Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1475
Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1475
Unterstellung von 4-Piperidon und 1-Boc-4-piperidon unter die Grundstoffüberwachung.
Am 25. Juli 2025 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1475 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 betreffend die Aufnahme bestimmter Drogenausgangsstoffe in die Liste der erfassten Stoffe veröffentlicht worden. Sie gilt ab dem 14. August 2025 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar.
4- Piperidon und 1-Boc-4-piperidon wurden in die Kategorie 1 des Anhangs der vorgenannten Verordnungen neu aufgenommen. Damit unterliegen sie mit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung am 14. August 2025 der Erlaubnis- sowie der Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflicht nach den oben genannten Verordnungen.