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OPS 2025 - Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung nach den §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels

Vom 05. November 2024

Am 1. Januar 2025 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Version 2025 in Kraft. Verbindliche Referenzfassung ist das Systematische Verzeichnis des Operationen- und Prozedurenschlüssels Version 2025 als PDF. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom 16. November 2023 (BAnz AT 11.12.2023 B2) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Für die Anwendung des OPS wird Folgendes bestimmt:
Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenlokalisation eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):

  • R für rechts
  • L für links
  • B für beidseitig

Für die Anwendung des OPS in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V wird zusätzlich bestimmt, dass ausschließlich die vom Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gemäß § 87 SGB V im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgeführten Kodes zu verwenden sind.

Bonn, den 05. November 2024

215 - 20542 - 02

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Michael Weller

Quellenangaben

Fundstelle: BAnz AT 03.12.2024 B5
Erscheinungsdatum: Veröffentlicht am Montag, dem 03. Dezember 2024
Datum der Bekanntmachung: 2024-11-05
Institution: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)