BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Am 04.12.2017 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die 49. Sitzung des nach § 1 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nach § 7 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) zu hörenden Sachverständigenausschusses statt.

Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen - Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Änderungen der Liste der Stoffgruppen in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit dem Bundesministerium der Finanzen.

49. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) am 04. Dezember 2017 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)

Das vom Ausschuss beauftragte Expertengremium hat seinen Zwischenbericht zur Erweiterung der vom NpSG erfassten Stoffgruppen vorgetragen. Das Expertengremium befasst sich weiterhin mit der Ausarbeitung konkreter Beschlussvorschläge, um diese künftig dem Ausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

Auskünfte zum Sachverständigenausschuss werden von der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegeben:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

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