BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Strahlenschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren

Neue Strahlenschutzbestimmungen ab 01.07.2025

Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck medizinischer Forschung (im Folgenden: Strahlen­anwendungen) können gemäß §31 Strahlenschutz­gesetz (StrlSchG) genehmigungs­bedürftig oder gemäß §32 StrlSchG anzeigebedürftig sein.

Wenn eine solche Strahlen­anwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung eines Arzneimittels oder eines Medizinprodukts erfolgen soll, dann erfolgt die Antragstellung bzw. Anzeige der Strahlen­anwendung ab dem 1. Juli 2025 auf dem Weg, auf dem die klinische Prüfung selbst beantragt bzw. angezeigt wird.

  • Für klinische Prüfungen von Arzneimitteln über das europäische Clinical Trial Information System CTIS.
  • Für klinische Prüfungen von Medizinprodukten über das Deutsche Medizinprodukte­informations- und Datenbanksystem DMIDS

Das BfArM gibt hier einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Einreichung und die jeweiligen Ansprechpartner für den Arzneimittel- und den Medizinprodukte­bereich.

Einreichung der Anträge und Anzeigen

Regulationsbereich der klinischen PrüfungArzneimittelMedizinprodukte
Gesetzliche GrundlageStrahlen­anwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des § 4 Absatz 23 des Arzneimittel­gesetzes (AMG)Strahlen­anwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des Artikels 2 Nummer 45 der Verordnung (EU) 2017/745 oder im Rahmen einer sonstigen klinischen Prüfung im Sinne des § 3 Nummer 4 des Medizin­produkterecht- Durchführungs­gesetzes (MPDG)
AntragsportalCTISDMIDS
Einreichung des Antrags/ der Anzeige zur StrahlenanwendungMit Einreichung des Antrags der klinischen Prüfung in PART II (Abschnitt N_Suitability of Facility), CTISMit Einreichung des Antrags / der Anzeige der (sonstigen) klinischen Prüfung
Weitere Informationen zur Einreichung

Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten

Regulations­bereich der klinischen PrüfungVerfahrenstyp gemäß Strahlenschutz­gesetzInhaltlich zuständig für Strahlen­anwendungKontakt inhaltliche FragenInformationen zu erforderlichen Anlagen zur Strahlen­anwendungFormal zuständig für Strahlen­anwendung
ArzneimittelGenehmigungs­bedürftige Strahlen­anwendung (§31 StrlSchG

BfS + zuständige Ethik-Kommission

ePost@bfs.de BfS - AntragstellungBfS
Arzneimittel Anzeige­bedürftige Strahlen­anwendung (§32 StrlSchG)zuständige Ethik-KommissionÜbersicht der Ethik-Kommissionen gemäß AMGAK-EK - StrahlenschutzBfArM oder PEI gemäß § 77 AMG
MedizinprodukteGenehmigungs­bedürftige Strahlen­anwendung (§31 StrlSchG)

BfS + zuständige Ethik-Kommission

ePost@bfs.de BfS - AntragstellungBfS
Medizinprodukte Anzeige­bedürftige Strahlen­anwendung (§32 StrlSchG)zuständige Ethik-KommissionÜbersicht der Ethik-Kommissionen gemäß MPDGAK-EK - StrahlenschutzBfArM