BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Downloadbedingungen

Downloadbedingungen für die Alpha-ID-SE
(Anwendungsbereich Seltene Erkrankungen)

Mit dem Download von Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem BfArM zustande. Sie verpflichten sich dadurch, unsere Abgabebedingungen einzuhalten. Diese umfassen:

§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang zur Alpha-ID-SE

  1. Die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebene Datei Alpha-ID-SE basiert auf dem Alphabetischen Verzeichnis zur ICD-10-GM. Sie enthält eine fortlaufende, stabile nichtsprechende Identifikationsnummer (Alpha-ID), die die Texte des Alphabetischen Verzeichnisses der ICD-10-GM eindeutig identifiziert. Die Identifikationsnummer in der Alpha-ID-SE hat die Funktion eines nicht klassifizierenden Diagnosenkodes und ist für die elektronische Weiterverarbeitung medizinischer Diagnosentexte gedacht.
  2. Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63 UrhG) verfügen Sie über die Nutzungsrechte an der Alpha-ID-SE. Für die in der Alpha-ID-SE enthaltenen Orpha-Kennnummern liegen die Urheberrechte bei INSERM US14 (Institut national de la santé et de la recherche médicale), 96, rue Didot, 75014 Paris, Frankreich. Es wird ausdrücklich auf die Nutzungsbedingungen von Orphadata und die Nutzungsbedingungen von INSERM US14 hingewiesen.
  3. Der Erwerber ist nicht berechtigt, die Daten im erworbenen Format auszugsweise oder vollständig an Dritte weiterzugeben. Der Erwerber ist berechtigt, vom Format abgeleitete Mehrwertprodukte zu fertigen und zu vertreiben.
  4. Wollen Sie vom Format abgeleitete Mehrwertprodukte an Dritte weitergeben (vervielfältigen), so gelten die nachstehenden Vereinbarungen und Sie verpflichten sich, diese Vereinbarungen ebenfalls an Dritte weiterzugeben:

    1. Änderungen der inhaltlichen Struktur und Normierung der Alpha-ID-SE sind nicht gestattet.
    2. Die Werke dürfen keine kommerzielle Werbung enthalten. Erlaubt sind lediglich werbende Hinweise auf (verlags-)eigene Produkte, jedoch dürfen auch diese Hinweise nicht innerhalb des Textes der Alpha-ID-SE stehen.
    3. In jedes maschinenlesbare Weitergabeexemplar ist die folgende Formulierung aufzunehmen:
      „Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).“

§ 2 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Schäden, die durch Fehler bei der Herstellung bzw. Bearbeitung des gelieferten Werkes entstehen, haftet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.
  2. Sie stellen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) frei von Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung und Weitergabe von vom Format abgeleiteten Mehrwertprodukten nach § 1 Abs. 4 dieses Vertrages verletzen.