BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1011 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1013 am 1. Juli 2015

Am 27. Juni 2015 sind im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1011 (ABl. EU L 162 vom 27.6.2015, S. 12) zur Ergänzung der Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und Nr. 111/2005 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1013 (ABl. EU L 162 vom 27.6.2015, S. 33) mit Vorschriften in Bezug auf die Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und Nr. 111/2005 veröffentlicht worden. Sie treten am 1. Juli 2015 in Kraft und gelten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar.
Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1011 wird die Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 aufgehoben.

Diese Verordnungen beinhalten folgende wesentliche Änderungen:

Registrierung

  • Festlegung von Bedingungen für die Registrierung: Artikel 5 der Delegierten Verord¬nung enthält Vorschriften für die Beantragung einer Registrierung, die in wesentlichen Punkten den Erlaubnisvorschriften entsprechen. Nach Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsverordnung wird eine Registrierung in dem in Anhang II dieser Verordnung festgelegten Format gewährt.
  • Verwender von Essigsäureanhydrid unterliegen ab 1. Juli 2015 der Registrierungspflicht. Artikel 5 der Delegierten Verordnung legt Einzelheiten zum Registrierungsverfahren fest. Bei Beantragung der Registrierung sind Angaben zum Verwendungszweck des Essigsäureanhydrids zu übermitteln.

Ausfuhrgenehmigungen im vereinfachten Verfahren

  • Auf Antrag des Wirtschaftsbeteiligten kann eine Ausfuhrgenehmigung im vereinfachten Verfahren auch für erfasste Stoffe der Kategorie 4 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 erteilt werden.

Liste der Bestimmungsländer für Ausfuhren von erfassten Stoffen der Kategorie 3

  • Ab 1. September 2015 sind auch Ausfuhren von Salz- und Schwefelsäure in die Russische Föderation ausfuhrgenehmigungspflichtig.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK