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Schaubild zum Thema Verdachtsfallmeldungen fördern die Arzneimittelsicherheit

Vermuten Sie eine noch nicht aufgeführte Nebenwirkung? Melden Sie den Verdacht an die Arzneimittelbehörde (PEI oder BfArM) und sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker.
Schaubild zum Thema Verdachtsfallmeldungen fördern die Arzneimittelsicherheit Quelle: BfArM