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Kann ich meine EU-Konformitätsbescheinigung (für Ärzte / Ärztinnen, Zahnärzte / Zahnärztinnen, Apotheker / Apothekerinnen) online beantragen?

Ja, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland absolviert haben. Verwenden Sie hierzu folgende Links:

Bundesportal - EU-Konformitätsbescheinigung für Ärztinnen und Ärzte beantragen
Bundesportal - EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte beantragen
Bundesportal - EU-Konformitätsbescheinigung für Apothekerinnen und Apotheker beantragen

Nein, wenn Sie Ihr Studium im Drittland (außerhalb der EU) abgeschlossen haben.

Wie lange dauert es, bis ich meine EU-Konformitätsbescheinigung erhalte?

Nach dem Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen dauert es in der Regel zwei Wochen bis Sie Ihre Bescheinigung erhalten. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, senden wir Ihnen die Bescheinigung zusätzlich vorab als elektronisch gesiegeltes Dokument.

Wird die Ausstellung der EU-Konformitätsbescheinigung beschleunigt, wenn vorab die Dokumente per E-Mail zugesendet werden?

Nein. Die Bescheinigung kann erst ausgestellt werden, wenn die amtlich beglaubigten Kopien vorliegen.

Lässt sich die Bearbeitungszeit verkürzen?

Nein. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet.

Kann ich die Bescheinigung auch in einer anderen als der deutschen Sprache bekommen?

Nein. Die Bescheinigungen werden in deutscher Sprache ausgeteilt.

Was ist eine amtliche Beglaubigung und wo erhalte ich diese?

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt die Echtheit eines Dokuments dahingehend, dass die Kopie (Abschrift) inhaltlich mit dem Original (Urschrift) übereinstimmt.

Sie erhalten eine amtliche Beglaubigung von jeder öffentlichen Stelle, die landesrechtlich dazu ermächtigt ist und ein entsprechendes Dienstsiegel führt. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Gemeinde- und Stadtverwaltungen (Rathaus, Bürgeramt), Landkreise, Kreisverwaltungen und untere Verwaltungsbehörden (Landratsamt)
  • Gerichte und Notare (in der Regel höhere Gebühren als bei den Verwaltungsbehörden)

Im Falle von Zeugnissen können zusätzlich folgende Stellen eine amtliche Beglaubigung ausstellen:

  • Die Schule oder Universität, welche das Zeugnis ursprünglich ausgestellt hat

Ob noch weitere Behörden, Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts (Kirchen, Sparkassen, gesetzliche Krankenkassen) zur amtlichen Beglaubigung befugt sind, variiert je nach Bundesland und kann hier daher nicht abschließend beantwortet werden.

NICHT amtlich beglaubigen dürfen Rechtsanwälte, Steuerberater, Buchprüfer und Vereine.

Wo erhalte ich elektronisch gesiegelte Dokumente für die digitale Beantragung im Bundesportal?

Sie erhalten diese beim Notar gemäß §39a Beurkundungsgesetz (BeurkG).

Reichen auch amtliche beglaubigte Kopien aus, die älter als drei Monate sind?

Bei der Approbationsurkunde darf die Beglaubigung nicht älter als drei Monate sein; alle übrigen Dokumente können auch ein älteres Beglaubigungsdatum führen.

Unter welchen Bedingungen ist das Einreichen der deutschen Approbationsurkunde zwingend erforderlich?

Wenn das Studium im Ausland (außerhalb der EU) abgeschlossen wurde, benötigen wir neben weiteren Unterlagen Ihre deutsche Approbationsurkunde. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Sie über die genauen Anforderungen vorab informieren können.

Wenn das Studium in Deutschland abgeschlossen wurde, benötigen wir ausschließlich Ihr Zeugnis über die (Zahn-) Ärztliche bzw. Pharmazeutische Prüfung (letzter Abschnitt), in Form einer amtlich beglaubigten Kopie.

Wie viel kostet die Erteilung der Bescheinigung?

Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenlos.

Wo bekomme ich eine Apostille auf die vom Bund ausgestellte Bescheinigung?

Eine Apostille bestätigt bei einer Urkunde die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels. Hierfür wenden Sie sich bitte an das

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel

E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de

Internet: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Hotline: 030-184730 16500

Wo bekomme ich das "Certificate of Good Standing"?

Das "Certificate of Good Standing" (Unbedenklichkeitsbescheinigung) ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes. Es bestätigt auch, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.

Das "Certificate of Good Standing" erhalten Sie von der Landesgesundheitsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie ärztlich oder zahnärztlich tätig sind oder zuletzt waren.

Wo bekomme ich eine Bestätigung der Konformität meiner Weiterbildung zur/zum Fachärztin/Facharzt mit dem EU-Recht?

Hierfür wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesärztekammer.

Übersicht der Adressen der Landesärztekammern

Wo bekomme ich als Tierärztin/Tierarzt eine EU-Konformitätsbescheinigung?

Für Bescheinigung über die Entsprechung einer tierärztlichen Ausbildung mit den Mindestanforderungen nach Artikel 38 der RL 2005/36/EG ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zuständig. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an das dortige Referat 325.

325@bmel.bund.de

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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