BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Dekontamination von Atemschutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens – Empfehlungspapier des Krisenstabs der Bundesregierung

Das BfArM hatte Ende März 2020 als Beitrag zur Sicherung der Versorgungslage mit Atemschutzmasken an einer Empfehlung zur Dekontamination der Maskenmitgearbeitet, die als gemeinsamer Vorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Krisenstab der Bundesregierung vorgelegt und von diesem verabschiedet wurde. Das Empfehlungspapier des Krisenstabes wurde im Anschluss u.a. auf der Webseite des BfArM veröffentlicht.

In diesem Papier, das Notfallmaßnahmen beschrieb, die als Ausnahmemöglichkeit für eine Situation gedacht waren, in der ansonsten kein Schutz zur Verfügung steht, wurde zur thermischen Virusinaktivierung bei gleichzeitiger Erhaltung der Maskenintegrität eine thermische Desinfektion bei 65° - 70° C trockener Hitze über 30 min vorgeschlagen. Dies basierte auf Ergebnissen der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Literatur sowie der entsprechenden Bewertung durch Virologen und berücksichtigte den uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Erkenntnisstand sowohl zur wirksamen Inaktivierung von SARS-COV-2 Viren, als auch zur Erhaltung der Maskenintegrität. Während höhere Temperaturen in der Regel zu einer schnelleren und zuverlässigeren Vireninaktivierung führen, können sie gleichzeitig die in den Masken verwendeten Materialien schädigen und damit die Schutzwirkung der Masken gefährden.

Um diese Ergebnisse zusätzlich praktisch weiterzuentwickeln und eine verbesserte wissenschaftliche Datenlage im Sinne der Sicherheit der Anwender und Patienten zu erhalten, wurden durch das BfArM außerdem laufend neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten über unterschiedliche Verfahren zur Wiederaufbereitung betrachtet und eigene wissenschaftliche Forschung beauftragt.

Zwischenzeitlich liegen neue wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die eine Aktualisierung dieser Empfehlung notwendig machen. Entsprechend kann eine Dekontamination von Atemschutzmasken bei 65°-70° C trockener Hitze über 30 min nicht mehr empfohlen werden.
Mögliche Anpassungen der Verfahrensparameter zur zuverlässigen Vireninaktivierung bei gleichzeitiger Sicherstellung der weiteren Maskenintegrität werden derzeit überprüft.

Diese Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die Dekontamination von Atemschutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Hinweise zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community-Masken“) finden Sie hier.

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