BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Familienfreundlicher Arbeitgeber

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schafft Rahmenbedingungen, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Lage versetzen,

  • Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können,
  • nach Familienzeiten ins Berufsleben zurückzukehren
  • sowie Führungspositionen und Karriere mit Familie zu erreichen.

Familie umfasst nach unserem Verständnis alle Formen des auf Dauer angelegten privaten Zusammenlebens. Dieses Zusammenleben zeichnet sich dadurch aus, Verantwortung füreinander zu übernehmen – auch generationenübergreifend. Über die „klassische“ Familie hinaus sind damit ebenso Alleinerziehende, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder, Sorgeberechtigte, Patchwork- und Pflegefamilien sowie Menschen mit Pflegebedürftigen und älteren Angehörigen gemeint.

Auszeichnung mit Zertifikat zum „audit berufundfamilie“

Zum 15.03.2022 bestätigte die „berufundfamilie Service GmbH“ dem BfArM zum vierten Mal das Zertifikat „audit berufundfamilie“. Mit dem erfolgreichen Abschluss des sogenannten „Dialogverfahrens“ wurde die langjährige, nachhaltige familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik des BfArM explizit gewürdigt. Eine feierliche virtuelle Veranstaltung zu Ehren aller ausgezeichneten Arbeitgeber findet hierzu am 21.06.2022 statt.

Für seine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik erhielt das BfArM am 25. Juni 2019 zum dritten Mal das Zertifikat zum „audit berufundfamilie". Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Den Prozess der sogenannten Auditierung nach den Kriterien der berufundfamilie Service GmbH hat das BfArM erstmals 2012 erfolgreich durchlaufen. Im März 2016 wurden wir zum zweiten Mal mit dem Zertifikat ausgezeichnet. Mit der Zertifizierung gilt das BfArM in vielen Bereichen als Aushängeschild für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Erfahren Sie mehr über unsere attraktiven Rahmenbedingungen:

Unterschiedliche Arbeitsmodelle

Arbeiten in Teilzeit

Teilzeit ist in fast allen Arbeitsbereichen des Institutes möglich. Dabei sind unterschiedlichste Teilzeitmodelle denkbar. Arbeiten in Teilzeit kann vorübergehend oder auch dauerhaft erfolgen. Der Wechsel von Teilzeit in Vollzeit ist möglich.

Arbeiten in Gleitzeit

Das BfArM bietet attraktive Arbeitszeitregelungen. In allen Fachbereichen des Institutes gehört das Arbeiten in Gleitzeit zur Praxis. Gleitzeit bedeutet, dass der Beginn (morgens ab 6 Uhr) bzw. das Ende (abends bis 19.45 Uhr) eines Arbeitstages innerhalb bestimmter Grenzen frei bestimmt werden kann. Die Gleitzeit im BfArM beinhaltet eine Kernzeit (von 9 bis 14 Uhr), die beachtet werden muss. Sollte es erforderlich sein, können Gleitzeit und Kernzeit auch individuell festgelegt werden. Die Arbeitszeitregelungen im BfArM bieten die Möglichkeit, bei entsprechenden Mehrarbeitsstunden bis zu 16 Gleittage im Kalenderjahr nehmen zu können.

Einrichtung von Langzeitkonten

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, ein Langzeitkonto zu führen. Darauf können Mehrarbeitsstunden, Überstunden oder auch nicht in Anspruch genommener Urlaub verbucht werden. Diese Ansprüche können dann zu einem späteren Zeitpunkt insgesamt oder in Teilen geltend gemacht werden. Die Einrichtung eines Langzeitkontos ist attraktiv für diejenigen, die zeitliche Spielräume für längere Auszeiten gewinnen möchten. Während der Auszeit erhalten die Mitarbeitenden ihr Gehalt aus dem angesparten Guthaben auf dem Langzeitkonto weiter.

Befristete Auszeit (Sabbatical)

Eine Auszeit von bis zu einem Jahr nehmen? Im BfArM haben Sie diese Option. Dieses sogenannte Sabbatical setzt voraus, dass zuvor entsprechende Zeiten erwirtschaftet werden. Das heißt, dass in der Ansparphase mehr gearbeitet als vergütet wird. In der Phase der Inanspruchnahme sind die Beschäftigten von der Arbeitsverpflichtung befreit. Gehalt, Sozialversicherungen u.ä. werden während der Auszeit weiter gewährt.

