BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Am 02.05.2016 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die 46. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG statt.

Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen - Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

46. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 2. Mai 2016 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)

Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen

Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG:

  • JWH-018 Cyclohexylmethyl-Analogon (NE-CHMIMO)
  • 5Cl-AKB48 (5C-AKB48)
  • 5Cl-JWH-018 (JWH 018 N-(5-Chlorpentyl)-Analogon)
  • 5F-AMB-PICA (MMB-2201)
  • AMB-CHMICA

Aufnahme des folgenden Cathinon-Derivats in die Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG:

  • Alpha-PVT (α-PVT)

Für die nachfolgend genannten Stoffe wird die Aufnahme in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs.1 BtMG von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Sie sollen aber bezüglich ihres Auftretens weiter beobachtet und ggf. erneut im Ausschuss beraten werden.

  • 5F-MN-24 (5F-NNEI, 5F-NNE1)
  • 4-BMC (4-Brommethcathinon, Brephedron, 4-BMAP)
  • 5F-NPB-22 (5F-PB-22 Indazol-Analogon)

Auskünfte zum Sachverständigenausschuss werden von der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegeben:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK