BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Navigation und Service
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu LinkedIn
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu LinkedIn
Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP-Verordnung GCP-V)