BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Öffentliche Datenbanken, Pauschalen

Wie kann man nach Medizinprodukten von Mitbewerbern bzw. nach "verkehrsfähigen" Medizinprodukten suchen?

Das BfArM bietet folgende öffentlich zugängliche und kostenpflichtige Datenbanken über Medizinprodukte an:

  • Medizinprodukte-Adressen: Enthält die Adressen der Anzeigenden, der zuständigen Behörden und der Benannten Stellen.
  • Medizinprodukte-Anzeigen: Enthält Informationen zu Anzeigen zum erstmaligen Inverkehrbringen von Medizinprodukten nach § 25 MPG bzw. nach § 96 MPDG (überwiegend administrative und regulatorische Daten, die zur eindeutigen Identifizierung eines bestimmten Produkts notwendig sind).
  • In-vitro-Diagnostika-Anzeigen: Enthält Informationen zu Anzeigen zum erstmaligen Inverkehrbringen von IVD nach § 25 MPG bzw. nach § 96a MPDG (überwiegend administrative und regulatorische Daten, die zur eindeutigen Identifizierung eines bestimmten Produkts notwendig sind).

Diese Datenbanken sind Teil des Deutschen Medizinprodukte- Informations- und Datenbanksystems (DMIDS). Der Zugriff ist kostenpflichtig und nur nach Abschluss einer Pauschale möglich.
Sollten Sie nicht selber im öffentlichen Teil des DMIDS recherchieren wollen, können Sie bei Informationsvermittlungsstellen Auftragsrecherchen vergeben.

Öffentliche Datenbanken

Wo kann ich Recherchen in den Medizinprodukte-Datenbanken in Auftrag geben?

Das BfArM ist ein Informationsanbieter, bei dem Sie selbst in den öffentlichen (kostenpflichtigen) Teilen der Medizinprodukte-Datenbanken recherchieren können. Es führt allerdings keine Auftragsrecherchen durch. Sie können jedoch eine Recherche bei einer Informationsvermittlungsstelle (IVS) in Auftrag geben, die für Sie Suchen in den öffentlichen Teilen des Informationssystems in eigener Verantwortung durchführt.

Kommen neben der Pauschale noch weitere Recherchekosten für die öffentlichen (kostenpflichtigen) Datenbanken hinzu?

Nein, in der Pauschale sind alle anfallenden Kosten mit inbegriffen.

Welche Zahlungsmethoden werden angeboten?

Kurzzeitpauschalen

Pauschalen, die 1-9 Wochen laufen, können per Rechnung, Kreditkarte oder Giropay bezahlt werden.

Jahrespauschalen

Bei Jahrespauschalen ist nur eine Zahlung auf Rechnung möglich.

Muss ich die Pauschalen zum Laufzeitende aktiv kündigen?

Sowohl Jahrespauschalen als auch Kurzzeitpauschalen laufen nach einem Jahr selbstständig aus. Eine separate Kündigung zum Ende der Laufzeit ist nicht erforderlich. Sie werden einige Zeit vorher per E-Mail auf den Ablauf der Pauschale hingewiesen. Sie können einfach eine neue Pauschale kaufen, die neue Laufzeit wird automatisch an die bisher bestehende angehängt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ist der Zugang zum öffentlichen Teil des DMIDS übertragbar bzw. durch mehrere Personen nutzbar?

Nein, der Zugang ist personenbezogen.