Meldebogen für Nebenwirkungen
13.08.2015
Wenn Sie eine Nebenwirkung, auch bekannt unter der Bezeichnung „unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“ beobachtet haben und diese schriftlich melden wollen, nutzen Sie bitte das in der Tabelle zur Verfügung gestellte Formular. Das BfArM bevorzugt allerdings die Online-Meldung (https://nebenwirkungen.bund.de) für Angehörige der Heilberufe oder für Verbraucher und Patienten. Das BfArM benötigt für die Beurteilung möglichst detaillierte medizinische Informationen. Patienten werden deshalb gebeten, die Meldung in Zusammenarbeit mit einem Arzt des Vertrauens vorzunehmen.