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Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG
17.04.2014
42. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 05. Mai 2014 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)
Tagesordnung (TO)
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Ergänzung, Änderung, Annahme der Tagesordnung
TOP 3: Annahme des Protokolls der 41. Sitzung
TOP 4: Bericht des BMG
TOP 5: Bericht des BfArM
TOP 6: Neue Designerdrogen
Unterstellung neuer Stoffe in die Anlagen des BtMG
6.1: Synthetische Cannabinoide
Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
6.1.1 AB-FUBINACA
6.1.2 AB-PINACA
6.1.3 APICA (SDB-001, 2NE1)
6.1.4 BB-22 (QUCHIC)
6.1.5 FUB-PB-22
6.1.6 FDU-PB-22
6.1.7 THJ-2201 (AM-2201 Indazol-Analogon)
6.2: Phenylethylamine / Cathinon-Derivate
Aufnahme folgender Cathinon-Derivate und weiterer Phenylethylamine in die Anlage I zu § 1 Abs.1 BtMG:
6.2.1 4-Ethylmethcathinon (4-EMC)
6.2.2 4-Methylbuphedron (4-MeMABP)
6.2.3 5-APDB
6.2.4 6-APDB
6.2.5 5-EAPB
6.2.6 5-MAPB
6.2.7 6-MAPB
6.2.8 25B-NBOMe
6.2.9 25C-NBOMe
6.3: Tryptamine
Aufnahme folgender Tryptamine in die Anlage I zu § 1 Abs.1 BtMG:
6.3.1 5-Meo-DALT
6.3.2 5-Meo-MIPT
6.4: Sonstige Stoffe
Aufnahme der folgenden Stoffe in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
6.4.1 Desoxypipradrol (2-DPMP)
TOP 7: Chinas Vorschlag zur Unterstellung Ketamins unter das UN-Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe
zur Diskussion
TOP 8: Bewertung der Isomere von Betäubungsmitteln
zur Diskussion
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