BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Downloadbedingungen

Downloadbedingungen für die deutschsprachige Fassung der ICF

Mit dem Download von Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zustande. Sie verpflichten sich dadurch, unsere Abgabebedingungen einzuhalten. Diese umfassen:

§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang zur ICF

  1. Bei der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen amtlichen deutschsprachigen Ausgabe der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) handelt es sich um ein "anderes amtliches Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Urheberrechte an der deutschsprachigen Fassung liegen bei der WHO (World Health Organization).
  2. Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63 UrhG) verfügen Sie über die Nutzungsrechte an diesem Werk. Das Änderungsverbot umfasst insbesondere das Verbot einer Änderung an Überschrift, Inhalt und der Definition der bestehenden Zeichencodes, an Schlüsselnummern, Begriffen und den dazugehörigen Texten, an den Hinweisen für die Benutzung des Schlüssels und sonstigen Informationen für die Kodierung.
  3. Wir bitten zu beachten, dass die ICF nach den Vorgaben der WHO nur dafür bezweckt ist, innerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt zu werden. Nutzer bzw. Erwerber in anderen Ländern, deren Amtssprache Deutsch ist, sind nur dann autorisiert, wenn die landesweite Nutzung der ICF im öffentlichen Gesundheitssektor durch eine entsprechende Lizenzvereinbarung der jeweiligen Landesregierung genehmigt wurde.
  4. Die WHO hat für die Verwendung der ICF genehmigte Zwecke festgelegt, um deren Beachtung gebeten wird. Dies sind alle Aktivitäten, die von der für die Festlegung oder Erfüllung der jeweiligen Aufgaben offiziell zuständigen Stelle als notwendig oder zweckmäßig erachtet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Nutzung der Klassifikation für die folgenden Aktivitäten:

    1. Erhebung, Zusammenführung, Auswertung von oder Berichterstattung über Funktionsfähigkeitsdaten durch, an, in oder bei regionalen und lokalen Verwaltungen und deren Auftragnehmern sowie Krankenhäusern, Kliniken, medizinischem Fachpersonal und anderen Organisationen, die mit der Administration von Gesundheitsprogrammen oder vergleichbaren Anwendungen betraut sind;
    2. Berichterstattung in Bezug auf Funktionsfähigkeitsinformationen an nationale, regionale und lokale Verwaltungen zum Zweck der Gesundheitsinformation und Statistik;
    3. Entwicklung von elektronischen Werkzeugen und Systemen für die unter a. und b. genannten administrativen und statistischen sowie Forschungs- und Planungszwecke;
    4. Erhebung, Zusammenführung, Auswertung, Verbreitung oder sonstige Anwendungen von Funktionsfähigkeitsdaten (und der dafür verwendeten elektronischen Werkzeuge und Systeme) durch akademische Institutionen (einschließlich ihrer Kliniken), gemeinnützige oder Nichtregierungsorganisationen und deren Auftragnehmer oder durch sonstige Organisationen oder Personen zur Unterstützung der für die unter a. bis c. genannten genehmigten behördlichen Zwecke erfolgen mit Genehmigung des BfArM;
    5. Entwicklung von Informations- und Schulungsmaterialien sowie von Erprobungsverfahren zur Implementierung der vorstehend unter a. bis d. genannten Anwendungen und Systeme.

    Die genehmigten Zwecke müssen in einer Weise durchgeführt werden, die der ICF und den Definitionen und Standards entspricht, die gemäß den Nomenklaturvorschriften der Weltgesundheitsversammlung (1967) entwickelt wurden.
    Gemäß den Vorgaben der WHO ist die ICF so zu nutzen, wie in der Klassifikation und in der Einführung und in Anhängen zur ICF beschrieben. Die Nutzung muss insbesondere gemäß der in Anhang 3 „Mögliche Verwendung der Liste der Aktivitäten und Partizipationen“ als Option 4 „Verwendung der gleichen Domänen sowohl für die Aktivitäten als auch für Partizipation [Teilhabe] mit einer umfänglichen Überlappung der Domänen“ beschriebenen Weise erfolgen. Die Beurteilungsmerkmale sind entsprechend Anhang 2 „Kodierungsleitlinien für die ICF“ anzuwenden, Skala und prozentuale Bereiche dürfen ohne Genehmigung der WHO nicht geändert werden.

  5. Wir bitten zu beachten, dass nach den Vorgaben der WHO die Klassifikation nicht in Verbindung mit der Förderung, dem Marketing oder zu Werbezwecken verwendet werden darf.
  6. Wollen Sie dieses Werk vervielfältigen, verbreiten oder Dritten zugänglich machen, so bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

    1. Gemäß den Vorgaben der WHO darf das Werk keine kommerzielle Werbung enthalten.
    2. Bei der Weitergabe sind die im Anhang zu den Downloadbedingungen für die ICF aufgeführten Quellenangaben (nach § 63 UrhG) aufzunehmen.

§ 2 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Schäden ist das BfArM nur insoweit haftbar, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  2. Das BfArM haftet nicht für solche Schäden aller Art bei Dritten, die durch die Weitergabe von fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, soweit nicht die Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Informationen bereits in den Verantwortungsbereich des BfArM fällt und nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Sie stellen das BfArM von sämtlichen Ansprüchen Dritter, ggf. gekürzt um einen Verschuldensanteil des BfArM, frei.
  3. Sie stellen das BfArM frei von Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung, Verbreitung oder jeglichen Zugänglichmachung an Dritte verletzen.