BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Downloadbedingungen

Downloadbedingungen für die deutschsprachige Fassung der ICD-O-3

Mit dem Download von Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zustande. Sie verpflichten sich dadurch, unsere Abgabebedingungen einzuhalten. Diese umfassen:

§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang zur ICD-O-3

  1. Bei der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen amtlichen deutschsprachigen Ausgabe der ICD-O-3 (Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie) handelt es sich um ein "anderes amtliches Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
  2. Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63 UrhG) verfügen Sie über die Nutzungsrechte an diesem Werk. Das Änderungsverbot umfasst insbesondere das Verbot einer Änderung an Überschrift, Inhalt und der Definition der bestehenden Zeichencodes, an Schlüsselnummern, Begriffen und den dazugehörigen Texten, an den Hinweisen für die Benutzung des Schlüssels und sonstigen Informationen für die Kodierung.
  3. Wir bitten zu beachten, dass die ICD-O-3 nach den Vorgaben der WHO nur dafür bezweckt ist, innerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt zu werden. Nutzer bzw. Erwerber in anderen Ländern, deren Amtssprache Deutsch ist, sind nur dann autorisiert, wenn die landesweite Nutzung der ICD-O-3 im öffentlichen Gesundheitssektor durch eine entsprechende Lizenzvereinbarung der jeweiligen Landesregierung genehmigt wurde.
  4. Die WHO hat für die Verwendung der ICD-O-3 genehmigte Zwecke festgelegt, um deren Beachtung gebeten wird. Dies sind alle Aktivitäten, die von der für die Festlegung oder Erfüllung der jeweiligen Aufgaben offiziell zuständigen Stelle als notwendig oder zweckmäßig erachtet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Nutzung der Klassifikation für die folgenden Aktivitäten:

    1. Erhebung, Zusammenführung, Auswertung von oder Berichterstattung über Diagnosedaten durch, an, in oder bei regionalen und lokalen Verwaltungen und deren Auftragnehmern sowie Krankenhäusern, Kliniken, medizinischem Fachpersonal und anderen Organisationen, die mit der Administration von Gesundheitsprogrammen oder vergleichbaren Anwendungen betraut sind;
    2. Berichterstattung in Bezug auf Diagnoseinformationen an nationale, regionale und lokale Verwaltungen zum Zweck der Gesundheitsinformation und Statistik;
    3. Entwicklung von elektronischen Werkzeugen und Systemen für die unter a. und b. genannten administrativen und statistischen sowie Forschungs- und Planungszwecke;
    4. Erhebung, Zusammenführung, Auswertung, Verbreitung oder sonstige Anwendungen von Diagnosedaten (und der dafür verwendeten elektronischen Werkzeuge und Systeme) durch akademische Institutionen (einschließlich ihrer Kliniken), gemeinnützige oder Nichtregierungsorganisationen und deren Auftragnehmer oder durch sonstige Organisationen oder Personen zur Unterstützung der für die unter a. bis c. genannten genehmigten behördlichen Zwecke erfolgen mit Genehmigung des BfArM;
    5. Entwicklung von Informations- und Schulungsmaterialien sowie von Erprobungsverfahren zur Implementierung der vorstehend unter a. bis d. genannten Anwendungen und Systeme.

    Die genehmigten Zwecke müssen in einer Weise durchgeführt werden, die der ICD-O-3 und den Definitionen und Standards entspricht, die gemäß den Nomenklaturvorschriften der Weltgesundheitsversammlung (1967) entwickelt wurden.
    Die ICD-O-3 soll nur in der Weise verwendet werden, die im Handbuch der Internationalen Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie, 3. Auflage, 1. Revision (2013) festgelegt ist.

  5. Wir bitten zu beachten, dass nach den Vorgaben der WHO die Klassifikation nicht in Verbindung mit der Förderung, dem Marketing oder zu Werbezwecken verwendet werden darf.
  6. Wollen Sie dieses Werk vervielfältigen, verbreiten oder Dritten zugänglich machen, so bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

    1. Gemäß den Vorgaben der WHO darf das Werk keine kommerzielle Werbung enthalten.
    2. Bei der Weitergabe sind die im Anhang zu den Downloadbedingungen für die ICD-O-3 aufgeführten Quellenangaben (nach § 63 UrhG) aufzunehmen.

§ 2 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Schäden ist das BfArM nur insoweit haftbar, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  2. Das BfArM haftet nicht für solche Schäden aller Art bei Dritten, die durch die Weitergabe von fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, soweit nicht die Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Informationen bereits in den Verantwortungsbereich des BfArM fällt und nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Sie stellen das BfArM von sämtlichen Ansprüchen Dritter, ggf. gekürzt um einen Verschuldensanteil des BfArM, frei.
  3. Sie stellen das BfArM frei von Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung, Verbreitung oder jeglichen Zugänglichmachung an Dritte verletzen.