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Allgemeine Anordnung an die pharmazeutischen Unternehmer und die pharmazeutischen Großhändler zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln (Kontingentierung)

Mit dem Gesetz für einen fairen Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG) werden auch Regelungen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung geschaffen. Insbesondere erhalten die Bundesoberbehörden im §52b AMG neue gesetzliche Befugnisse.

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