Ethik-Kommissionen
Zuständige Ethik-Kommissionen für klinische Prüfungen/Leistungsstudien
Mit der klinischen Prüfung eines Medizinproduktes oder der Leistungsstudie eines In-vitro-Diagnostikums darf in Deutschland erst begonnen werden, wenn von der zuständigen Ethik-Kommission eine zustimmende Bewertung und (je nach Rechtsgrundlage) eine Genehmigung durch bzw. eine Anzeige an die zuständige Bundesoberbehörde (BfArM oder PEI) vorliegt.
Die nach MDR oder IVDR in Verbindung mit MPDG erforderliche zustimmende Bewertung der Ethik-Kommission ist vom Sponsor bei der nach Landesrecht für den Prüfer zuständigen, unabhängigen, interdisziplinär besetzten Ethik-Kommission zu beantragen. Die Ethik-Kommission hat die Aufgabe, den Prüfplan und die erforderlichen Unterlagen insbesondere nach ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und ob die in den gesetzlichen Vorschriften genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
Die unten aufgeführte Liste ist alphabetisch nach Bundesländern sortiert. Für die Richtigkeit und Aktualität der Adressen sind die in der Tabelle aufgeführten Ethik-Kommissionen zuständig.
Die Ethik-Kommissionen mit Zuständigkeiten für Arzneimittel finden Sie unter Arzneimittel - Ethik-Kommissionen.
Spezialisierte Ethik-Kommission
Die Geschäftsstelle der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren nach § 41c des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist beim BfArM.
Anschrift: Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228 99 307-0
E-Mail