Grundstoffe
Aufgaben
Grundstoffe (Synonyme: Drogenausgangsstoffe, erfasste Stoffe) im Sinne der Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und Nr. 111/2005 sind die in den Kategorien 1 - 3 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 sowie in den Kategorien 1 - 4 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 aufgeführten Stoffe einschließlich ihrer Salze und Stereoisomere, mit Ausnahme von Cathin, sofern das Bestehen solcher Formen möglich ist.
Grundsätzlich sind Mischungen und Naturprodukte, die derartige Stoffe enthalten, auch Grundstoffe. Davon ausgenommen sind jedoch Mischungen und Naturprodukte, die Grundstoffe enthalten und so zusammengesetzt sind, dass diese nicht einfach verwendet oder leicht und wirtschaftlich herausgezogen oder abgetrennt werden können.
Weiterhin ausgenommen sind Arzneimittel gemäß der Definition der Richtlinien 2001/83/EG und 2001/82/EG, mit Ausnahme der ephedrin- und pseudoephedrinhaltigen Human- und Tierarzneimittel der Kategorie 4 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 111/2005.
Das BfArM, ist die zuständige Behörde für die Überwachung des Inverkehrbringens von Grundstoffen durch in Deutschland ansässige Wirtschaftsbeteiligte sowie für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Stoffe der Kategorie 1 sowie von Ausfuhrgenehmigungen für Stoffe aller vier Stoffkategorien. Diese Aufgabe wird innerhalb des BfArM von der Bundesopiumstelle wahrgenommen.
Liste der Grundstoffe
Hier finden Sie die Liste der Grundstoffe als PDF-Datei und eine inhaltsgleiche Excel-Datei.
Formulare
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über die Erteilung einer Sondererlaubnis für Zollbehörden gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 12 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/1011
- Bekanntmachung über die Erteilung einer Sondererlaubnis für Apotheken gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004
- Bekanntmachung über die Erteilung einer Sondererlaubnis für die Bundeswehr gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004