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Anträge und Anzeigen zu Strahlenanwendungen zum Zweck der medizinischen Forschung ab dem 01. Juli 2025

Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck medizinischer Forschung (im Folgenden: Strahlenanwendungen) können gemäß §31 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) genehmigungsbedürftig oder gemäß §32 StrlSchG anzeigebedürftig sein.

Wenn eine solche Strahlenanwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung eines Arzneimittels oder eines Medizinprodukts erfolgen soll, dann erfolgt die Antragstellung bzw. Anzeige der Strahlenanwendung ab dem 01. Juli 2025 auf dem Weg, auf dem die klinische Prüfung selbst beantragt bzw. angezeigt wird.

  • Für klinische Prüfungen von Arzneimitteln über das europäische Clinical Trial Information System CTIS.
  • Für klinische Prüfungen von Medizinprodukten über das Deutsche Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem DMIDS

Das BfArM gibt hier einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Einreichung und die jeweiligen Ansprechpartner für den Arzneimittel- und den Medizinproduktebereich.

Einreichung der Anträge und Anzeigen

Regulationsbereich der klinischen PrüfungArzneimittelMedizinprodukte
Gesetzliche GrundlageStrahlenanwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des § 4 Absatz 23 des Arzneimittelgesetzes (AMG)Strahlenanwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des Artikels 2 Nummer 45 der Verordnung (EU) 2017/745 oder im Rahmen einer sonstigen klinischen Prüfung im Sinne des § 3 Nummer 4 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes (MPDG)
AntragsportalCTISDMIDS
Einreichung des Antrags/ der Anzeige zur StrahlenanwendungMit Einreichung des Antrags der klinischen Prüfung in PART II (Abschnitt N_Suitability of Facility), CTISMit Einreichung des Antrags / der Anzeige der (sonstigen) klinischen Prüfung
Weitere Informationen zur Einreichung
  • Hinweis auf Beantragung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung bzw. Einreichung der strahlenschutzrechtlichen Anzeige im Cover Letter (inklusive der Angabe ob radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlen betroffen sind)
  • Upload weiterer Dokumente gemäß Checkliste des BfS bzw. des AK-EK
  • Details zu CTIS
  • Hinweis auf Beantragung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung bzw. Einreichung der strahlenschutzrechtlichen Anzeige über Auswahlfeld „Strahlenanwendung“
  • Zusätzlicher Hinweis auf Strahlenanwendung im Coverletter erbeten.
  • Upload weiterer Dokumente gemäß Checkliste des BfS bzw. des AK-EK
  • Details zum DMIDS

Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten

Regulationsbereich der klinischen PrüfungVerfahrenstyp gemäß StrahlenschutzgesetzInhaltlich zuständig für StrahlenanwendungKontakt inhaltliche FragenInformationen zu erforderlichen Anlagen zur StrahlenanwendungFormal zuständig für Strahlenanwendung
ArzneimittelGenehmigungsbedürftige Strahlenanwendung (§31 StrlSchG

BfS + zuständige Ethik-Kommission

ePost@bfs.de BfS - AntragstellungBfS
Arzneimittel Anzeigebedürftige Strahlenanwendung (§32 StrlSchG)zuständige Ethik-KommissionÜbersicht der Ethik-Kommissionen gemäß AMGAK-EK - StrahlenschutzBfArM oder PEI gemäß § 77 AMG
MedizinprodukteGenehmigungsbedürftige Strahlenanwendung (§31 StrlSchG)

BfS + zuständige Ethik-Kommission

ePost@bfs.de BfS - AntragstellungBfS
Medizinprodukte Anzeigebedürftige Strahlenanwendung (§32 StrlSchG)zuständige Ethik-KommissionÜbersicht der Ethik-Kommissionen gemäß MPDGAK-EK - StrahlenschutzBfArM