BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Navigation und Service
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu X / Twitter
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu LinkedIn
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG
und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG
07.05.2018
50. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) am 7. Mai 2018 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)
Tagesordnung (TO)
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Ergänzung, Änderung, Annahme der Tagesordnung
TOP 3: Annahme des Protokolls der 49. Sitzung
TOP 4: Bericht des BMG
TOP 5: Bericht des BfArM
TOP 6: Neue Designerdrogen
Aufnahme neuer Stoffe in die Anlagen des BtMG
6.1: Synthetische Cannabinoide
Aufnahme des folgenden synthetischen Cannabinoids
in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
6.1.1 CUMYL-4CN-BINACA
6.2: Synthetische Opioide
Aufnahme folgender synthetischer Opioide
in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:
6.2.1 Cyclopropylfentanyl
6.2.2 4-Fluorisobutyrylfentanyl (4F-iBF)
6.2.3 Methoxyacetylfentanyl
6.2.4 Tetrahydrofuranylfentanyl (THF-F)
6.2.5 U-48800
TOP 7: Erweiterung der vom Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfassten Stoffgruppen
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz