BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Landesbehörden Inverkehrbringen

Zuständige Landesbehörden für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten

Die folgende Liste der zuständigen Behörden und Bundeswehr, die mit Anzeigen nach §§ 96 und 96a MPDG oder § 4 MPDG befasst sind, ist alphabetisch nach Bundesländern sortiert. Für die Richtigkeit und Aktualität der Adressen sind die gelisteten Behörden zuständig.

MP/IVD aktiv - ein aktives Medizinprodukt ist für seinen Betrieb von einer Energiequelle abhängig, z.B. Defibrillator (siehe Art. 2 (4) MDR)

MP Mess-fkt. - Medizinprodukt mit Messfunktion, z.B. Blutdruckmessgerät

Behörden-Codes in EUDAMED

Die hier angegebenen Behörden-Codes (DE/CAxx) und die jeweilige Zuordnung von Zuständigkeiten gelten nur für das DMIDS. Im neuen System EUDAMED (MDR) liegen für die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern geänderte, zentralisierte Zuständigkeiten und damit andere Behörden-Codes vor: MP-Messfunktion in BW ausschließlich DE/CA37, DE/CA38, DE/CA39, DE/CA40; Importeure in BW ausschließlich DE/CA302; MP/IVD in BY ausschließlich DE/CA304; MP/IVD in RP gemäß in EUDAMED hinterlegter PLZ-Tabelle.

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