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Anbau von Schlafmohn in Deutschland

Rund 190 Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe sind derzeit im Besitz einer von der Bundesopiumstelle ausgestellten betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis zum Anbau von Schlafmohn (Papaver somniferum). Diese Zahl hat sich in den letzten 6 Jahren nahezu verdreifacht. Das zunehmende Interesse sowohl am biologischen, wie auch am konventionellen Anbau von Schlafmohn zeigt sich deutlich an der stetig wachsenden jährlichen Anbauflächengröße. Waren es im Jahr 2016 noch 166 Hektar, so wurden im Jahr 2021 bereits 1077 Hektar Schlafmohn in ganz Deutschland angebaut.  
Der Anbau selbst dient in der Regel der Gewinnung von Schlafmohnsamen. Diese werden als Lebensmittel, z.B. im Backwerk eingesetzt oder zu kaltgepressten Ölen weiterverarbeitet. Auch in vielen Gärten wird Schlafmohn zu Zierzwecken angebaut.

In Deutschland unterstehen die Pflanzen und Pflanzenteile von Papaver somniferum den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. Dies ist vor allem auf das im Milchsaft der Pflanze enthaltene Morphin zurückzuführen. Der Anbau ist daher, unabhängig von der Zahl der Pflanzen, erlaubnispflichtig und zwar sowohl bei gewerblicher als auch bei privater Nutzung. Angebaut werden dürfen ausschließlich morphinarme Sorten. Hierzu zählen die beiden Sommermohnsorten „Mieszko“ und "VIOLA" sowie die Wintermohnsorte "ZENO MORPHEX" mit einem Morphingehalt von jeweils unter 0,02 %.

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