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Warum gibt es für manche Diagnosen mehr als eine Schlüsselnummer, z.B. beim Kreuz-Stern-System? (ICD-10-GM Nr. 0010)

Thema: Doppelkodierung, Mehrfachkodierung

seit ICD-10-SGB-V 1.3

Bei der Kodierung nach der ICD-10 ist - wie schon bei der ICD-9 - bei bestimmten diagnostischen Feststellungen eine besondere Art der Doppelkodierung möglich, bei der ein Kode für die Ätiologie, der zweite für die Manifestation einer Krankheit steht. Diese Ätiologie- und Manifestationsverschlüsselung erfolgt entsprechend dem sog. Kreuz-Stern-System, das sowohl in der WHO- als auch in der GM-Fassung der ICD-10 gilt. Zu beachten ist, dass bei der Anwendung des Kreuz-Stern-Systems in der ICD-10-GM im ambulanten und stationären Bereich bereichsspezifische Kodierrichtlinien vorrangig gelten.

Bei einer Rötelnenzephalitis z.B. manifestiert sich die allgemeine Infektionskrankheit Röteln am speziellen Organ Gehirn: Ätiologie Röteln (B06.0+ Röteln mit neurologischen Komplikationen) und Manifestation Gehirn (G05.1* Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis bei anderenorts klassifizierten Viruskrankheiten). Die Verschlüsselung lautet: B06.0+ G05.1*

Wenn nur eine Schlüsselnummer angegeben werden soll, hat die Ätiologie-Schlüsselnummer Vorrang. Dies ist z.B. bei der sog. unikausalen Todesursachenverschlüsselung mit der ICD-10-WHO der Fall. Die Rötelnenzephalitis wird dann mit B06.0 verschlüsselt; das Kreuz braucht dann nicht angegeben zu werden.

Während in der ICD-9 als Kreuz-Schlüsselnummern nur Schlüsselnummern verwendet werden konnten, die explizit in der Systematik ein Kreuz trugen, kann in der ICD-10 jede primäre Schlüsselnummer (also jede Schlüsselnummer ohne Stern und (in der GM-Ausgabe) ohne Ausrufezeichen) zur Kreuz-Schlüsselnummer werden, wenn eine Kombination mit einer Sternschlüsselnummer medizinisch sinnvoll ist. Die Diagnose "Glaukom bei Aniridie" z.B. wird laut Alphabetischem Verzeichnis mit Q13.1+ H42.8* verschlüsselt; Q13.1 ist jedoch im Systematischen Verzeichnis nicht als Kreuz-Schlüsselnummer gekennzeichnet.

An beliebige primäre Schlüsselnummern einen Stern oder ein Ausrufezeichen (nur in der SGB-V- bzw. GM-Fassung) anzuhängen, ist dagegen nicht erlaubt.

Neben der Doppelkodierung nach dem Kreuz-Stern-System gibt es - meist beschränkt auf die ICD-10-GM - weitere Arten der Doppel- oder Mehrfachkodierung: obligatorische, durch einen Hinweis vorgeschriebene Kombination eines Primärkodes mit einem Ausrufezeichenkode, Kombination aus Primärkode und optionalen Ausrufezeichenkodes, Kombination aus zwei Primärkodes, Kombination aus einem Primärkode und mehreren Sekundärkodes und andere. Derartige Konstellationen ergeben sich in der Regel aus den Hinweisen ("Soll … angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen") zu einzelnen Kodes oder aus den bereichsspezifischen Kodierrichtlinien.

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer GM-0010 Bezugskode(s) Allgemein Gültigkeit seit ICD-10-SGB-V 1.3 Publikationsdatum 01. Januar 2000

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