BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Am 04.12.2023 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die 59. Sitzung des nach § 1 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nach § 7 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) zu hörenden Sachverständigenausschusses statt.

Hinweis:

Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen - Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Änderungen der Liste der Stoffgruppen in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit dem Bundesministerium der Finanzen.

59. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) am 04. Dezember 2023 um 13.00 Uhr

Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, folgende Änderungen und Ergänzungen in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) vorzunehmen:

Präzisierungen

  • Präzisierungen in der Vorbemerkung der Anlage
  • Präzisierung der Anlage Nummer 1 „2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen“
  • Präzisierung der Anlage Nummer 2 „Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide“
  • Präzisierung der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“

Erweiterungen innerhalb bestehender Stoffgruppen

  • Erweiterung der Anlage Nummer 1 „2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen“
  • Erweiterungen der Anlage Nummer 2 „Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide“ *
  • Erweiterung der Anlage Nummer 3 „Benzodiazepine“
  • Erweiterungen der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“

Redaktionelle Korrekturen in der Anlage

  • Nummer 1.1
  • Nummer 1.2 Buchstabe b)
  • Nummer 2.1.3 Buchstabe b)
  • Nummer 2.2.2 Buchstabe c)
  • Nummer 3 Einleitung
  • Nummer 4 Buchstaben b) bis d)
  • Nummer 5.1 Buchstaben b) bis d)
  • Nummer 6 Buchstabe a) bis c) vorgesehen.

* Diese Erweiterung erfasst u.a. Hexahydrocannabinol (HHC)

Auskünfte zum Sachverständigenausschuss werden von der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegeben:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

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