Medizinisches Cannabis
Überblick
Zum 01.04.2024 sind wesentliche Teile des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabis-Gesetz - CanG) in Kraft getreten. Es handelt sich um ein Artikelgesetz. Artikel 1 beinhaltet das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG), Artikel 2 das Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG). Mit weiteren Artikeln des Gesetzes werden u.a. das Betäubungsmittelgesetz, die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung angepasst.
Cannabis wird aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herausgenommen. Cannabis zu medizinischen Zwecken und Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken werden zukünftig im MedCanG geregelt. Zuständige Behörde für die Anwendung des MedCanG ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Lediglich der Verkehr mit Medizinischem Cannabis bei Ärztinnen, Ärzten und in Apotheken unterliegt der Überwachung der jeweiligen Landesbehörden.
Dem BfArM fallen keinerlei Aufgaben im Zusammenhang mit dem KCanG zu.
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Pressemitteilungen
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