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Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel

Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) tagt bei Bedarf; in der Regel zweimal jährlich. Er beschließt Empfehlungen zur Änderung oder Ergänzung der in den Anlagen I bis III des BtMG aufgeführten Stoffe und Zubereitungen und der Liste der Stoffgruppen in der Anlage des NpSG.

Geschäftsordnung, Tagesordnungen, Ergebnisse Ausschusssitzungen

Gemäß §§ 6, 12, 13 der Geschäftsordnung des Sachverständigenausschusses werden die Geschäftsordnung, die Tagesordnungen sowie die Ergebnisse der Ausschusssitzungen hier veröffentlicht.

Tagesordnungen und Ergebnisse der Ausschusssitzungen:

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