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OPS 2026 - Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung nach den §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels

Vom 18. November 2025

Am 1. Januar 2026 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Version 2026 in Kraft. Verbindliche Referenzfassung ist das Systematische Verzeichnis des Operationen- und Prozedurenschlüssels Version 2026 als PDF. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom 05. November 2024 (BAnz AT 03.12.2024 B5) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Für die Anwendung des OPS wird Folgendes bestimmt:

Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenlokalisation eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):

  • R für rechts
  • L für links

Für die Anwendung des OPS durch die nach § 95 Absatz 1 Satz 1 SGB V an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer wird zusätzlich bestimmt, dass ausschließlich die Kodes zu verwenden sind, die

  • vom Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gemäß § 87 SGB V im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgeführt,
  • im Katalog gemäß § 115b SGB V vereinbart oder
  • für die Vergütung gemäß § 115f SGB V ausgewählt sind.

Bonn, den 18. November 2025

43042#00001

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Geiger

Quellenangaben

Fundstelle: BAnz AT 09.12.2025 B6
Erscheinungsdatum: Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2025
Datum der Bekanntmachung: 2025-11-18
Institution: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)