BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Downloadbedingungen

Downloadbedingungen für die ICD-10-GM

Mit dem Download von Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zustande. Sie verpflichten sich dadurch, unsere Abgabebedingungen einzuhalten. Diese umfassen:

§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang zur ICD-10-GM

  1. Bei den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen amtlichen Ausgaben der ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification), Systematisches Verzeichnis, handelt es sich um ein "anderes amtliches Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
  2. Das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM wird vom BfArM als zugehöriges Ergänzungswerk zum Systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM herausgegeben.
  3. Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63 UrhG) verfügen Sie über die Nutzungsrechte an diesen Werken.
  4. Wollen Sie diese Werke vervielfältigen, verbreiten oder Dritten zugänglich machen, so bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

    1. Gemäß den Vorgaben der WHO dürfen die Werke keine kommerzielle Werbung enthalten. Erlaubt sind lediglich werbende Hinweise auf (verlags-)eigene Publikationen.
    2. Bei der Weitergabe sind die im Anhang zu den Downloadbedingungen für die ICD-10-GM aufgeführten Quellenangaben (nach § 63 UrhG) aufzunehmen.

§ 2 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Schäden ist das BfArM nur insoweit haftbar, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  2. Das BfArM haftet nicht für solche Schäden aller Art bei Dritten, die durch die Weitergabe von fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, soweit nicht die Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Informationen bereits in den Verantwortungsbereich des BfArM fällt und nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Sie stellen das BfArM von sämtlichen Ansprüchen Dritter, ggf. gekürzt um einen Verschuldensanteil des BfArM, frei.
  3. Sie stellen das BfArM frei von Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung, Verbreitung oder jeglichen Zugänglichmachung an Dritte verletzen.
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