Individuelle Wochenarbeitszeitgestaltung

Das BfArM bietet seinen Mitarbeitenden an, die Arbeitszeit auf die fünf Wochenarbeitstage individuell zu verteilen. Dabei sind dienstliche Belange und die Kernzeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch den Samstag mit als Wochenarbeitstag zu nutzen. Dieses „5in6-Modell“ macht es möglich, dass Arbeitszeiten, die an Samstagen anfallen, zeitnah durch freie Tage in der normalen Arbeitswoche danach wieder ausgeglichen werden.

Flexible Arbeitsorganisation

Mobiles Arbeiten

Es treten Situationen ein, in denen Beschäftigte verstärkt in ihren familiären Pflichten gefordert sind. Oftmals wollen und können die betroffenen Beschäftigten trotzdem ihrer Arbeit nachgehen. Für diese Fälle bieten wir mobiles Arbeiten an. Über moderne Kommunikationstechnik können Dienstgeschäfte zeitweise ortsunabhängig erledigt werden. Für diese Zeit besteht keine Pflicht zur Anwesenheit in der Dienststelle.

Familienkompatible Fortbildungsmaßnahmen

Im BfArM gibt es Fortbildungsangebote, die familiäre Verpflichtungen besonders berücksichtigen. Diese Fortbildungsmaßnahmen finden in der Regel ausschließlich an Vormittagen statt. Bei mehrtägigen familienkompatiblen Fortbildungsveranstaltungen sind häufig Freitage ausgenommen.

Unterstützung von Familien

Angebot eines Familienservice

Mit der awo lifebalance GmbH hat das BfArM einen Vertragspartner, der unsere Beschäftigten bei der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen unterstützt. Die Vermittlungsleistung der awo lifebalance GmbH wird vom BfArM finanziert; die Leistungen selbst tragen die Mitarbeitenden. Der Familienservice steht den Beschäftigten an sieben Tagen in der Woche telefonisch oder online zur Verfügung. Online stellt die awo lifebalance GmbH zudem ein sogenanntes Lebenslagen-Portal bereit.

Kinderbetreuung und Ferienangebote

Wir unterstützen unsere Beschäftigten aktiv bei der Betreuung von Kindern. Zum einen besteht die Möglichkeit, zwei Kindertagesstätten in räumlicher Nähe mit zu nutzen. Der Familienservice awo lifebalance GmbH des BfArM bietet ebenfalls die Vermittlung von Kindertagesstätten oder Tagesmüttern an. Des Weiteren steht den Mitarbeitenden des BfArM ein Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung, das mit einem Büroarbeitsplatz und einer separaten Spielecke für Kinder eingerichtet ist. Darüber hinaus ist unser Familienservice auch bei der Suche nach Ferienangeboten für Kinder behilflich. Hier können unsere Beschäftigten spezielle Ferienangebote für Kinder von 4 bis 14 Jahren und Jugendliche bis 16 Jahren in Anspruch nehmen.

Beratung bei Pflegesituationen und Vermittlung von Pflegeleistungen

Der Familienservice der awo lifebalance GmbH berät unsere Beschäftigten zu Fragen der Pflege und Vermittlung von Pflegeleistungen in Notfällen. Konkret besteht das Angebot der Notfallbetreuung Pflege aus der Beratung zur Absicherung der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger sowie der schnellen Vermittlung von Unterstützungs- und Versorgungslösungen für pflegebedürftige Angehörige.

Auch können unsere Beschäftigten Familienpflegezeiten nehmen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt bis zu 24 Monate – bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden. Zudem wird die Möglichkeit einer Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz von bis zu drei Monaten angeboten. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen für Mitarbeitende, die in einer akut aufgetretenen Pflegesituation Zeit benötigen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen, wird durch das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung abgefedert.

Sozialwerk.Bund

Unsere Beschäftigten können Mitglied im Sozialwerk des Bundes (kurz: Sozialwerk.Bund) werden. Das Sozialwerk.Bund bietet die Förderung und Durchführung von Maßnahmen auf den Gebieten Familien- und Erwachsenenerholung, Kinderkuren, Jugendbegegnungen im In- und Ausland, Mutter- oder Vaterkuren, Mutter- oder Vater-Kind-Kuren, Unterstützung/Betreuung hilfsbedürftiger Personen, Behinderten- und Seniorenfreizeiten sowie staats- und sozialpolitische Bildungsveranstaltungen. Die Mitgliedsbeiträge sind niedrig. Das Sozialwerk.Bund verfolgt als eingetragener Verein gemeinnützige Wohlfahrtszwecke.

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