BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Downloadbedingungen

Downloadbedingungen für die deutschsprachige Fassung der ICD-9

Mit Wirkung vom 26. Mai 2020 wurde das DIMDI in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegliedert. Alle Rechte des DIMDI an den vom DIMDI herausgegebenen Klassifikationen gehen damit auf das BfArM über. Mit dem Download von Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem BfArM zustande. Sie verpflichten sich dadurch, unsere Abgabebedingungen einzuhalten. Diese umfassen:

§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang

Bei den amtlichen deutschsprachigen Ausgaben der ICD-9 handelt es sich um ein "anderes amtliches Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).

  1. Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63 UrhG) verfügen Sie über die Nutzungsrechte an diesem Werk.
  2. Wollen Sie die Daten auszugsweise oder vollständig an Dritte weitergeben (vervielfältigen), so gelten die nachstehenden Vereinbarungen, und Sie verpflichten sich, diese Vereinbarungen ebenfalls an Dritte weiterzugeben:

    1. Bei der auszugsweisen oder vollständigen Weitergabe der Daten an Dritte sind Änderungen der inhaltlichen Struktur und Normierung der ICD-9 nicht gestattet.
    2. Das Werk darf keine kommerzielle Werbung enthalten. Erlaubt sind lediglich werbende Hinweise auf verlagseigene Produkte, jedoch dürfen auch diese Hinweise nicht im Text stehen.
    3. Die Entfernung eines eventuell in den Dateien vorhandenen Wasserzeichens ist unzulässig.
    4. Bei der Erstellung von Druckwerken sind auf der Rückseite der Titelblätter die im Anhang zu den Downloadbedingungen für die ICD-9 aufgeführten Texte und Angaben aufzunehmen. Wegen der Gestaltung der Titelblatt-Vorderseiten und der Buchumschläge ist eine Rücksprache mit dem BfArM erforderlich.
    5. In jedes maschinenlesbare Weitergabeexemplar ist die folgende Formulierung aufzunehmen: Die Erstellung erfolgte unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

§ 2 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Schäden, die durch Fehler bei der Herstellung bzw. Bearbeitung der gelieferten Werke entstehen, haftet das BfArM nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.
  2. Sie stellen das BfArM frei von Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung und Weitergabe von Daten nach § 1 Abs. 3 dieses Vertrages verletzen.