BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Hinweise für Patientinnen und Patienten

Mit dem zum 01.04.2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetz (CanG) werden unter anderem Cannabis zu medizinischen Zwecken und Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken aus dem Anwendungsbereich des BtMG herausgenommen und im Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG) neu geregelt. Auf Grund einer neuen Risikobewertung entfällt damit für Cannabis die Eigenschaft als Betäubungsmittel. Cannabis zu medizinischen Zwecken wird nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept, sondern auf einem ‚normalen‘ Rezept verschrieben. Bitte beachten Sie, dass das BfArM keine Informationen zur therapeutischen Anwendung von Cannabisarzneimitteln geben kann. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt an. Für Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Hinweise für Patientinnen und Patienten

Wo bekomme ich Informationen zu den Erkrankungen, bei denen Cannabisarzneimittel angewendet werden können?

Besprechen Sie bitte mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, ob Cannabisarzneimittel für die Behandlung der bei Ihnen vorliegenden Erkrankung oder Symptomatik geeignet sind.

Wo bekomme ich Informationen zur Dosierung?

Sollten Cannabisarzneimittel zur Behandlung der bei Ihnen vorliegenden Erkrankung oder Symptomatik infrage kommen, so wird Sie Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt über die Dosierungsanleitung informieren.

Wo bekomme ich Informationen zur Darreichungsform?

Sollten Cannabisarzneimittel zur Behandlung der bei Ihnen vorliegenden Erkrankung oder Symptomatik infrage kommen, so wird Ihnen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt Informationen zu geeigneten Darreichungsformen und ihre Art der Anwendung geben.

Dürfen Patientinnen und Patienten während der Anwendung von Cannabisarzneimitteln am Straßenverkehr teilnehmen?

Sie sollten mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt besprechen, ob die Teilnahme am Straßenverkehr unter der Anwendung von Cannabisarzneimitteln möglich ist. Insbesondere zu Beginn der Therapie sowie in der Findungsphase für die richtige Dosierung ist von einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr abzuraten.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Bezüglich der Fertigarzneimittel Sativex® (Dickextrakte aus Cannabis), Marinol® (Wirkstoff: Dronabinol) und Canemes® (Wirkstoff: Nabilon) verweisen wir auf die jeweilige Packungsbeilage. Besprechen Sie bitte mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, mit welchen Nebenwirkungen bei der Anwendung von Cannabisarzneimitteln zu rechnen ist.

Welche Wechselwirkungen können auftreten?

Bezüglich der Fertigarzneimittel Sativex® (Dickextrakte aus Cannabis), Marinol® (Wirkstoff: Dronabinol) und Canemes® (Wirkstoff: Nabilon) verweisen wir auf die jeweilige Packungsbeilage. Besprechen Sie bitte mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, welchen Kontraindikationen bei der Anwendung von Cannabisarzneimitteln vorliegen.

Was müssen Patientinnen und Patienten beachten, die Cannabis rauchen?

Von der Anwendungsart Rauchen wird abgeraten. Durch den Verbrennungsprozess entstehen Giftstoffe, die zu körperlichen Schäden führen können. Besprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. mit Ihrem behandelnden Arzt, welche Darreichungsform und welche Anwendungsart für die Therapie Ihrer Erkrankung oder Symptome am besten geeignet sind.

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