BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Formularserver /
E-Belegverfahren

Mit § 1 der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle Teilnehmenden am Betäubungsmittelverkehr für jede einzelne Abgabe i.S.d. § 12 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) einen elektronischen Abgabebeleg zu erstellen haben.

Für die elektronische Erstellung von Abgabebelegen stehen – in Abhängigkeit vom individuellen Umfang des BtM-Verkehrs – das Formularserver-Belegverfahren (wenige Belege) und das elektronische Belegverfahren (E-Belegverfahren) zur Verfügung. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden Sie nachfolgend.

Aktuelle Informationen

Die gesetzliche Übergangsfrist zur Verwendung von Abgabebelegen in Papierform u.a. für Apotheken und Tierärztliche Hausapotheken ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.

Seit dem 01.01.2024 ist die Erstellung von elektronischen Abgabebelegen ausnahmslos verpflichtend.

Für eine Anmeldung zum Formularserver-Belegverfahren zur elektronischen Erstellung von Abgabebelegen wenden Sie sich bitte an abgabebelege@bfarm.de . Für die Anmeldung benötigen wir die BtM-Nummer, den Namen und die Adresse der Einrichtung sowie Ihre Kontaktdaten. Sie erhalten die Zugangsdaten auf dem Postweg.

Formularserver-Belegverfahren

Das Formularserver-Belegverfahren richtet sich an Teilnehmende am BtM-Verkehr, die nur vereinzelt Betäubungsmittel abgeben, insbesondere Apotheken und tierärztliche Hausapotheken (Retouren von Betäubungsmitteln an den pharmazeutischen Großhandel) sowie kleinere Händler, Hersteller und wissenschaftliche Einrichtungen.

Für diesen Anwenderkreis hat die Bundesopiumstelle ein vereinfachtes und kostenloses elektronisches Abgabebelegverfahren eingerichtet. Der Abgebende gibt die erforderlichen Daten in den vom BfArM zur Verfügung gestellten und Webbrowser-basierten Online-Formularserver ein und übermittelt die Abgabemeldung per Mausklick an die Bundesopiumstelle. Empfangsbestätigung und Lieferschein sind weiterhin durch den Abgebenden als Papierdokumente auszudrucken und zusammen mit dem Betäubungsmittel zu versenden.

Für die Erstellung von Betäubungsmittel-Abgabebelegen über den Formularserver benötigen Sie zunächst Zugangsdaten. Für die Beantragung von Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an abgabebelege@bfarm.de und übermitteln Sie uns die BtM-Nummer, den Namen und die Adresse der Einrichtung sowie Ihre Kontaktdaten.

Nähere Informationen zum Formularserver finden Sie in dem nachfolgenden Informationsblatt. Nach Erhalt der Zugangsdaten können Sie sich über den untenstehenden Link beim BfArM-Formularserver anmelden. Eine ausführliche Anleitung zur Erstellung der Abgabebelege über den Formularserver finden Sie in den untenstehenden Ausfüllhinweisen.

Weitere Informationen zum Formularserver

Elektronisches Belegverfahren (E-Belegverfahren)

Das E-Belegverfahren richtet sich an Einrichtungen, die in großem Umfang am BtM-Verkehr teilnehmen (z.B. pharmazeutischen Großhandelsbetriebe oder große Herstellbetriebe). Betäubungsmittel-Abgabemeldungen und Lieferscheindoppel werden elektronisch über einen FTP-Server an die Bundesopiumstelle übermittelt. Empfangsbestätigung und Lieferschein sind weiterhin durch den Abgebenden als Papierdokumente auszudrucken und zusammen mit dem Betäubungsmittel zu versenden. Nähere Informationen zum Ablauf des Verfahrens sowie zu den technischen Rahmenbedingungen finden Sie nachfolgend. Für die Anmeldung zum E-Belegverfahren wenden Sie sich bitte an e-belege@bfarm.de

Weitere Informationen zum E-Belegverfahren

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK