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Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG
02.05.2017
48. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 08. Mai 2017 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)
Tagesordnung (TO)
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Ergänzung, Änderung, Annahme der Tagesordnung
TOP 3: Annahme des Protokolls der 47. Sitzung
TOP 4: Bericht des BMG
TOP 5: Bericht des BfArM
TOP 6: Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)
Aufnahme weiterer NPS in die Anlagen des BtMG
6.1: Synthetische Cannabinoide
Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
6.1.1 CUMYL-PeGaClone
6.1.2 CUMYL-5F-P7AICA (SGT-263)
6.2: Sonstige Stoffe
Aufnahme des folgenden Stoffes in die Anlage I zu § 1 Abs.1 BtMG:
6.2.1 1P-LSD (1-Propionyl-Lysergsäurediethylamid)
TOP 7: Ergänzungen der Anlage zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
7.1 Cannabimimetika / synthetische Cannabinoide
Erweiterung der vom NpSG erfassten Kernstrukturen um das
Carbazol-Ringsystem (Punkt 2.1 der Anlage zum NpSG)
7.2 Synthetische Opioide
Erweiterung der vom NpSG erfassten Stoffgruppen um die Stoffgruppe
der synthetischen Opioide
7.3 Tryptamine
Erweiterung der vom NpSG erfassten Stoffgruppen um die Stoffgruppe
der Tryptamine
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