BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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KKG AG SNOMED

Aufgaben

Zur Beratung des Einsatzes und der Weiterentwicklung von SNOMED CT im Rahmen des § 355 Abs. 7 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) wurde 2021 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Arbeitsgruppe (AG) beim Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) eingesetzt, in der die maßgeblichen Fachkreise vertreten sind. Die (AG SNOMED CT berät das BMG und das dem BMG nachgeordnete Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei der Erarbeitung, Pflege und Weiterentwicklung von SNOMED CT für das deutsche Gesundheitswesen. Dies umfasst insbesondere:

  • die Koordination von Änderungen, die sich aus nationalen und internationalen Fragestellungen ergeben,
  • Beiträge zur Übersetzung von SNOMED CT in die deutsche Sprache,
  • die Entwicklung einer Deutschland-spezifischen Erweiterung von SNOMED CT,
  • die Entwicklung von Anwendungshilfen für SNOMED CT sowie
  • die Erarbeitung des deutschen Standpunkts für die europäischen und internationalen Gremien zur Weiterentwicklung und Anwendung von SNOMED CT.

Das BfArM ist die Geschäftsstelle für die administrative Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der AG SNOMED CT des KKG.

Mitglieder

Der AG SNOMED CT des KKG gehören als stimmberechtigte Mitglieder folgende Organisationen an:

  • die Bundesärztekammer (BÄK),
  • die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
  • die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF),
  • der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband),
  • die Unfallversicherungsträger,
  • die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund),
  • die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).

Der AG SNOMED CT des KKG gehören aufgrund der besonderen Fragestellungen als ständige Gäste folgende Organisationen an:

  • das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK),
  • das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG),
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
  • Bundeszahnärztekammer (BZÄK),
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK),
  • Vertreter der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene,
  • die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA),
  • die gematik GmbH,
  • der Verband der IT-Hersteller im Gesundheitswesen (bvitg),
  • das Robert-Koch-Institut (RKI),
  • das Paul-Ehrlich-Institut (PEI),
  • der Spitzenverband IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG),
  • die Mio 42 GmbH,
  • weitere ggf. fallweise nach Vorschlag der AG SNOMED heranzuziehende Sachverständige.

Statut

Unterlagen zu den Sitzungen

Die Sitzungen der AG SNOMED des KKG finden mindestens einmal im Jahr statt.
Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen werden nach der Verabschiedung durch die AG SNOMED hier veröffentlicht.

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