Im Grenzbereich zwischen Arznei- und Lebensmitteln - Expertenkommission nimmt Arbeit in neuer Zusammensetzung auf
Gemeinsame Pressemitteilung des BfArM und des BVL
Nummer 03/25 vom 11.03.2025
Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ist heute in Berlin zur konstituierenden Sitzung der neuen Berufungsperiode zusammengekommen. Das Gremium begutachtet Erzeugnisse, die sich im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln bewegen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Gesundheitsschutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hob die Bedeutung der Kommission für den gesundheitlichen Verbraucherschutz hervor: „Die Zahl der auf dem Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmittel steigt ständig, vor allem im Onlinehandel. Ihre Abgrenzung zu Arzneimitteln ist für die Überwachungsbehörden eine große Herausforderung, denn sie müssen eine rechtssichere Einzelfallprüfung vornehmen. Mit ihrer Arbeit liefert die gemeinsame Expertenkommission dafür aktuelle wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Damit tragen die Kommissionsmitglieder wesentlich zum Verbraucherschutz bei.“
Prof. Dr. Werner Knöss, Vizepräsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betonte: „Die Zusammensetzung und die Arbeit unserer Gemeinsamen Expertenkommission repräsentiert die außergewöhnliche Breite der Thematik. Die Zusammenarbeit ist ressortübergreifend angelegt, die Expertise ist in besonderem Maße interdisziplinär ausgerichtet und auch die Perspektiven der Bundesinstitutionen und der Länder gehen in die fachlich-wissenschaftliche Bewertung ein. Deshalb treiben wir auch aus der Perspektive des Patientenschutzes mit unserer Gemeinsamen Expertenkommission die verlässliche Einstufung von Produkten spürbar voran.“
Hintergrund
Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ist ein Gremium des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Sie wurde 2013 in Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist es, Kriterienkataloge, Entscheidungsbäume sowie Stellungnahmen zur Einstufung von Stoffen zu erarbeiten und dabei wissenschaftliche Erkenntnisse und rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Die Gemeinsamen Expertenkommission setzt sich aus sechs unabhängigen Expertinnen und Experten, vier Sachverständigen der amtlichen Arzneimittel- und Lebensmittelüberwachung und je einem Vertreter des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des BVL und des BfArM zusammen.
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