Spezialisierte
Ethik-Kommission
für besondere Verfahren nach § 41c AMG
Die Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren nach § 41c des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist ein zentrales Element des Medizinforschungsgesetzes zur Stärkung der Arzneimittelforschung und -entwicklung in Deutschland. Sie prüft insbesondere ethische Aspekte bestimmter klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln, insbesondere hochinnovative oder ethisch besonders anspruchsvolle Verfahren.
Ihr Ziel ist es, den Schutz von Studienteilnehmenden sicherzustellen und gleichzeitig den wissenschaftlichen Fortschritt zu fördern.
Pressemitteilung vom 30. Juni 2025: Spezialisierte Ethik-Kommission nimmt Arbeit auf
Stand des Interessenbekundungsverfahrens
Wir bedanken uns sehr herzlich für alle eingesendeten Bewerbungen zum Interessensbekundungsverfahren
für die Mitarbeit in der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren (SEKbV).
Das Verfahren wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prozessiert.
Alle Interessenten werden im Laufe der nächsten Wochen zum Stand benachrichtigt.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der Spezialisierten Ethikkommission für besondere Verfahren (SEKbV) wurde am BfArM eingerichtet und unterstützt die Kommission in allen organisatorischen Belangen sowie bei der Beratung der klinischen Prüfungen.
Sie ist Ansprechpartner für Behörden, Sponsoren, Antragsteller und andere Einrichtungen.
Kontakt

Für weitere Informationen zur Spezialisierten Ethik-Kommission und ihrer Geschäftsstelle am BfArM stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: GS-sekbv@bfarm.de
Ansprechpersonen: Dr. Guido Grass (Leitung der Geschäftsstelle), Karolina Mäder (Wiss. Mitarbeiterin der Geschäftsstelle), Tala Karaki und Saskia Müller (Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle)