Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG
17.05.2013
Ort
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)
Am 06.05.2013 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die 40. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG statt.
Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen - Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
40. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 06. Mai 2013 im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)
Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in den Anlagen I und II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen:
Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
- STS-135
- EAM-2201
Aufnahme eines Cathinon-Derivates und eines Phenylethylamins in die Anlage I zu § 1 Abs.1 BtMG:
- 3-MMC (3-Methylmethcathinon)
- 25I-NBOMe
Aufnahme des folgenden Phenylethylamins in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
- DOI (2,5-Dimethoxy-4-iodamfetamin)
Aufnahme der folgenden Stoffe in die Anlage I zu § 1 Abs.1 BtMG:
- 5-IT (5-(2-Aminopropyl)indol)
- Thiopropamin (Thienoamfetamin)
Aufnahme des folgenden Stoffs in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
- Dimethocain
Für die nachfolgend genannten Stoffe wird die Aufnahme in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs.1 BtMG von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Sie sollen aber bezüglich ihres Auftretens weiter beobachtet und ggf. erneut im Ausschuss beraten werden.
- RCS-04 (C4)
- 2-AI (2-Aminoindan)
- 5-IAI (5-Jod-2-aminoindan)
- MDAI (5,6-Methylendioxy-2-aminoindan)
Auskünfte zum Sachverständigenausschuss werden von der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegeben:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn