BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
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Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG
04.05.2015
OrtBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn
Am 04.05.2015 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die 44. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG statt.
Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen - Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
44. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 04. Mai 2015 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)
Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen:
Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG:
MDMB-CHMICA
NM-2201
Aufnahme folgender Phenylethylamine / Cathinon-Derivate in die Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG:
Clephedron
Aufnahme der folgenden Stoffe in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
3-MeO-PCP
Diclazepam
Flubromazepam
Für die nachfolgend genannten Stoffe wird die Aufnahme in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs.1 BtMG von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Sie sollen aber bezüglich ihres Auftretens weiter beobachtet und ggf. erneut im Ausschuss beraten werden.
MMB-CHMINACA
3C-E
NEP
2-MeO-diphenidin
4-HO-MET
Auskünfte zum Sachverständigenausschuss werden von der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegeben:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
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