Meldungen nach § 18 BtMG
Meldungspflicht
Alle Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr, die im Besitz einer betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis sind, haben gemäß § 18 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Pflicht, alle Bewegungen und Herstellvorgänge regelmäßig zu melden. Die Meldungen sind dem BfArM jeweils bis zum 31. Januar und 31. Juli für das vergangene Kalenderhalbjahr einzureichen, soweit es sich nicht um Anbauer handelt, die ihre Meldung nur einmal jährlich bis zum 31. Januar für das vergangene Kalenderjahr einreichen.
Die Meldungspflicht beginnt zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung und erlischt erst, wenn die Erlaubnis durch Ablauf oder Verzicht erlischt. Auch wenn in einem Meldungszeitraum nicht am Betäubungsmittelverkehr teilgenommen wurde, ist eine Meldung, in diesem Fall eine sog. „Fehlanzeige“, auf dem entsprechenden Formblatt abzugeben.
Formblätter
Für die Meldungen sind - je nach Art des Betäubungsmittelverkehrs - die vom BfArM herausgegebenen Formblätter zu verwenden:
Anbauer
- Anbaumeldung zu wissenschaftlichen Zwecken
- Anbaumeldung Papaver somniferum zu gewerblichen Zwecken
- Anbaumeldung Cannabis zu medizinischen Zwecken
Hersteller - Form A
- Hinweise zum Ausfüllen von Hersteller - Form A
- Deckblatt Hersteller - Form A
- A I-IV (alternativ verwendbar)
- A I - Bewegungen und Bestände
- A II - Einfuhren
- A III - Ausfuhren
- A IV - Analytik/Forschung
Außenhändler - Form B
- Hinweise zum Ausfüllen von Außenhändler - Form B
- Deckblatt Außenhändler - Form B
- B I-II (alternativ verwendbar)
- B I - Bewegungen und Bestände
- B II - Analytik
Binnenhändler - Form C
- Hinweise zum Ausfüllen von Binnenhändler - Form C
- Deckblatt Binnenhändler - Form C
- C I-IV (alternativ verwendbar)
- C I - Bewegungen und Bestände (Fertigarzneimittel)
- C II - Bewegungen und Bestände (Stoffe)
- C III - Bewegungen und Bestände
- C IV - Noch nicht eingetroffene Bestellungen
Wissenschaftl. Einrichtungen (einschließlich Behörden) - Form D
- Hinweise zum Ausfüllen von Wissenschaftl. Einrichtungen - Form D
- Deckblatt Wissenschaftl. Einrichtungen - Form D
- D I-III (alternativ verwendbar)
- D I - Bewegungen und Bestände
- D II - Einzelnachweis der Zugänge
- D III - Einzelnachweis der Abgänge
Hinweis zu den Formblättern A bis D:
Die (nicht barrierefreien) Excel-Dateien enthalten Berechnungsformeln und können alternativ zu den entsprechenden Word-Dateien verwendet werden. Auch den Excel-Dateien ist ein Deckblatt beizufügen.
Die Formulare sind mit Unterschrift versehen per Post an folgende Adresse zu senden:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn