BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Import nach Deutschland

Kann das MPI/DMIDS-Team beim BfArM die Echtheit von Bescheinigungen/Zertifikaten für Medizinprodukte bestätigen?

Nein, das BfArM kann Ihnen darüber keine Auskunft geben.

Welche Registrierungspflicht haben Importeure nach den Übergangsbestimmungen des § 96 bzw. 96a MPDG mit Verweis auf das Medizinproduktegesetz (MPG)?

Für Importeure gibt es seit dem 26.05.2022 (Geltungsbeginn IVDR, Aufhebung MPG) keine rechtliche Grundlage mehr für eine Registrierung im DMIDS. Die Registrierung von Importeuren erfolgt ausschließlich in der europäischen Datenbank EUDAMED. Es besteht KEINE Möglichkeit der Registrierung von "Einführern" im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) mehr.

Welche Registrierungspflicht haben Importeure nach MDR bzw. IVDR?

Die allgemeinen Pflichten der Importeure im Sinne der MDR bzw. IVDR (Geltungsbeginn 26.5.2021 bzw. 26.05.2022) entnehmen Sie bitte Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/745 bzw. Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/746, die auf unserer Website verlinkt sind.

Demnach besteht unter den neuen Verordnungen MDR und IVDR eine Registrierungspflicht für Importeure ausschließlich in der europäischen Datenbank EUDAMED. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der EU-Kommission. Bitte beachten Sie unseren Hinweis für "Einführer" zu den Übergangsbestimmungen nach § 96 und 96a MPDG.

Gesetze und Verordnungen

Müssen Händler bzw. Importeure den Vertrieb von Medizinprodukten, die bereits im Europäischen Wirtschaftsraum registriert sind, in Deutschland anzeigen?

Nein. Händler, welche bereits in einem Mitgliedsstaat des EWR registrierte Medizinprodukte nach Deutschland importieren, müssen dies nicht im Deutschen Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem anzeigen.

Wie kann ich die Gültigkeit von Bescheinigungen/Zertifikaten überprüfen und beweisen?

Einige Benannte Stellen bieten "Zertifikatsdatenbanken" auf ihren Webseiten zur öffentlichen Recherche an. Prüfen Sie die Bescheinigungen bzw. Zertifikate selbst in der öffentlichen Datenbank der Benannten Stelle, welche sie ausgestellt hat.

Falls dies nicht ausreicht, nehmen Sie bitte direkten Kontakt zur Benannten Stelle auf. Nur sie kann Ihnen die Echtheit und Gültigkeit von Bescheinigungen bzw. Zertifikaten sicher bestätigen. Kontaktangaben der europäischen Benannten Stellen werden auf den Webseiten der EU-Kommission bereitgestellt:

Notified Bodies for active implantable medical devices

Notified Bodies for medical devices

Notified Bodies for medical devices (MDR)

Notified Bodies for in vitro diagnostic medical devices

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