Bundesopiumstelle
Versorgung sichern. Missbrauch verhindern.
Die Bundesopiumstelle überwacht den legalen Betäubungsmittelverkehr. Betäubungsmittel sind alle die Stoffe, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind. Dazu gehören sowohl Stoffe, die in der Medizin verwendet werden, wie z.B. starke Schmerzmittel, als auch Stoffe, die illegal missbraucht werden.
Gemeinsam ist diesen Stoffen, dass sie bei Fehlanwendung oder Missbrauch süchtig machen und die Gesundheit schädigen können. Aus diesem Grund wird auch der legale Verkehr mit Betäubungsmitteln - vom Import der Rohstoffe für die Herstellung bis hin zur Auslieferung der betäubungsmittelhaltigen Arzneimittel an die Apotheken - von der Bundesopiumstelle überwacht.
Rechtsgrundlagen
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über die Erteilung einer Sondererlaubnis für Zollbehörden gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 12 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/1011
- Bekanntmachung über die Erteilung einer Sondererlaubnis für Apotheken gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004
- Bekanntmachung über die Erteilung einer Sondererlaubnis für die Bundeswehr gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004