BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Navigation und Service
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu X / Twitter
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu LinkedIn
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG
06.11.2014
43. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 01. Dezember 2014 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)
Tagesordnung (TO)
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Ergänzung, Änderung, Annahme der Tagesordnung
TOP 3: Annahme des Protokolls der 42. Sitzung
TOP 4: Vorstellung des Early Warning System (EWS)
Institut für Therapieforschung
TOP 5: Bericht des BMG
TOP 6: Bericht des BfArM
TOP 7: Neue Designerdrogen
Unterstellung neuer Stoffe in die Anlagen des BtMG
7.1: Synthetische Cannabinoide
Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
7.1.1 AB-CHMINACA
7.1.2 5F-ABICA (5F-AMBICA)
7.1.3 5F-AB-PINACA
7.1.4 5F-AMB
7.1.5 SDB-006
7.1.6 5F-SDB-006
7.1.7 THJ-018 (JWH-018 Indazol-Analogon)
7.2: Phenylethylamine / Cathinon-Derivate
Aufnahme folgender Cathinon-Derivate in die Anlage I zu § 1 Abs.1 BtMG:
7.2.1 PV8 (α-PEP, α-PHPP)
7.2.2 PV9 (α-POP)
7.3: Sonstige Stoffe
Aufnahme der folgenden Stoffe in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
7.3.1 4,4´-DMAR (para-Methyl-4-methylaminorex)
7.3.2 MT-45
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz