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Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG
02.05.2016
46. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 02. Mai 2016 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)
Tagesordnung (TO)
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Ergänzung, Änderung, Annahme der Tagesordnung
TOP 3: Annahme des Protokolls der 45. Sitzung
TOP 4: Vorstellung des Projekts Phar-Mon NPS
TOP 5: Bericht des BMG
TOP 6: Bericht des BfArM
TOP 7: Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)
Aufnahme weiterer NPS in die Anlagen des BtMG
7.1: Synthetische Cannabinoide
Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
7.1.1 JWH-018 Cyclohexylmethyl-Analogon (NE-CHMIMO)
7.1.2 5Cl-AKB48 (5C-AKB48)
7.1.3 5Cl-JWH-018 (JWH 018 N-(5-Chlorpentyl) Analogon)
7.1.4 5F-AMB-PICA (MMB-2201)
7.1.5 AMB-CHMICA
7.1.6 5F-MN-24 (5F-NNEI, 5F-NNE1)
7.2: Cathinon-Derivate
Aufnahme des folgenden Cathinon-Derivates in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
7.2.1 4-BMC (4-Brommethcathinon, Brephedron, 4-BMAP)
7.3: Zurückgestellte Stoffe aus früheren Sitzungen des Sachverständigenausschusses
Aufnahme der folgenden Stoffe in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
7.3.1 5F-NPB-22 (5F-PB-22 Indazol-Analogon)
7.3.2 alpha-PVT (α-PVT)
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