browserzeile zeigt Ihnen, dass die Webseite vertrauenswürdig ist (je nach benutztem Browser in unterschiedlicher Farbe und Gestaltung). Es bestätigt, dass die Seite ein gültiges Sicherheitszertifikat besitzt und die Verbindung sicher ist. Überzeugen Sie sich durch Anklicken des Schloss-Symbols und Öffnen des Zertifikates davon, dass Sie sich tatsächlich auf einer BfArM-Webseite befinden.
  3. Kaufen
    Öffnen Sie die Webseite des Händlers erneut über einen der im Register angegebenen Links. (Verzichten Sie also auf die "zurück"-Funktion Ihres Browsers und gehen auch nicht zurück in ein eventuell noch geöffnetes Fenster).

Öffnet sich kein Registereintrag kann das folgende Gründe haben:

  • Das Logo wurde falsch eingebaut.
  • Es gibt eine technische Störung.
  • Es handelt sich um einen unseriösen Anbieter, der das Logo missbräuchlich verwendet. Sollten Sie bei einer Webseite diesen Verdacht haben, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen: versandhandel@bfarm.de

Wie kann ich ausschließen, dass mich eine gefälschte Webseite auf einen ebenfalls gefälschten Registereintrag verlinkt?

Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es im Internet nicht - auch Banken und Webshops kämpfen mit diesem Problem. Wir bieten folgende Möglichkeiten an, um die Legalität einer Versandapotheke zu prüfen:

  1. Klicken
    Klicken Sie auf das Logo: Ist der Arzneimittelhändler im Register enthalten, öffnet sich eine Webseite des BfArM (ehemals DIMDI) mit dem Registereintrag des Händlers.
  2. Prüfen
    Überprüfen Sie, ob die Adresse der Webseite (URL) in der Browserzeile des Registereintrages mit einem Schloss-Symbol gekennzeichnet ist und nach dem https:// mit "versandhandel.dimdi.de/" beginnt. Achten Sie besonders auf den Schrägstrich (/) nach ".de".
    Ein Schloss-Symbol in der Browserzeile zeigt Ihnen, dass die Webseite vertrauenswürdig ist (je nach benutztem Browser in unterschiedlicher Farbe und Gestaltung). Es bestätigt, dass die Seite ein gültiges Sicherheitszertifikat besitzt und die Verbindung sicher ist. Überzeugen Sie sich durch Anklicken des Schloss-Symbols und Öffnen des Zertifikates davon, dass Sie sich tatsächlich auf einer BfArM-Webseite befinden.
  3. Kaufen
    Öffnen Sie die Webseite des Händlers erneut über einen der im Register angegebenen Links. (Verzichten Sie also auf die "zurück"-Funktion Ihres Browsers und gehen auch nicht zurück in ein eventuell noch geöffnetes Fenster).

Beim Klick auf das EU-Sicherheitslogo erscheint kein Registereintrag. Ist die Webseite gefälscht?

Die Seite muss nicht gefälscht sein. Um zu prüfen, ob das Logo dennoch rechtmäßig auf der Webseite des Internet-Arzneimittelhändlers erscheint, sehen Sie in unserer Übersicht aller erfassten Internet-Arzneimittelhändler nach. Falls Sie den Händler auch dort nicht finden, informieren Sie uns bitte.

Andere Ursachen, warum der Klick auf das Logo zu keinem Registereintrag verlinkt:

  • Das Logo wurde falsch eingebaut.
  • Es gibt eine technische Störung. Dann versuchen Sie später nochmals, den Registereintrag aufzurufen.

Der Internet-Arzneimittelhändler meines Vertrauens hat kein EU-Sicherheitslogo. Ich halte sie aber für seriös. Wie kann das sein?

Registrierte Arzneimittelhändler müssen das Logo auf ihren Webseiten präsentieren. Ob der betreffende Händler im Versandhandels-Register enthalten ist, lesen Sie zusätzlich in der Übersicht aller erfassten Arzneimittelhändler nach.

Fehlt das Logo auf der Webseite und der gesuchte Internet-Arzneimittelhändler steht auch nicht im Register, kann das mehrere Gründe haben:

  • Er besitzt eine Versanderlaubnis, ist aber noch nicht im Register erfasst.
  • Er besitzt keine Versanderlaubnis.

Spricht das EU-Sicherheitslogo für besondere Qualität des Internet-Arzneimittelhändlers?

Nein. Das EU-Sicherheitslogo zeigt ausschließlich, dass der Arzneimittelhändler eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel besitzt bzw. zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln befugt ist.

Darf das EU-Sicherheitslogo nur auf Webseiten erscheinen, die im Register erfasst sind?

Ja. Das EU-Sicherheitslogo darf nur auf registrierten Webseiten geführt werden. Darüber hinaus ist das Logo urheberrechtlich geschützt. Ohne Zustimmung des BfArM darf das EU-Sicherheitslogo nicht verwendet werden. Die Nutzung des Logos durch Internet-Arzneimittelhändler ist grundsätzlich beschränkt auf den Link von der Webseite des Händlers zum jeweiligen Registereintrag des Händlers beim BfArM.

Prüft das BfArM die Internet-Arzneimittelhändler im Register vor Ort?

Nein. Für die Überwachung der Arzneimittelhändler sind die nach Länderrecht zuständigen Stellen verantwortlich, die auch die Versanderlaubnisse erteilen.

Ich bin ein Internet-Arzneimittelhändler mit Versandhandelserlaubnis. Wie kann ich meine Apotheke / mein Unternehmen in das Register eintragen lassen?

Wenn Sie noch nicht für das Versandapothekenregister des BfArM registriert waren:

Zur Aufnahme in das Versandhandels-Register wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Überwachungsbehörde. Diese leitet die nötigen Unterlagen an das BfArM weiter. Im BfArM werden Ihre Daten dann erfasst und Sie erhalten die Information zur Platzierung des EU-Sicherheitslogos auf ihrer/n Webseite/n.

Wenn Sie bereits im Versandapothekenregister erfasst waren:

Das alte DIMDI-Logo wird nicht automatisch durch das neue Logo ersetzt. Wenn Sie Internethandel mit Humanarzneimitteln betreiben und das neue Logo haben wollen, müssen Sie dies bei Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde anzeigen. Diese leitet die Information an uns weiter. Nachdem wir die Daten erfasst haben, bekommen sie eine neue Begrüßungsmail mit Ihrem neuen HTML-Code. Ihre Versandhandelserlaubnis bleibt bestehen.

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